- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion |
abgefragt am
14.7.2022 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 22.045 E-Parkplätze Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, zum wiederholten Male wird Klage darüber geführt, daß Parkplätze als reserviert für Elektrofahrzeuge ausgewiesen werden, ohne daß eine Ladestation dafür vorhanden ist. So jetzt wieder mit 6 Stellplätzen auf der Theresienwiese. Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. auf Grund welcher Bestimmungen (Rechtsgrundlage) werden Halter bzw. Fahrer von Elektrofahrzeugen auf diese Weise (E-Parkplatz ohne Ladestation) entgegen dem Gleichheitsgrundsatz begünstigt; 3. wer hat diese Maßnahmen angeordnet; 4. welche Strafandrohungen bestehen bei Nichtbeachtung der Anordnung in diesen Fällen gegen Fahrer/Besitzer von dort abgestellten nicht-elektrischen Kfz?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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<*> im Folgenden sind die Anmerkungen der Stadt Heilbronn zu Ihrer Anfrage vermerkt:
„Schon vor der Novelle räumte die StVO den Straßenverkehrsbehörden das Recht ein, ausgewiesene Parkplätze mit Zusatzzeichen zu markieren, die die Nutzung auf elektrisch betriebene Fahrzeuge beschränken [StVO Anlage 3 lfd. Nr. 7 (Zeichen 314) Spalte 3 Nummer 3a].“ Auf der Theresienwiese wurde auf das Schild Z 314 zurückgegriffen, welches einen Parkplatz definiert, welcher ausschließlich von E-Autos benutzt werden darf.
Amt für Straßenwesen
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