An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.037a
Anfrage zum Urteil des VG Hannover hinsichtlich
der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mergel,
am 11.05.22. fällte das Verwaltungsgericht Hannover
ein Urteil über die Anforderung zur Vorlage
eines Corona-Immunitätsnachweises und urteilte, dass die Durchsetzung
mittels Zwangsgeld rechtswidrig sei:
Rechtsprechung | Nds. Landesjustizportal - Dokument: VG Hannover 15.
Kammer | 15 B 1609/22 | Beschluss | Anforderung zur Vorlage eines
Corona-Immunitätsnachweises; Durchsetzung mittels Zwangsgeld | Langtext
vorhanden (niedersachsen.de)
Darüber hinaus stelle das Gericht fest, dass jeder
Mensch in der Bundesrepublik frei entscheiden kann, ob er sich gegen das
Coronavirus impfen lässt oder nicht. Die Freiwilligkeit der
Impfentscheidung wurde auch durch das Bundesverfassungsgericht
ausdrücklich betont.
Hierzu ergeben sich folgende Fragen:
-
Hat das Gesundheitsamt Heilbronn Zwangsgelder nach Maßgabe des IfSG
zur Vorlage von Corona-Immunitätsnachweisen festgelegt?, und wenn
ja
-
In wie vielen Fällen wurden Zwangsgelder festgelegt?
-
In wie vielen Fällen führte die Androhung von Zwangsgeldern zur
Vorlage eines Corona-Immunitätsnachweises?
-
In wie vielen Fällen haben sich die Betroffenen tatsächlich aufgrund
der Festlegung von Zwangsgeldern impfen lassen und dazu einen
entsprechenden Nachweis vorgelegt?
-
Werden als Konsequenz aus dem Urteil die Zwangsgelder zurückgenommen
und bereits gezahlte Zwangsgelder zurück erstattet?
-
Werden trotz dieses Urteils immer noch Immunitätsnachweise von den
Arbeitgebern der Betroffenen angefordert?
Dr. Raphael Benner
Pressesprecher und Vorsitzender
der AfD-Fraktion im Heilbronner Gemeinderat
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
Replik
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
danke für Ihr Schreiben vom 30.06. auf
meine Anfrage vom 15.06. Aus Ihrer Antwort zu Punkt 6 meiner Anfrage
ergeben sich jedoch weitere Fragen:
-
Wenn weder Zwangsgelder für nicht vorgelegte oder zweifelhafte
Immunitätsnachweise erhoben werden noch das Gesundheitsamt diese bei
den jeweiligen Arbeitgebern anfordert, wie kontrolliert das
Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn, ob die Nachweise bei den
Arbeitgebern vorliegen?
-
Wie viele Arbeitgeber sind der Pflicht zur Vorlage der Nachweise
nachgekommen und wie hoch ist der prozentuale Anteil gemessen an
allen von der Vorlagepflicht betroffenen Einrichtungen?
-
Ist es nicht sinnvoll, vollständig auf die Pflicht zur Vorlage der
Nachweise zu verzichten, wenn diese ohnehin nicht durch Zwangsgeld
erzwungen werden können?
Dr. Raphael Benner
Vorsitzender und Pressesprecher der AfD Fraktion
im Heilbronner Gemeinderat
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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