- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion |
abgefragt am 14.6.2022 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 22.036 Badekleidung
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister, mich erreichte gestern folgende Mitteilung eines Heilbronner Bürgers, wörtlich: Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. welche Hygienevorschriften gelten in Heilbronner Bädern; 3. welche religiösen Vorschriften gelten in Heilbronner Bädern und stehen diese über geltende Hygienevorschriften; 4. wird billigend in Kauf genommen, daß sich durch die dargestellte Verhaltensweise andere Bürger von Badbesuchen abgestoßen fühlen;
5. wo finden
derzeit die auf meine damalige Initiative (dereinst im Lehrschwimmbecken
der Fritz-Ulrich-Schule) eingerichteten 'moslemischen Frauenbadetage'
statt?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
<*> vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Zu Ihrer Anfrage geben die Stadtwerke Heilbronn folgende Stellungnahme ab:
Das nationale technische Regelwerk ist auch die Grundlage für die in den Heilbronner Bäder gültige Haus und Badeordnung. Darin sind u.a. auch die Verhaltensregeln unter Punkt 5 beschrieben.
Darin wird geregelt, dass die Bäder
in angemessener Badebekleidung zu nutzen sind, Burkinis sind hier
ausdrücklich erlaubt. Die Einhaltung der Regelungen überwacht die verantwortliche Fachkraft vor Ort, so auch die Frage, ob eine Badekleidung angemessen ist oder nicht. Aufgrund der klaren Vorgaben besteht ein geringer Errnessenspielraum für die Fachkraft vor Ort und wenn, dann ist der Errnessenspielraurn diskrirninierungsfrei und objektiv anzuwenden.
D.h. es geht bei der Entscheidung
nicht um subjektive Einschätzungen über die Art von
Religionsausübung,sondern rein um die Frage, ob die Bekleidung aus
hygienischer Sicht den Wir haben aber intern keine Rückmeldung vorn Personal erhalten, dass es Verstöße gegen die Kleiderordnung gegeben hat. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Badebekleidung vom zuständigen Aufsichtspersonal so bewertet wurde, dass die Kleidung den gültigen Regelungen entsprochen hat. Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass es auch zulässige Ganzköperbekleidung gibt, die keinen religiösen Hintergrund hat. Gemeint sind z.B. Neoprenanzüge z.B. von Tauchsportlern, die ebenfalls nach den gleichen Grundsätzen und Regularien objektiv vom Fachpersonal geprüft werden, ob Sie zulässig sind oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen Heike Wechs Stadtkämmerei
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