Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

abgefragt  am 14.6.2022 

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 22.036 Badekleidung


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

mich erreichte gestern folgende Mitteilung eines Heilbronner Bürgers, wörtlich:

"... heute, ca. 16h, Freibad Neckarhalde. Eine junge Frau badet in einer losen, weit geschnittenen, dunklen  Ganzkörperkleidung. Sie verlässt das Badebecken, begleitet von 2 Männern. Provozierende Blicke, mein Eindruck, man wollte  auch Aufmerksamkeit erregen. Na wenn schon...
Beim Verlassen wendete ich mich an das Badepersonal am Ausgang. Ich finde die ganze Angelegenheit unhygienisch, besonders im Zeitalter von Corona. Ich fand allerdings keine Unterstützung (Religiöse Vorschriften!), aber man versprach mir, sich an den Bademeister zu wenden.
Könnten Sie freundlicherweise die Sache mit der Stadt abklären? Danke. ..."

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. welche Hygienevorschriften gelten in Heilbronner Bädern;

3. welche religiösen Vorschriften gelten in Heilbronner Bädern und stehen diese über geltende Hygienevorschriften;

4. wird billigend in Kauf genommen, daß sich durch die dargestellte Verhaltensweise andere Bürger von Badbesuchen abgestoßen fühlen;

5. wo finden derzeit die auf meine damalige Initiative (dereinst im Lehrschwimmbecken der Fritz-Ulrich-Schule) eingerichteten 'moslemischen Frauenbadetage' statt?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500


   

AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD

Antworten der Verwaltung

Eingang am
21.7.2022

Eingang nach 35  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns gewandt haben. Zu Ihrer Anfrage geben die Stadtwerke Heilbronn folgende Stellungnahme ab:


Für Bäder gelten besondere Hygienevorschriften, die durch die DIN R 94.04 „Reinigung,Desinfektion und Hygiene in Bädern" von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen festgelegt sind.

Das nationale technische Regelwerk ist auch die Grundlage für die in den Heilbronner Bäder gültige Haus­ und Badeordnung.

Darin sind u.a. auch die Verhaltensregeln unter Punkt 5 beschrieben.

Darin wird geregelt, dass die Bäder in angemessener Badebekleidung zu nutzen sind, Burkinis sind hier ausdrücklich erlaubt.
Eine regelmäßige Überprüfung der Regelungen in der Haus- und Badeordnung erfolgt u.a. auch durch das städtische Gesundheitsamt bzgl. der wasserhygienischen Fragestellungen.

Die Einhaltung der Regelungen überwacht die verantwortliche Fachkraft vor Ort, so auch die Frage, ob eine Badekleidung angemessen ist oder nicht.

Aufgrund der klaren Vorgaben besteht ein geringer Errnessenspielraum für die Fachkraft vor Ort und wenn, dann ist der Errnessenspielraurn diskrirninierungsfrei und objektiv anzuwenden.

D.h. es geht bei der Entscheidung nicht um subjektive Einschätzungen über die Art von Religionsausübung,sondern rein um die Frage, ob die Bekleidung aus hygienischer Sicht den
Vorgaben entspricht oder nicht.
Wir können anhand der Anfrage leider nicht zuordnen zu welchem Zeitpunkt die Dame mit ihrem Bukini baden gewesen ist.

Wir haben aber intern keine Rückmeldung vorn Personal erhalten, dass es Verstöße gegen die Kleiderordnung gegeben hat.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Badebekleidung vom zuständigen Aufsichtspersonal so bewertet wurde, dass die Kleidung den gültigen Regelungen entsprochen hat.

Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass es auch zulässige Ganzköperbekleidung gibt, die keinen religiösen Hintergrund hat. Gemeint sind z.B. Neoprenanzüge z.B. von Tauchsportlern, die ebenfalls nach den gleichen Grundsätzen und Regularien objektiv vom Fachpersonal geprüft werden, ob Sie zulässig sind oder nicht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Heike Wechs

Stadtkämmerei

 



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