- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion |
abgefragt am 19.4.2022
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
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22.024 Heilbronner Corona-Diktatur Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, offensichtlich auf Ihre Anordnung wird in öffentlich zugänglichen Räumen der Stadt Heilbronn die neue Corona-Verordnung ab 3. April 2022 des Landes Baden-Württemberg unterlaufen, die nur noch eine Maskenpflicht
vorschreibt. Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden lediglich "generell empfohlen", sind demnach jedoch wie das Hausrecht für Gaststätten und Firmen keine Grundlage für eine Rechtsverordnung hinsichtlich der in dieser Landesverordnung nicht aufgeführter Behörden und Einrichtungen. Die Stadtverwaltung verwehrt damit Bürgern, die auf Grund allgemein zugänglicher Quellen wie z.B. TV, Rundfunk oder Zeitung die neue Corona-Verordnung zur Kenntnis genommen haben, den ungehinderten Zugang zu für die Allgemeinheit offen zu haltenden städtischen Einrichtungen, zudem wird eine Terminvereinbarung zwingend vorgeschrieben. Damit setzt sie n.m.M. rechtswidrig die Corona-Zwangsmaßnahmen fort, die - wie die seit deren Ausrufung durch ständig schwankende Inzidenzzahlen erwiesen - durch keine einzige angeordnete oder aufgenötigte Maßnahme ihre Berechtigungen nachgewiesen haben: Ausschlaggebend über den Verlauf nach einer Ansteckung ist ausschließlich das körpereigene Immunsystem, während zunehmend mehr bislang zurückgehaltene Meldungen über Impfschäden bis zu Todesfällen bekannt werden. Jedem Mitarbeiter mit Schutzbedürfnis ist es nach wie vor gestattet, selbst eine Maske zu tragen, es scheint einem Bericht der Heilbronner Stimme v. 14.4.2022, S. 31, zufolge aber der Schutz für Mitarbeiter nur vorgeschoben zu sein, wenn, ohne daß die Stadtverwaltung selbst etwas für deren Schutz, wie (Plexi-)Glasscheiben, vorgenommen hat. Im o.g. Bericht der Heilbronner Stimme werden
Juristen wie folgt zitiert:
Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. auf welche Grundlage stützt sich die städtische Anordnung; 3. weshalb wird auf Nachfrage der Presse z.B. keine Auskunft über das Vorgehen der Stadtbibliothek gegeben und auf welcher Grundlage wird dies verweigert; 4. Hat sich "Heilbronn mit dem Verhalten strafbar" gemacht, bzw. gegen wen hätte sich in einem solchen Fall eine Strafanzeige zu richten; 5. welchen Rechtsweg müssen von der Anordnung benachteiligte Bürger beschreiten, wenn sie sich dagegen wehren wollen; 6. wird diese Anordnung nun unverzüglich aufgehoben und Rechtssicherheit auf gesetzlicher Grundlage wieder hergestellt?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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unter Bezugnahme auf Ihre o.g. Mai! beantworten wir Ihre Fragen wie
folgt im Kontext. Auf der Grundlage des öffentlich-rechtlichen
Hausrechts können Ordnungsmaßnahmen auch zum Betreten von für
öffentliche Zwecke genutzten Gebäuden erlassen werden, die der
Verwirklichung des Widmungszwecks Oberbürgermeister
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