Antworten der Verwaltung |
Eingang am 23.5.2022
24.6.2022 |
<*> [RP Stuttgart, Eingang 23.5.2022] vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Besorgnis über die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Ausdruck bringen. In Abstimmung mit Abteilung 3 (Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinärund Lebensmittelwesen) und Abteilung 4 (Mobilität, Verkehr, Straßen) des Regierungspräsidiums möchten wir Ihnen zu den von Ihnen aufgeworfenen Punkten Folgendes mitteilen: Die aktuelle Ukrainekrise zeigt, dass wir uns den besonderen Herausforderungen sowohl bei der Versorgung mit Lebensmittelrohstoffen als auch mit Energielieferungen in vorrangiger Weise stellen müssen. Beidem kommt – wie auch dem Klimaschutz – grundsätzlich herausragende Bedeutung zu. Klimaschutz, die Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung und das Vorantreiben des Ausbaus erneuerbarer Energien sowie die Ernährungssicherheit können daher nicht getrennt voneinander betrachtet werden. So ist beispielsweise die Landwirtschaft von klimatischen Bedingungen abhängig und von den Folgen des Klimawandels wie zunehmenden Extremwettereignissen mithin direkt betroffen. Für das Erreichen der Klimaschutzziele, welches vor dem dargestellten Hintergrund auch für die Landwirtschaft wichtig ist, und dem hierfür notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien spielt die Realisierung von Photovoltaikanlagen eine bedeutsame Rolle. Vorrangig sollen Photovoltaikanlagen auf Gebäuden oder anderen bereits versiegelten Flächen errichtet werden. Aus diesem Grund wurde im Klimaschutzgesetz BadenWürttemberg eine entsprechende Photovoltaikpflicht normiert: Seit Januar 2022 gilt eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen beim Neubau von Nichtwohngebäuden und offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen. Im Mai 2022 wurde diese Pflicht auch auf neue Wohngebäude erstreckt. Ab Januar 2023 wird sie zudem für Bestandsgebäude (Wohnund Nichtwohngebäude) bei anfallenden Dachsanierungen gelten. Neben der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und Parkplätzen kommt Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine wichtige ergänzende Rolle im Zusammenhang mit dem notwendigen Ausbau erneuerbarer Energien zu. Um Nutzungskonflikte mit der Landwirtschaft bei deren Realisierung möglichst gering zu halten, ist der Standortwahl dabei erhebliche Bedeutung beizumessen. Für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sind in der Regel die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans durch die Gemeinde bzw. den kommunalen Planungsträger erforderlich. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen auf die Landwirtschaft (und auch auf die weiteren relevanten Belange) im Einzelfall zu ermitteln und zu bewerten sowie eine Alternativenprüfung durchzuführen. Dabei sind grundsätzlich hochwertige landwirtschaftliche Flächen zu schonen. Ob die für eine weitere landwirtschaftliche Nutzung oder die für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sprechenden Belange überwiegen, ist im Rahmen einer Einzelfallabwägung zu entscheiden. Im Hinblick auf Ihre Anmerkung hinsichtlich der Möglichkeit der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden weisen wir darauf hin, dass hierfür grundsätzlich der jeweilige Eigentümer zuständig ist. Für Landesliegenschaften verweisen wir insoweit auf die Ausführungen unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/bauenbeteiligungen/energie-und-klimaschutz/photovoltaik-auf-landesgebaeuden/. In Bezug auf Ihre Anregung, Flächen entlang von Autobahnen für Solaranlagen zu nutzen, müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Regierungspräsidium Stuttgart seit dem 01.Januar 2021 keine Zuständigkeiten mehr in Zusammenhang mit dem Betrieb und der Verwaltung der Bundesautobahnen hat. Diesbezüglich möchten wir Sie daher an die nun zuständige Autobahn GmbH des Bundes verweisen. Ihr Schreiben haben wir dorthin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen Gez. Andrea Platz REGIERUNGSPRÄSIDIUM STUTTGART STABSSTELLE ENERGIEWENDE, WINDENERGIE UND KLIMASCHUTZ [Fernstraßen-Bundesamt, Eingang 24.6.2022] Sehr geehrter Herr Dagenbach, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24.03.2022, das uns zuständigkeitshalber vom Regierungspräsidium Stuttgart übermittelt wurde. In Ihrem Schreiben äußern Sie Ihren Unmut über die Verschwendung landwirtschaftlich nutzbarer Flächen zugunsten der Errichtung von Photovoltaikanlagen. Der dezentrale Ausbau erneuerbarer Energien sowie das Vorantreiben der Energiewende stellen wesentliche Inhalte des Koalitionsvertrags der Regierungsparteien dar. Die Realisierung dieser Ziele entbindet jedoch nicht von der Einhaltung baurechtlicher, naturschutzrechtlicher sowie straßenrechtlicher Regelungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen. Daneben ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Flächen neben den Bundesautobahnen keinesfalls grundsätzlich ausgeschlossen. Um jedoch weiterhin die Realisierung der Ziele aus dem Koalitionsvertrag bestmöglich beschleunigen und fördern zu können, finden derzeit Potenzialermittlungen in Bezug auf die autobahneigenen Flächen durch die Autobahn GmbH des Bundes sowie das Fernstraßen-Bundesamt statt, um auf diese Weise mögliche Nutzflächen für ebensolche Vorhaben wie Photovoltaik effektiv zu ermitteln und auszuweisen. Mit freundlichen Grüßen
Fernstraßen-Bundesamt
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Mehr
|