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Sehr geehrter HerrDagenbach,
zu Ihrer im Rahmen des Bau-und Umweltausschusses am 15.03.2022
gestellten Anfrage wg.der Schutzräume für die Bevölkerung nehmen wir wie
folgt Stellung:
Die Erstellung einer Liste von Schutzräumen in Heilbronn ist nicht
möglich, da es keine Schutzräume mehr gibt.
Zuständig für den Bau und die Unterhaltung von öffentlichen Schutzräumen
ist nach §7 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) der
Bund.
Der Bund hat jedoch vor dem Hintergrund der Beendigung des
Ost-W-Konfliktes und der damit verbundenen Annahme einer dauerhaften
Entspannung bereits vor ca. 15 Jahren enrschieden, die öffentlichen
Schutzräume nicht
mehr zu erhalten.
Wartungsarbeiten wurde bereits Anfang der 2000erJahre eingestellt,
notwendige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen von
Ausstattungsgegenständen nicht mehr durchgeführt.
Die Schutzräume wurden Zug um Zug aus der Zivilschutzbindung entlassen
und schließlich auch geräumt.
Überlegungen, dieses Schutzbauprogramm wieder aufleben zu lassen, sind
derzeit nicht bekannt.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert
unter anderem zu diesem Thema auch auf seiner Startseite
(https://www.bbk.bund.de/DE/Home/home_node.html)
Freundliche Grüße
Müller
Feuerwehr Heilbronn
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