Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB aD,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach MdL aD

abgefragt  am  18.1,2022

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 22.006 Corona-Infostand der Linken

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

Am Montag, 18.1.2022 fand auf dem Kiliansplatz ein Infostand mit offenbar linken Corona-Gegnern statt, die nach 18 Uhr auch vorbeigehende Spaziergänger mit einem Megaphon belästigend beschallt haben.

Bislang ist nicht bekannt, daß derartige Aktionen an Infoständen zugelassen sind.


Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. auf welcher Grundlage erfolgte ggf. die Gestattung der Beschallung;

3. welche Auflagen wurden dazu erteilt;

4. welche Gebühren wurden dafür erhoben?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD

Antworten der Verwaltung

Eingang am
26.01.2022

Eingang nach  8 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  die Ortsgruppe der MLPD hat, wie für zahlreiche Montage in den letzten Jahren, für den Kiliansplatz am 17.01.2022 eine Kundgebung ordnungsgemäß angemeldet.

Hierzu wurde neben zwei Infoständen auch eine Lautsprecheranlage angezeigt, die von derVersammlungsbehörde akzeptiert wurde.

 

Dagegen haben die "Spaziergänger", wie an den vergangenen Montagen der letzten Wochen, am 17.01.2022 einen Aufzug in Heilbronn durchgeführt, der zwar grundsätzlich anmeldefähig war, jedoch nicht angemeldet worden ist.

Gemäß § 26 Nr. 2 Versammlungsgesetz begeht eine Straftat, wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug ohne Anmeldung durchführt.

Insoweit können sich die Teilnehmenden eines rechtswidrigen Aufzugs wegen einer Reaktion von Teilnehmenden einer ordnungsgemäß angemeldeten Kundgebung nicht an staatlichen Stellen mit der Bitte um Schutz vor "Beschallung" wenden.

Dies würde die Rechtslage ins Gegenteil verkehren.

Durch die Weigerung, ihre Versammlungen ordnungsgemäß anzumelden, machen die "Spaziergänger" es der Versammlungsbehörde zudem unmöglich, in Kooperation mit den Anmeldern potentiellen Konflikten zwischen verschiedenen Versammlungen im Vorfeld, beispielsweise durch räumliche Tren­
nung, zu begegnen.

Im Übrigen unterliegen angemeldete Versammlungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts keiner Gebührenpflicht.

Freundliche Grüße

Dr. Pohlmann
Amtsleiterin



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