- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion |
abgefragt am 10.1,2022
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 22.003 "Divigate"
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister, der
Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) berichtet im Zusammenhang mit der
Intensivbetten-Förderung von einem "Divi-Gate" geannten
Betrugsverdacht in Krankenhäusern, der weiter unaufgeklärt sei.
Wörtlich heißt es: Der Bundesrechnungshof hege den Verdacht, dass Krankenhäuser und Kliniken mit falschen Angaben Subventionen kassiert haben.
Experten zufolge habe es ihnen der Staat dabei zu leicht gemacht: a)
Der erste Betrugsverdacht lautet, dass die Einrichtungen bei der Angabe
der Bettenknappheit übertrieben haben, um Ausgleichszahlungen zu
erhalten.
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. wie hoch ist die Anzahl der Intensivbetten bei den SLK-Kliniken jeweils zum 1.1. der Jahre 2010 bis 2022; 3.1 wie viele Intensivbetten wurden mit Unterstützung aus der o.g. Intensivbetten-Förderung des Bundes geschaffen und wie viele Mittel wurden dafür gewährt;
3.2. gab es analog
dazu Fördermittel des Landes und für wie viele Intensivbetten wieviel
Euro; 4. ist ein derartiger Betrugsverdacht absolut auszuschließen und in welcher Weise haften Aufsichtsratsmitglieder ggf. persönlich?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB aD | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach MdL aD
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Antworten der Verwaltung |
Eingang am |
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nach Rücksprache mit SLK beantworten wir Ihre Anfrage im Zusammenhang
mit dem als "Divi-Gate" bezeichneten Betrugsverdacht in Krankenhäusern
wie folgt:
2. Wie hoch ist
die Anzahl der Intensivbetten bei den SLK-Kliniken jeweils zum 1.1. der
Jahre 2010 bis 2022? 3.1. Wie
viele Intensivbetten wurden mit Unterstützung aus der o.g.
Intensivbetten-Förderung des Bundes geschaffen und wie viele Mittel
wurden dafür gewährt? 3.2. Gab es
analog dazu Fördermittel des Landes und für wie viele Intensivbetten
wieviel Euro?
Die Tage müssen
auch an die Statistischen Ämter gemeldet werden, durch die
Wirtschaftsprüfer geprüft werden und theoretisch auch einer Prüfung
durch die Rechtsaufsicht standhalten. Darüber hinaus gibt es einen
gesetzlichen Ganzjahresausgleich für die Krankenhäuser, nachdem eine
Obergrenze auf den Erlösen des Gesamtjahres 2019 (vor der Pandemie) eine
Begrenzung der Ausgleichszahlungen enthalten ist.
zu 2.:
Eine Auflistung der Betten zu diesen Stichtagen ist nicht
aussagekräftig, da zwischenzeitlich Schließungen von Einrichtungen
(Möckmühl und Brackenheim) erfolgten und durch die sukzessiven Neubauten
sich eine ständige Anpassung der Zahlen ergeben hat.
zu 4.:
Das Land BW hat im Sommer 2021 bei allen Krankenhäusern einen
schriftlichen Nachweis unter Vorlage der Unterlagen und Rechnungen als
Verwendungsnachweis angefordert, obwohl die Zahlungen als
Pauschalzuschuss auch für Mehraufwendungen erfolgten. Die SLK-Kliniken
haben gegenüber dem Land BW den entsprechenden Kostennachweis erbracht.
Ein entsprechender Betrugsverdacht ist deshalb auszuschließen und eine
Haftungsfrage für Aufsichtsratsmitglieder ergibt sich nicht. Mit
freundlichen Grüßen Heike Wechs Leiterin der Stadtkämmerei
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