An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.103
OVG stoppt
2G-Regel
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
Nachdem am
16.Dezember das OVG Niedersachsen die 2G Regel im Einzelhandel als nicht
verhältnismäßig und damit rechtswidrig erklärt hat
[https://www.focus.de/gesundheit/news/regel-hammer-in-niedersachsen-oberverwaltungsgericht-kippt-2g-im-einzelhandel_id_25680935.html], frage ich im
Hinblick auf die letzten Tage für das Weihnachtgeschäft die
Stadtverwaltung:
1. Wird sich die Stadtverwaltung dem OVG Urteil anschließen, oder muss
auf ein Urteil des baden-württembergischen Gerichts gewartet werden?
2. Wann können unsere gebeutelten Heilbronner Einzelhändler wieder auf
Umsätze von allen Bevölkerungsgruppen hoffen?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
zu Ihrer Anfrage vom 17. Dezember 2021 nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Zu 1.:
Die Entscheidung des OVG Niedersachsen vom 16.12.2021 über die
vorläufige Au ßervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel
beschränkt sich auf das Bundesland Niedersachsen. Hiervon ist die
entsprechende Regelung in der Corona-Verordnung des Landes
Baden-Württemberg nicht betroffen. Lediglich die Landesregierung oder
derVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg können diese aufheben. Im
Übrigen gelten die Zugangsbeschränkungen für bestimmte Einrichtungen
nach der CoronaÂVerordnung gegenüber den betroffenen Personen
unmittelbar, ohne dass es einer Mitwirkung der Stadt
Heilbronn bedarf.
Zu 2.:
Die in die Zukunft gerichtete Frage kann im Rahmen einer Pandemie
niemand seriös beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel
Oberbuergermeister
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Mehr
|
|