An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.101 Überlastung von städtischem Personal
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mergel,
mir kommen zunehmend Stimmen zu Ohren, die auf die
prekäre Lage beim städtischen Personal hinweisen. Es wird von
Ãœberlastung gesprochen, man komme mit den Aufgaben nicht mehr hinterher
und müsse sogar teilweise am Sonntag arbeiten, um die Arbeit zu
bewältigen.
Ich frage an:
- Welche Stellungnahme gibt die
Verwaltungsspitze dazu ab?
- Wie wird die Verwaltungsspitze die
Situation konkret entschärfen?
- Was sagt der Gesamt-Personalrat dazu?
Für ein zeitnahe Antwort – am besten per E_Mail –
bin ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Raphael Benner
Stadtrat - AfD-Fraktion
Fraktionsvorsitzender
rbenner@afd-fraktion.hn
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltungsspitze dazu ab?
Durch eine Nennung des Bereichs oder der Bereiche wäre eine konkretere
Antwort möglich gewesen.
Eine generell prekäre Lage bei städtischen Personal liegt nicht vor.
Allgemein kann die Stadt dazu folgendes darlegen:
Es ist in keiner Organisation auszuschließen, dass es z. B. durch
Arbeitsspitzen oder Vakanzen punktuell zu Mehrarbeit oder in
Einzelfällen auch zu Überlastungen kommt. Die Stadt hat hierzu aUe
Vorkehrungen getroffen. Für die Meldung und Darstellung gibt es seit
vielen Jahren das standardisierte Verfahren der Ãœberlastungsanzeige, das
seit September 2021 auch in einer Dienstanweisung und Dienstvereinbarung
geregelt ist. Überlastungsanzeigen können Einzelpersonen oder
Personengruppen stellen. Wenn Ãœberlastungsanzeigen eingehen, werden
diese unverzüglich geprüft und bearbeitet. Zunächst sind dabei die
Fachämter gefordert, im Rahmen der dezentralen Zuständigkeit Lösungen zu
finden. Sofern eine Lösung auf dieser Ebene nicht erreicht werden kann
gibt es Stufen über das Personal- und Organisationsamt und die Dezernate
bis zum Oberbürgermeister. Dieser Prozess soll dafür sorgen, dass eine
gemeldete subjektive Überlastung objektiv geprüft wird und alle
Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zur Lösung des Problems beitragen
können. Dies kann z.B. sein: Standardreduzierung, Prozessveränderung,
Zurückstellung von Aufgaben, Umschichten von Personal,
Ausschöpfen des Gleitzeitrahmens, Anordnung von (bezahlter) Mehrarbeit,
Unterstützung durch Aushilfen, etc.
Bei der Stadt Heilbronn gibt es mehrere Bereiche, die dienstplanmäßige
auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten (z. B. Feuerwehr, Kommunaler
Ordnungsdienst, Betriebsamt). Während der Pandemie arbeitet auch das
Gesundheitsamt an 7 Tagen die Woche, wobei hierbei die tariflichen
RegelunÂ
gen und Arbeitsschutz beachtet werden und ein entsprechender Ausgleich
erfolgt.
Sonntagsarbeit in Verwaltungsbereichen, die üblicherweise von Montag bis
Freitag arbeiten, ist nicht bekannt. Beim Personal- und Organisationsamt
vorliegende Überlastungsanzeigen aus einem Amt sind aktuell in Prüfung.
Erste Untersuchungen haben keine strukturelle objektive Ãœberlastung
ergeben. Maßnahmen zur Abhilfe sind eingeleitet bzw. in Arbeit.
2. Wie wird die Verwaltungsspitze die Situation konkret entschärfen?
Die Maßnahmen zur Abhilfe bei Überlastungen sind unter Ziffer 1
beispielhaft genannt. Diese sind jeweils abgestimmt auf die
unterschiedlichen Bereiche anzuwenden. Die Stufen in der Bearbeitung
sind ebenfalls dargelegt.
3. Was sagt der Gesamt-Personalrat dazu?
Das Thema Überlastung war Grund für den Gesamtpersonalrat eine
Dienstvereinbarung im September zum Thema Ãœberlastungsanzeige mit der
Verwaltung abzuschließen. Damit sind Rahmenbedingungen geschaffen, um
mögliche Überlastungen anzuzeigen und auf deren Abhilfe hinzuwirken.
Eine
Evaluation der Dienstvereinbarung kann frühestens Ende 2022 stattfinden.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
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