Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgefragt  am  17.12.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.101 Überlastung von städtischem Personal

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mergel, 

mir kommen zunehmend Stimmen zu Ohren, die auf die prekäre Lage beim städtischen Personal hinweisen. Es wird von Ãœberlastung gesprochen, man komme mit den Aufgaben nicht mehr hinterher und müsse sogar teilweise am Sonntag arbeiten, um die Arbeit zu bewältigen. 

Ich frage an:

  1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltungsspitze dazu ab?
  2. Wie wird die Verwaltungsspitze die Situation konkret entschärfen?
  3. Was sagt der Gesamt-Personalrat dazu?

Für ein zeitnahe Antwort – am besten per E_Mail – bin ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Raphael Benner
Stadtrat - AfD-Fraktion
Fraktionsvorsitzender

rbenner@afd-fraktion.hn
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 11.1.2022

Eingang nach 24  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  1. Welche Stellungnahme gibt die Verwaltungsspitze dazu ab?

Durch eine Nennung des Bereichs oder der Bereiche wäre eine konkretere Antwort möglich gewesen.
Eine generell prekäre Lage bei städtischen Personal liegt nicht vor. Allgemein kann die Stadt dazu folgendes darlegen:

Es ist in keiner Organisation auszuschließen, dass es z. B. durch Arbeitsspitzen oder Vakanzen punktuell zu Mehrarbeit oder in Einzelfällen auch zu Überlastungen kommt. Die Stadt hat hierzu aUe Vorkehrungen getroffen. Für die Meldung und Darstellung gibt es seit vielen Jahren das standardisierte Verfahren der Überlastungsanzeige, das seit September 2021 auch in einer Dienstanweisung und Dienstvereinbarung geregelt ist. Überlastungsanzeigen können Einzelpersonen oder Personengruppen stellen. Wenn Überlastungsanzeigen eingehen, werden diese unverzüglich geprüft und bearbeitet. Zunächst sind dabei die Fachämter gefordert, im Rahmen der dezentralen Zuständigkeit Lösungen zu finden. Sofern eine Lösung auf dieser Ebene nicht erreicht werden kann gibt es Stufen über das Personal- und Organisationsamt und die Dezernate bis zum Oberbürgermeister. Dieser Prozess soll dafür sorgen, dass eine gemeldete subjektive Überlastung objektiv geprüft wird und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zur Lösung des Problems beitragen können. Dies kann z.B. sein: Standardreduzierung, Prozessveränderung, Zurückstellung von Aufgaben, Umschichten von Personal,
Ausschöpfen des Gleitzeitrahmens, Anordnung von (bezahlter) Mehrarbeit, Unterstützung durch Aushilfen, etc.

Bei der Stadt Heilbronn gibt es mehrere Bereiche, die dienstplanmäßige auch an Wochenenden und Feiertagen arbeiten (z. B. Feuerwehr, Kommunaler Ordnungsdienst, Betriebsamt). Während der Pandemie arbeitet auch das Gesundheitsamt an 7 Tagen die Woche, wobei hierbei die tariflichen Regelun­
gen und Arbeitsschutz beachtet werden und ein entsprechender Ausgleich erfolgt.

Sonntagsarbeit in Verwaltungsbereichen, die üblicherweise von Montag bis Freitag arbeiten, ist nicht bekannt. Beim Personal- und Organisationsamt vorliegende Überlastungsanzeigen aus einem Amt sind aktuell in Prüfung. Erste Untersuchungen haben keine strukturelle objektive Überlastung ergeben. Maßnahmen zur Abhilfe sind eingeleitet bzw. in Arbeit.

2. Wie wird die Verwaltungsspitze die Situation konkret entschärfen?

Die Maßnahmen zur Abhilfe bei Überlastungen sind unter Ziffer 1 beispielhaft genannt. Diese sind jeweils abgestimmt auf die unterschiedlichen Bereiche anzuwenden. Die Stufen in der Bearbeitung sind ebenfalls dargelegt.

3. Was sagt der Gesamt-Personalrat dazu?

Das Thema Überlastung war Grund für den Gesamtpersonalrat eine Dienstvereinbarung im September zum Thema Überlastungsanzeige mit der Verwaltung abzuschließen. Damit sind Rahmenbedingungen geschaffen, um mögliche Überlastungen anzuzeigen und auf deren Abhilfe hinzuwirken. Eine
Evaluation der Dienstvereinbarung kann frühestens Ende 2022 stattfinden.

 

Freundliche Grüße

Harry Mergel



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