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Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,
auf der Homepage des Kultusministerium Baden-Württemberg finden
Sie unter dem Link
https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/faq-corona beim
Kapitel „Fragen und Antworten zur Teststrategie“ Antworten zu diesem
Thema.
Zur Frage „Können
eigene Tests (z.B. Spucktests) mit in die Schule gebracht werden?“
erhalten alle interessierten Menschen die Antwort: „
Es sind grundsätzlich die von der Schule zur Verfügung gestellten Tests
zu verwenden. (Stand:
13. September 2021)“. Aus diesem Grund dürfen wir nur die von der Stadt
Heilbronn uns zur Verfügung gestellten Antigentests verwenden.
Des Weiteren hat unsere Schule bereits im vergangenen Schuljahr nach
jeweils aktueller Rechtslage entschieden, dass auch in der Primarstufe
die Antigentests in der Schule durchgeführt werden und nicht zuhause.
Hier finden Sie die einschlägige Rechtsvorschrift in der aktuellen
Corona Verordnung Schule in §2(2) 2b „(…)sofern
nach Entscheidung der Schulleitung die Testung nicht in der
Organisationshoheit der Schule durchgeführt wird“.
Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich in einer
zertifizierten Schnellteststelle testen zu lassen und das Testergebnis
in der Schule vorzulegen. Dieses darf dabei nicht älter als 24 Stunden
sein, handelt es sich um des Ergebnis eines PCR-Tests beträgt die Frist
48 Stunden.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schröder, Gemeinschaftsschulrektor
Replik
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für die ausführliche
Beantwortung unserer Frage. Was die verwendeten Tests (z. B. Spucktests)
angeht, könnten diese von der Stadt Heilbronn zur Verfügung gestellten
Tests den Kindern grundsätzlich auch nach Hause zum Selbsttest
mitgegeben und das Testergebnis von den Eltern bescheinigt werden. So
ist das wohl auch eine Weile lang gehandhabt worden.
Nun haben Sie als Schulleitung aber
entschieden, die Testungen in der Organisationshoheit der Schule zu
belassen, wie es die Corona-Verordnung unter §2(2)
2b vorsieht. Es handelt sich dabei aber offensichtlich um eine
Ermessensentscheidungen, die auch anders hätte ausfallen können. Warum
bestehen Sie auf die Testung in Ihrer Schule? Trauen Sie den Eltern
nicht?
Nun könnte man argumentieren, dass es bis zum 11.10.21 zumutbar
ist, eine zertifizierte Teststelle aufzusuchen. Bis dahin sind die Tests
noch kostenfrei, danach jedoch eben nicht mehr. Wollen Sie die aktuelle
Regelung auch über den 11.10.21 hinaus bestehen lassen?
Sind die Test, die in Ihrer Schule durchgeführt werden, dann
immer noch kostenlos und sind diese Tests dann auch ständig verfügbar?
Uns wurde nämlich mitgeteilt, es seien teilweise gar keine Tests
vorhanden und die Schüler müssten dann in offizielle Testzentren
ausweichen.
Für die Beantwortung dieser Fragen, bin ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Raphael Benner
Vorsitzender und Pressesprecher der AfD
Stadtratsfraktion sowie Stadtrat von Heilbronn
Stellvertretender Aufsichtsrat der SLK-Kliniken
Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,
unsere Schule umfasst die Klassenstufen 1-10. Wir haben uns entschieden,
im Rahmen der Gleichbehandlung aller Schüler/innen, die Tests an der
Schule durchzuführen.
Mittlerweile habe ich die Rückmeldung anderer Schulleitungen, welche in
der Primarstufe die Testung zu Hause erlaubt haben. Diese berichten,
dass eben nicht alle Schüler/innen immer pünktlich zu den festgelegten
Testtagen die Bestätigung der Eltern mitbringen und dann ein erheblicher
Aufwand im Nachfragen nötig ist. Das bestätigt uns in unserer
Vorgehensweise. Es ist tatsächlich eine Ermessensentscheidung, die ich
auch gegenüber meiner vorgesetzten Behörde nicht weiter begründen muss.
Wie die Regelung nach Ende der kostenfreien Bürgertests ist, kann ich
Ihnen als „kleiner“ Schulleiter nicht sagen. Die Schnelltests in
Schulen sind selbstverständlich weiterhin kostenfrei, ich habe keine
andere Information. Die Schulen werden in regelmäßigen Abständen mit
Schnelltests beliefert. Unsere Schule hat für mindestens die nächsten 6
Schulwochen Schnelltests vorrätig. Dass Schüler/innen wegen fehlender
Tests in Testzentren ausweichen müssen, traf und trifft für unsere
Schule nie zu! Sollte dies behauptet werden, stellt das eine Lüge dar.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Schröder, Gemeinschaftsschulrektor
Replik
Danke Herr Schröder,
für diese Klarstellungen. Wir wollen alle hoffen,
dass die Pandemie bald vorbei ist und wir auf diese bürokratischen,
lernbehindernden Maßnahmen verzichten können.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Raphael Benner
Vorsitzender und Pressesprecher der AfD
Stadtratsfraktion sowie Stadtrat von Heilbronn
Stellvertretender Aufsichtsrat der SLK-Kliniken
4.10.2021
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