An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
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21.089 Anwohnerparkausweis
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aus der Presse konnten wir entnehmen, dass die Städte in der Bemessung
der Gebühren für Anwohnerparkausweise nun ein weites Spektrumzur
Bepreisung haben.
Es stellen sich folgende Fragen:
Wieviele Anwohnerparkausweise sind derzeit in der Stadt Heilbronn
ausgegeben?
Wieviele tatsächlich physische stehen dafür zur Verfügung?
Für gewerbetreibende ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Wurden Ausnahmegenehmigungen auch an nicht gewerbetreibende ausgestellt?
Wie verhält sich die Stadt beim tagsüberparken mit Ausweis in einer
gemischten Parkzone ( Bewohner und Parkscheinautomat z.B. 8 – 18 Uhr )
Ist der Bewohner in dieser Zeit gem. StVo verpflichtet, einen Parkschein
zu lösen? Wie wird das gehandhabt?
In vielen innerstädtischen Parkzonen wird auch verkehrswidrig entgegen
der Fahrtrichtung geparkt. Wie kulant verhält sich hier das Ordnungsamt?
Für Neubauten wird für nicht erstellbaren Parkraum eine Ablöse verlangt.
Wieviele Einnahmen wurden in 2020 generiert und wieviele Stellplätze
wurden durch die Stadt damit errichtet?
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
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