An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.085
Testpflicht bei den SLK-Kliniken
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
laut Anordnung
wird von Mitarbeitern der SLK-Kliniken der Impfstatus abgefragt und
müssen Nichtgeimpfte einer täglichen Testpflicht nachkommen, andernfalls
sie arbeitsr5echtliche Konsequenzen befürchten müssen.
Hierzu wir uns
mitgeteilt:
"... Was in keiner Presse berichtet
wird, der wirkliche Irrsinn:
So wird jetzt z. B. auf die Mitarbeiter
des SLK enormer Druck aufgebaut. Datenschutz war gestern. Im SLK
werden Listen geführt aus denen jedem Mitarbeiter ersichtlich
ist, welcher Kollege/in geimpft ist oder nicht. Nicht geimpfte
müssen sich täglich testen. Geimpfte 1 mal wöchentlich. Im
Ergebnis aber ist das völlig egal ob negativ oder positiv im
Ergebnis. In jedem Fall gibt es keine Quarantäne, die
Mitarbeiter werden auf jeden Fall in die Dienste zum arbeiten
eingeteilt.
Das hindert aber nicht daran, dass
Mitarbeiter, die sich nicht testen lassen, von der
Geschäftsleitung abgemahnt werden.
Was sagt uns das?
Es geht nur noch darum, dass eine Farce
hochgehalten und betrieben wird. Wer sich weigert sich daran zu
beteiligen, riskiert und verliert am Ende seinen Job.
Diese Information erfährt man nicht aus
der Presse. ..."
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme geben Sie dazu ab;
2. wie wird
sichergestellt, daß
2.1 die ärztliche
Schweigepflicht und
2.2 der
Datenschutz für die Mitarbeiter eingehalten wird und das
2.3 wenn Listen
geführt weden, aus denen jedem Mitarbeiter ersichtlich ist, welcher
Kollege/in geimpft ist oder nicht,
2.4. wer ist für
diese Praxis verantwortlich;
3. verrichten
positiv Getestete und/oder deren Kontaktpersonen Dienst in den
SLK-Kliniken;
4. ist Ihnen klar,
daß von nicht täglich gestesten geimpften Mitarbeitern eine höhere
Ansteckungsgefahr für Patienten und Mitarbeiter ausgeht, als von täglich
gestesten Ungeimpfen;
5. wie ist der
Personalrat mit dem Vorgehen befaßt?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
Sie haben am 02. September 2021 folgende Anfrage an die Stadtverwaltung
gestellt:
"Laut Anordnung wird von Mitarbeitern der SLK-Kliniken der Impfstatus
abgefragt und Nichtgeimpfte
müssen einer täglichen Testpflicht nachkommen, andernfalls sie
arbeitsrechtliche Konsequenzen
befürchten müssen.
Hierzu wurde uns mitgeteilt:
" ... Was in keiner Presse berichtet wird, der wirkliche Irrsinn:
So wird jetzt z. B. auf die Mitarbeiter des SLK enormer Druck aufgebaut.
Datenschutz war gestern. Im SLK werden Listen geführt aus denen jedem
Mitarbeiter ersichtlich ist, welcher Kollege/in geimpft ist oder nicht.
Nicht geimpfte müssen sich täglich testen. Geimpfte I-mal wöchentlich.
Im Ergebnis aber ist das völlig egal ob negativ oder positiv im
Ergebnis. In jedem Fall gibt es keine Quarantäne, die Mitarbeiter werden
auf jeden Fall in die Dienste zum Arbeiten eingeteilt.
Das hindert aber nicht daran, dass Mitarbeiter, die sich nicht testen
lassen, von der Geschäftsleitung abgemahnt werden.
Was sagt uns das?
Es geht nur noch darum, dass eine Farce hochgehalten und betrieben wird.
Wer sich weigert sich
daran zu beteiligen, riskiert und verliert am Ende seinen Job.
Diese Information erfährt man nicht aus der Presse .... "
Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Stellungnahme geben Sie dazu ab;
2. wie wird sichergestellt, dass
2.1 die ärztliche Schweigepflicht und
2.2 der Datenschutz für die Mitarbeiter eingehalten wird und das
2.3 wenn Listen geführt werden, aus denen jedem Mitarbeiter ersichtlich
ist, welcher Kollege/in
geimpft ist oder nicht,
2.4. wer ist für diese Praxis verantwortlich;
3. verrichten positiv Getestete und/oder deren Kontaktpersonen Dienst in
den SLK-Kliniken;
4. ist Ihnen klar, dass von nicht täglich getesteten geimpften
Mitarbeitern eine höhere
Ansteckungsgefahr für Patienten und Mitarbeiter ausgeht, als von täglich
getesteten Ungeimpften;
5. wie ist der Personalrat mit dem Vorgehen befasst?"
Die Stadtverwaltung hat Ihre Anfrage an die SLK-Kliniken weitergeleitet
und folgende Stellungnahme
erhalten:
1. Das Land Baden-Württemberg hat in der Corona-Verordnung die
Testpflicht aller ungeimpften
Mitarbeiter erlassen. Die SLK-Kliniken sind verpflichtet diese
Verordnung umzusetzen und kommen
dieser Pflicht selbstverständlich nach.
2.1 Ein Arzt und die damit verbundene ärztliche Schweigepflicht ist bei
der Durchführung und
Ergebnisweitergabe des Antigentests nicht involviert. Die Mitarbeiter
legen persönlich die
Testergebnisse ode den Impfnachweis vor.
2.2. Jeder Mitarbeiter erhält die Ergebnisse des Antigentests entweder
per E-Mail oder auf Wunsch als Ausdruck von der TeststeIle.
2.3 Die Dokumentation obliegt der Führungskraft. Die Listen sind nicht
öffentlich zugänglich. Somit ist für die Kollegen nicht ersichtlich wer
geimpft ist und wer nicht.
2.4 Die jeweilige Führungskraft kontrolliert und dokumentiert die
Nachweise der Antigentests.
3. Positiv getestete Mitarbeiter wurden noch nie zum Dienst eingeteilt,
solange diese in Quarantäne
waren. Bisher wurden nur Kontaktpersonen mit Zustimmung des jeweiligen
Gesundheitsamtes in
besonderer Personalsituation im Rahmen einer eingeschränkten Quarantäne
eingesetzt
4 .
Die Regelung wurde durch das Land
Baden-Württemberg im Rahmen der Corona-Verordnung
festgelegt. Die SLK-Kliniken haben die Empfehlung ausgesprochen, dass
sich geimpfte Mitarbeiter
einmal pro Woche testen lassen.
5. Eine enge Abstimmung mit dem Betriebsrat ist erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Berggötz
Stabsstelle
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
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