An den Geschäftsführer der
SLK-Kliniken
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21.082 Impfstatus
Sehr geehrter Herr Weber,
diese Nachricht wurde mir zugespielt und ich
bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen.
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Ist es weiterhin richtig, dass nicht geimpfte Mitarbeiter täglich
getestet werden müssen und geimpfte einmal wöchentlich?
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Stimmt es, dass ein positives Testergebnis nicht zu einer Quarantäne
führt, sondern die Mitarbeiter weiterhin in die Dienste zur Arbeit
eingeteilt werden?
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Trifft es zu, dass Mitarbeiter, die sich nicht testen lassen, von
der Geschäftsleitung abgemahnt werden?
Vielen Dank für Ihr baldige Antwort
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,
ja es ist richtig, dass wir seit vergangenen
Freitag den Impfstatus abfragen. Das Infektionsschutzgesetz lässt diese
Möglichkeit für KH seit vielen Monaten schon zu. Bisher haben wir darauf
verzichtet gehabt. Nachdem nun aber eine tägliche Testpflicht für nicht
geimpftes Personal haben (neue Coronaverordnung) ist es erforderlich den
Impfstatus festzustellen
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Weber
SLK-Kliniken
Replik
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Sehr geehrter Herr Weber,
dann beantworten Sie mir doch bitte noch
folgende Fragen, die scheinbar untergegangen sind:
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Ist es weiterhin richtig, dass nicht geimpfte Mitarbeiter
täglich getestet werden müssen und geimpfte einmal wöchentlich?
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Stimmt es, dass ein positives Testergebnis nicht zu einer
Quarantäne führt, sondern die Mitarbeiter weiterhin in die
Dienste zur Arbeit eingeteilt werden?
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Trifft es zu, dass Mitarbeiter, die sich nicht testen lassen,
von der Geschäftsleitung abgemahnt werden?
Vielen Dank für Ihr baldige Antwort
Mit freundlichen Grüßen
xxx
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gerne beantworte ich
auch diese Fragen die bei mir nicht angekommen waren:
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Die Aussage ist so richtig wobei die Testung für geimpfte
Mitarbeiter eine Empfehlung ist
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Nein positiv getestete MA wurden noch nie zum Dienst eingeteilt
solange diese in Quarantäne waren. Bisher wurden nur
Kontaktpersonen mit Zustimmung des jeweiligen Gesundheitsamtes
in besonderen Personalsituation im Rahmen einer eingeschränkten
Quarantäne eingesetzt
-
Wenn der gesetzlich vorgeschriebene Test verweigert wird erfolgt
zunächst ein Gespräch, dann eine Ermahnung und dann ggf. eine
Abmahnung
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Weber
Geschäftsführer
SLK-Kliniken Heilbronn GmbH
LeserFORUM:
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