Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
14.8.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.078 Kanalschaden


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


Hauseigentümer an der Großgartacher Straße beklagen sich darüber, daß im Haus der ehemaligen Gaststätte "Sandhof" in den Keller Fäkalien aus dem Abwasserkanal eingeschwemmt wurden.

Vermutet wird, daß bei den Bauarbeiten zur Verlegung der vor dem Haus befindlichen Bushaltestelle und infolge einer leider notwendig gewordenen Petition an den Landtag erfolgten Einrichtung eines den geltenden Vorschriften entsprechenden Fußgängerüberwegs der Abwasserkanal beschädigt wurde, worauf auch die Expertise einer Rohrreinigungsfirma hinweist.

Dazu seien aufwändige Maßnahmen seitens der betroffenen Eigentümer notwendig geworden, während die Stadtverwaltung eine Zuständigkeit für die Schadenbeseitigung abweist.

Da trotz gesundheitlicher Gefährdung der Bürger die Stadtverwaltung untätig bleibt, erfolgt hierzu auch Kenntnisgabe an die Kommunalaufsicht.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. in welcher Weise wird jetzt für Abhilfe gesorgt werden?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

 

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 7.9.2021

Eingang nach 23  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>Ihre Anfrage vom 14. August 2021 beantworte ich wie folgt:

Die Firma Schneider Bau hat in der Zeit vom 25. Oktober 2020 bis 26. Februar 2021 im Auftrag
verschiedener Auftraggebern gearbeitet.

Die Arbeiten im Auftrag der Stadt (Gehwegsanierung mit Versetzung der Borde, der LSA und der
Beleuchtungsmasten incl. Asphaltarbeiten) waren Ende 2020 abgeschlossen. Lediglich die
Radarmesssäule, die sich aber nicht im Bereich des Grundstückes Großgartacher Straße 176 befindet, wurde in 2021 gerichtet.

Die NHF, die Telecom und die HNVG haben im Bereich des unbebauten Grundstückes zwischen der
Großgartacher Straße 176 und 174 Hausanschlüsse für das unbebaute Grundstück beauftragt. Die
Leistungen wurden ebenfalls in diesem Zeitraum durch die Firma Schneider Bau erbracht, die auch im
Auftrag der Stadt Heilbronn tätig war. Vor dem Grundstück Großgartacher Straße 174 wurden durch
die HNVG Schieber versetzt bzw. an einem Schieberkreuz gearbeitet.

Darüber hinaus hat die NHF im Bereich des öffentlichen Weges und der Grundstückseinfahrt
Großgartacher Straße 176 ein Schutzrohr verlegen lassen. Die Arbeiten wurden ebenfalls durch die
Baufirma erbracht und waren im Februar 2021 abgeschlossen.

Der Verschluss der privaten Abwasserleitung des Grundstückseigentümers der Großgartacher Straße
176 wurde erstmalig am 24. Juni 2021 (4 Monate nach Abschluss der Bauarbeiten insgesamt und 6
Monate nach Fertigstellung der Leistungen, die die Stadt Heitbronn beauftragt hat) festgestellt.

Weder der Umfang der Leistungen im Auftrag der Stadt noch der späte Zeitpunkt des Versagens der
Abwasserleitung lässt darauf schließen, dass die Stadt Verursacher des Schadens ist.

Die Abgrenzung der öffentlichen zu den privaten Abwasseranlagen ist in der Abwassersatzung der
Stadt Heilbronn über die öffentliche Abwasserbeseitigung geregelt. Diese können Sie auf der
Homepage der Stadt Heilbronn einsehen.

Gemäß der Abwassersatzung der Stadt Heilbronn, § 2 Nr. 3 und Nr. 4, gehört der
Grundstücksanschluss, also die Verbindung zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und der
Grundstücksgrenze zur privaten Grundstücksentwässerungsanlage.
Grundstücksentwässerungsanlagen sind, nach § 12 der Abwassersatzung vom
Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu erneuern, abzutrennen und zu beseitigen.
Auch die Unterhaltung der privaten Grundstücksanschlüsse obliegt dem Grundstückseigentümer (§
14).

Die Grundstückseigentümer haben eine Befahrung des Kanals beauftragt. Eine Expertise einer
Rohrreinigungsfirma, die darauf hinweisen soll, dass die Arbeiten im Auftrag der Stadt die Ursache für den Rückstau sind liegt uns nicht vor. Die Fotos der Rohrreinigungsfirma liegen uns vor. Auf den Fotos ist lediglich ein Rückstau des Abwassers zu erkennen.

Die Entsorgungsbetriebe, Abteilung Stadtentwässerung, wurden gebeten, den Hausanschluss
Großgartacher Straße 176 vom öffentlichen Kanal aus zu überprüfen. Die Kamerabefahrung hat in
Anwesenheit der Grundstückseigentümer stattgefunden.

Auf einem Foto, welches vor Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2020 gemacht wurde ist erkennbar, dass die Grundstücksentwässerungsleitung nicht ordnungsgemäß in den Hauptsammler eingebunden wurde. Außerdem waren bereits auf diesem Foto verschiedene Dinge zu erkennen, die nicht in die Kanalisation gehören.

Das Befahrungsergebnis Mitte August 2021 ergab, dass der private Abwasserkanal im
Anschlussbereich nun komplett aus einem Gemisch von Erdreich und Unrat verschlossen ist. Damit
hat sich bestätigt, dass nicht die Baumaßnahmen die Ursache für den Rückstau sind.

Die Ergebnisse wurden mit den Grundstückseigentümern Vorort ausgewertet und es wurde durch uns nochmals dringend empfohlen umgehend eine Tiefbaufirma mir der Herstellung des
ordnungsgemäßen Anschlusses der privaten Abwasserleitung an den öffentlichen Kanal zu
beauftragen.

Außerdem haben die Kollegen des Amtes für Straßenwesen eine 6aufirma vermittelt, die im Auftrag
der Grundstückseigentümer die schadhaften Rohre freilegen würde. Den Auftrag hierzu muss aber der Grundstückseigentümer erteilen. Dieser ist verpflichtet, gesundheitliche Gefahren für seine Mieter abzuwenden und muss zwingend tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Harry Mergel
Oberbürgermeister


LeserFORUM:  Ihre Meinung dazu (bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)  Mehr