An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.078
Kanalschaden
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
Hauseigentümer an
der Großgartacher Straße beklagen sich darüber, daß im Haus der
ehemaligen Gaststätte "Sandhof" in den Keller Fäkalien aus dem
Abwasserkanal eingeschwemmt wurden.
Vermutet wird, daß
bei den Bauarbeiten zur Verlegung der vor dem Haus befindlichen
Bushaltestelle und infolge einer leider notwendig gewordenen
Petition an den Landtag erfolgten Einrichtung eines den geltenden Vorschriften
entsprechenden Fußgängerüberwegs der Abwasserkanal beschädigt wurde,
worauf auch die Expertise einer Rohrreinigungsfirma hinweist.
Dazu seien
aufwändige Maßnahmen seitens der betroffenen Eigentümer notwendig
geworden, während die Stadtverwaltung eine Zuständigkeit für die
Schadenbeseitigung abweist.
Da trotz
gesundheitlicher Gefährdung der Bürger die Stadtverwaltung untätig
bleibt, erfolgt hierzu auch Kenntnisgabe an die Kommunalaufsicht.
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise wird jetzt für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>Ihre
Anfrage vom 14. August 2021 beantworte ich wie folgt:
Die Firma Schneider Bau hat in der Zeit vom 25. Oktober 2020 bis 26.
Februar 2021 im Auftrag
verschiedener Auftraggebern gearbeitet.
Die Arbeiten im Auftrag der Stadt (Gehwegsanierung mit Versetzung der
Borde, der LSA und der
Beleuchtungsmasten incl. Asphaltarbeiten) waren Ende 2020 abgeschlossen.
Lediglich die
Radarmesssäule, die sich aber nicht im Bereich des Grundstückes
Großgartacher Straße 176 befindet, wurde in 2021 gerichtet.
Die NHF, die Telecom und die HNVG haben im Bereich des unbebauten
Grundstückes zwischen der
Großgartacher Straße 176 und 174 Hausanschlüsse für das unbebaute
Grundstück beauftragt. Die
Leistungen wurden ebenfalls in diesem Zeitraum durch die Firma Schneider
Bau erbracht, die auch im
Auftrag der Stadt Heilbronn tätig war. Vor dem Grundstück Großgartacher
Straße 174 wurden durch
die HNVG Schieber versetzt bzw. an einem Schieberkreuz gearbeitet.
Darüber hinaus hat die NHF im Bereich des öffentlichen Weges und der
Grundstückseinfahrt
Großgartacher Straße 176 ein Schutzrohr verlegen lassen. Die Arbeiten
wurden ebenfalls durch die
Baufirma erbracht und waren im Februar 2021 abgeschlossen.
Der Verschluss der privaten Abwasserleitung des Grundstückseigentümers
der Großgartacher Straße
176 wurde erstmalig am 24. Juni 2021 (4 Monate nach Abschluss der
Bauarbeiten insgesamt und 6
Monate nach Fertigstellung der Leistungen, die die Stadt Heitbronn
beauftragt hat) festgestellt.
Weder der Umfang der Leistungen im Auftrag der Stadt noch der späte
Zeitpunkt des Versagens der
Abwasserleitung lässt darauf schließen, dass die Stadt Verursacher des
Schadens ist.
Die Abgrenzung der öffentlichen zu den privaten Abwasseranlagen ist in
der Abwassersatzung der
Stadt Heilbronn über die öffentliche Abwasserbeseitigung geregelt. Diese
können Sie auf der
Homepage der Stadt Heilbronn einsehen.
Gemäß der Abwassersatzung der Stadt Heilbronn, § 2 Nr. 3 und Nr. 4,
gehört der
Grundstücksanschluss, also die Verbindung zwischen dem öffentlichen
Abwasserkanal und der
Grundstücksgrenze zur privaten Grundstücksentwässerungsanlage.
Grundstücksentwässerungsanlagen sind, nach § 12 der Abwassersatzung vom
Grundstückseigentümer auf seine Kosten herzustellen, zu erneuern,
abzutrennen und zu beseitigen.
Auch die Unterhaltung der privaten Grundstücksanschlüsse obliegt dem
Grundstückseigentümer (§
14).
Die Grundstückseigentümer haben eine Befahrung des Kanals beauftragt.
Eine Expertise einer
Rohrreinigungsfirma, die darauf hinweisen soll, dass die Arbeiten im
Auftrag der Stadt die Ursache für den Rückstau sind liegt uns nicht vor.
Die Fotos der Rohrreinigungsfirma liegen uns vor. Auf den Fotos ist
lediglich ein Rückstau des Abwassers zu erkennen.
Die Entsorgungsbetriebe, Abteilung Stadtentwässerung, wurden gebeten,
den Hausanschluss
Großgartacher Straße 176 vom öffentlichen Kanal aus zu überprüfen. Die
Kamerabefahrung hat in
Anwesenheit der Grundstückseigentümer stattgefunden.
Auf einem Foto, welches vor Beginn der Bauarbeiten im Jahr 2020 gemacht
wurde ist erkennbar, dass die Grundstücksentwässerungsleitung nicht
ordnungsgemäß in den Hauptsammler eingebunden wurde. Außerdem waren
bereits auf diesem Foto verschiedene Dinge zu erkennen, die nicht in die
Kanalisation gehören.
Das Befahrungsergebnis Mitte August 2021 ergab, dass der private
Abwasserkanal im
Anschlussbereich nun komplett aus einem Gemisch von Erdreich und Unrat
verschlossen ist. Damit
hat sich bestätigt, dass nicht die Baumaßnahmen die Ursache für den
Rückstau sind.
Die Ergebnisse wurden mit den Grundstückseigentümern Vorort ausgewertet
und es wurde durch uns nochmals dringend empfohlen umgehend eine
Tiefbaufirma mir der Herstellung des
ordnungsgemäßen Anschlusses der privaten Abwasserleitung an den
öffentlichen Kanal zu
beauftragen.
Außerdem haben die Kollegen des Amtes für Straßenwesen eine 6aufirma
vermittelt, die im Auftrag
der Grundstückseigentümer die schadhaften Rohre freilegen würde. Den
Auftrag hierzu muss aber der Grundstückseigentümer erteilen. Dieser ist
verpflichtet, gesundheitliche Gefahren für seine Mieter abzuwenden und
muss zwingend tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel
Oberbürgermeister
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