An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.075 Luftreiniger
Sehr geehrter Herr Brändle,
sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Nachricht.
Ihre unten angefügte und mir von meinen Kollegen StR Dr. Benner
weitergeleitete Antwort aus dem Schul- und Kulturamt ist
inakzeptabel und die offensichtlich bereits getroffene Entscheidung
nicht nachvollziehbar, wiewohl mit Antragspunkt 1 der mehrheitlich
beschlossenen Drucksachen 225, 225 a, 225 b die Verwaltung
beauftragt wird, die Be- und Entlüftungssituation [...] zunächst
differenziert zu erheben [...] und anfallender Anschaffungs- und
Betriebskosten der unterschiedlichen technischen Anlagen
andererseits eine entsprechende Entscheidungsgrundlage zu
erarbeiten.
Sowohl die Zusammenfassung der Ergebnisse des Pilotprojekts „Experimentelle
Untersuchung zum Infektionsrisiko in Klassenräumen in Stuttgarter
Schulen“ als auch der Abschlussvortrag "Pilotprojekt zu
Luftreinigern an Schulen in Stuttgart" des Instituts für
Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung (IGTE) ist
eine tragfähige Grundlage dafür, läßt grundlegende Zweifel an der
ausreichenden Wirksamkeit der nun offensichtlich priorisierten
UV-C-freien RLT-Anlagen zu, die ohne Zuhilfenahme von
Fensterlüftungen und Maskentragen in der Kategorie
Steuergeldverschwendung einzustufen sind.
Darauf wurden Sie in der Stellungnahme unseres Kollegen StR Dr.
Benner hingewiesen, auch, da die Existenz von wirksamen UV-C-Geräten
in den Vorlagen keinerlei Erwähnung gefunden hat.
Eine Beschlußfassung, welcher RLT-Typ angeschafft werden soll, wurde
dabei nicht getroffen, so daß davon auszugehen war, daß die
bestmögliche Lösung und nicht ein Wunschvorhaben zum Zuge kommen
wird.
Hingegen wird nun zur Rechtfertigung der offensichtlich bereits vor
Beschlußfassung feststehenden Meinungsbildung in der Stadtverwaltung
behauptet, man habe "festgestellt, dass UV-C-Raumluftfilter zwar
positiv auf die Bakterien- bzw. Virenlast wirken könnten, jedoch das
Raumklima sowie die Gesundheit unmittelbar anwesender Personen
nachteilig beeinflussen können."
Das Bundesamt für Starhlenschutz erklärt dagegen: "UV-C-Strahlung
ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren abzutöten.
Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV-C-Strahlung sind die
Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion oder die
Wasseraufbereitung" und "Desinfektionssysteme oder Verfahren, bei
denen Personen sicher vor der UV-Strahlung geschützt sind, sind aus
Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch. Dazu gehören
Systeme, bei denen die UV-C-Quelle in einer geschlossenen Einheit
verbaut ist oder durch Abschirmung der Quelle sichergestellt ist,
dass anwesende Personen keiner UV-C-Strahlung ausgesetzt sind. Das
können beispielsweise Systeme zur Oberflächendesinfektion von
Transportbändern in der Lebensmittelproduktion oder in Rolltreppen
sein, bei denen die UV-C-Quelle im Inneren der Anlage verbaut ist.
Bei der Raumluftdesinfektion wären das beispielsweise
Anlagen, bei denen die Raumluft an einer abgeschirmten UV-C-Quelle
vorbeigeführt wird."
Genau diese Kriterien werden durch solche am Markt vorhandenen
Geräte erfüllt, weshalb nicht nachvollziehbar ist, wieso die dafür
in der Stadtverwaltung Verantwortlichen für ihre Entscheidung die
Falschbehauptung, "die Meinungsbildung hinsichtlich Nutzen und
Risiken des UV-C-Einsatzes ist leider bis heute nicht abgeschlossen"
mit der vorgeschützten Begründung "die Gesundheit unserer
Schülerinnen und Schüler sowie aller im Schulbetrieb Beschäftigten
und Bediensteten" habe für "uns oberste Priorität"
aufstellen und stattdessen Geräte "gemäß den Vorgaben von Bund,
Land und Gemeinderat in der ersten Charge" anschaffen.
Die im Handel befindlichen UV-C-Geräte sind geprüft und sehr wohl in
jeder Hinsicht für den Einsatz in Schulen und Kindertagesstätten
geeignet und erfüllen alle gesundheitlich relevantenen Kriterien
besser als jene von der Stadtverwaltung auf Grundlage der
unzureichenden o.g. Bewertungen bevorzugten RLT-Anlagen durch die
IGTE.
Ebenso falsch und ohne jede Verbindlichkeit ist deshalb die Aussage:
"Sollten sich in Zukunft neue Erkenntnisse in der Sache ergeben
und neben dem gesundheitlichen Aspekt die UV-C-Raumluftfilter auch
förderfähig sein, werden wir die Aufnahme als Gerätekriterium ggf.
bei der 2. Ausschreibungscharge erneut prüfen".
Diese Erkenntnisse liegen hinsichtlich einer nicht vorhandenen
Strahlen- oder Ozonbelastung wie auch Lautstärke längst vor.
Im Übrigen ist die Wirksamkeit von UV-C-Geräte schon seit
Jahrzehnten durch die Anwendung in der Wasserdesinfektion bekannt,
wie sie z.T. auch bei der HNVG zum Einsatz kommt.
Ich frage die Stadtverwaltung dazu:
1. Welche Erkenntnisse über "anfallender Anschaffungs- und
Betriebskosten der unterschiedlichen technischen Anlagen" liegen ihr
zu ihrer bereis getroffenen Entscheidung vor;
2. welche entsprechende Entscheidungsgrundlage wurde dazu
erarbeitet;
3. wann wurde dazu eine Ausschreibung gemacht;
4. welche Angebote für die von ihr bevorzugten RLT-Anlagen liegen
mit welchen Konditionen vor;
5. wurden bereits Aufträge vergeben und an wen zu welchen
Konditionen;
6. wie hoch ist die Gesamtsumme der Aufträge;
7. mit welchen Folgekosten ist weshalb zu rechnen;
8. welche
Informationen über UV-C-Anlagen wurden von ihr eingeholt und weshalb
wurden solche ggf. dem Gemeinderat vorenthalten;
9. ist ihr bekannt, daß UV-C-Anlagen in Schulen bereits in Betrieb
sind;
10. ist ihr bekannt, daß die Kosten für UV-C-Geräte
unter dem vom Land gedeckelten Höchstbetrag von 5.000 EUR pro Gerät
liegen;
11.
ist ihr bekannt, daß im Rahmen der aktuellen
Bundesförderung
der Einbau
von Anlagen zur Luftdesinfektion
mittels UV-C-Technik
sogar in bereits vorhandenen stationären RLT-Anlagen
förderfähig ist,
die Bundesregierung den Wirkungsgrad als für ausreichend sichergestellt
erachtet
und die Förderung der UV-C-Technik
in der Richtlinie der Bundesregierung aufgenommen
ist?
Mit
freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion
Großgartacher Str. 220
74080 Heilbronn
Bei Rückfragen per Telefon: 07131-920500
dagenbach@t-online.de
AfD-Fraktion:
Dr.
Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*> auf
Ihre Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:
Selbstverständlich entspricht das Vorgehen
der Verwaltung der mehrheitlich beschlossenen
Drucksache 225, 225a und 225b. Aktuell
erfolgt die beschriebene differenzierte Erhebung der Be- und
Entlüftungssituation in Schulräumen der Schulen in städtischer
Trägerschaft sowie in
Kindertagesstätten in städtischer
Trägerschaft.
Deshalb wurde aktuell weder eine Entscheidung
getroffen, noch eine Beschaffung oder eine
Ausschreibung durchgeführt. Wir werden
voraussichtlich in der nächsten Woche die Vor-Ort-
Prüfungen in den Grundschulen und
Kindertagesstätten abschließen und auf der Grundlage der
Ergebnisse eine Ausschreibung auf den Weg
bringen, um für diejenigen Räume in Schulen und
Kindertagesstätten, die auch durch
organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend belüftbarsind
und für die nach Einschätzung der fachlich
qualifizierten Kolleginnen und Kollegen auch eine
dezentrale festinstallierte
raumlufttechnische Anlage nicht vorzuziehen ist, mobile
Raumluftfiltergeräte zu beschaffen.
Da wir an das Vergaberecht gebunden sind,
werden keine Einzelangebote eingeholt. Ihre darauf
zielenden Fragen können deshalb nicht
beantwortet werden.
Zwischenzeitlich liegen die Förderrichtlinien
des Kultusministeriums zum Förderprogramm für die
Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten
und von CO-2-Senoren durch öffentliche und freie
Träger für Schulen und
Kindertageseinrichtungen vom 06. 08.2021 vor.
In einer überarbeitetenFassung wurde eine
Erweiterung wie folgt vorgenommen: "Die Festlegung auf eine Filternorm
(HEPA) wurde erweitert, um die Gleichbehandlungvon Geräten mit
gleichwertiger Leistung aber anderen bestätigten Zertifikaten zu
sichern".
So sind in der Konsequenz beispielsweise auch
UV-C-Geräte förderfähig.
Der Arbeitssicherheitsdienst der Stadt
Heilbronn gibt zur UV-C Technik folgende Stellungnahme ab:
UV-C-Strahlung ist vom Grundsatz her in der
Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu
inaktivieren. Geräte mit
UV-C-Strahlungsquellen werden schon seit langem zur Entkeimung von
Oberflächen, z.B. in Laboren oder zur
Raumluftdesinfektion in lebensmittelverarbeitenden Betrieben
eingesetzt. Für die Wirksamkeit gegen
infektiöse Aerosole in einem Innenraum ist entscheidend, ob
ein Gerät ein ausreichend großes Luftvolumen
desinfizieren und die gereinigte Luft gut im Raum
zirkulieren kann. Die Wirksamkeit ist
abhängig von der Bestrahlungsintensität und von der
Bestrahlungszeit der Luft im Gerät. Für Augen
und Haut stellt UV-C Strahlung ein gesundheitliches
Risiko dar. Deshalb wird der Einsatz dieser
Strahlungsquellen als offene UV-C Lampe und auch in
mobilen Luftreinigern vom Umwelt-Bundesamt
(UBA) für den nicht gewerblichen Einsatz als kritisch
betrachtet. Geräte sollten in öffentlichen
Bereichen wie Schulen nur eingesetzt werden, wenn
gesichert ist, dass kein UV-Licht in den Raum
freigesetzt werden kann. Die Kommission Innenraum-
Lufthygiene (IRK) des UBA empfiehlt in ihrer
Stellungnahme vom 16. 11. 2020 daher a) den Nachweis der
Gerätesicherheit und b) den Nachweis der Wirksamkeit - als Prüfung des
eingesetzten mobilen Geräts. In privaten Wohnungen sieht das UBA den
Einsatz solcher Geräte aus Sicherheitsgründen weiterhin kritisch, denn
hier bestehen meist wenig Kontrollmöglichkeiten, was die sachgerechte
Verwendung, Wartung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch angeht. Mobile
Geräte mit UV-CTechnik haben gegenüber solchen mit Filtration den
Vorteil der meist geringeren
Geräuschentwicklung im Betrieb.
Wir favorisieren eindeutig Filtergeräte und
sehen die UV-C-Geräte maximal als Alternative, da es
hinsichtlich möglicher Fehlbedienungen und
Spielereien von Kindern - was in Kitas und Schulen nicht
unwahrscheinlich ist - zu Defekten kommen kann, in dessen Folge
Schadstoffe austreten können (UVStrahlung und Ozonbildung).
Zudem verursachen UV-C-Geräte einen erhöhten
Stromverbrauch.
Sie dürfen versichert sein, dass die
Fachkenntnisse in den Ämtern der Stadtverwaltung vorhanden
sind und eine angemessene und sorgfältig
erarbeitete Ausschreibung für die mobilen
Raumluftfiltergeräte erfolgen wird.
Eine Entscheidung darüber, wo möglicherweise
dezentrale raumlufttechnische Anlagen installiert
werden sollen, wird in einem Folgeschritt
vorbereitet. Auch dazu sind die Vorgaben des Vergaberechts zu beachten.
Freundliche Grüße
Agnes Christner
Bürgermeisterin
Replik dazu
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Christner,
vielen Dank für die Nachricht vom heutigen 27.8.21 zu unserer Anfrage
vom 04. 08.2021 - "Raumluftfilter für Schulen und Kitas", die allerdings
nur unvollständig unsere Fragen beantwortet.
Zunächst verwundern wir uns über die
Formulierung "Da wir an das Vergaberecht gebunden sind, werden keine
Einzelangebote eingeholt. Ihre darauf zielenden Fragen können deshalb
nicht beantwortet werden."
Wir gehen nach wie vor davon aus, daß dazu eine
ordnungsgemäße Ausschreibung erfolgt und bitten um entsprechende
Beantwortung.
Des weiteren gehen wir mit der Behauptung,
UV-C-Geräte seien unsicher in keiner Weise konform.
Wie bereits in der Anfrage formuliert, ist diese
Behauptung unzutreffend.
Nachdem Sie von der nach unserer Anfrage
erfolgten Konkretisierung der Förderrichtlinien vom 06. 08.2021 selbst
davon berichten, daß "in der Konsequenz beispielsweise auch
UV-C-Geräte förderfähig" sind, ist daher nicht nachvollziehbar, auf
welche Hintergründe bezogen Sie diesen falschen Standpunkt durchsetzen
wollen, der dann einer Überprüfung bedarf.
UV-C-Geräte sind nach unseren parallel erfogten
Recherchen in Bayern und Hessen z.B. schon in Schulen im Einsatz und wir
verweisen darauf, siehe Anlagen [nur
im Original], daß UV-C-Geräte auch in Heilbronn
bereits im Handel zu erwerben sind, was wohl nicht möglich wäre, wenn
Ihre Aussagen der Unsicherheit zutreffend wären.
Anbei auch die uns zugegangenen Unterlagen
einer auf UV-C-Luftfilteranlagen spezialisierten Frma, deren
Geräte sämtlichen Anforderungen genügen und bereits in Schulen im
Einsatz sind
[nur im Original].
Wir weisen zudem auf folgende Punkte hin:
-
Bestätigung UVC vom Umweltbundesamt (vom
27.07.21):
Anforderungen an mobile Luftreiniger an Schulen | Umweltbundesamt
-
VDI Prüfkriterien für mobile Luftreiniger
inkl UVC (Beschlussfassung vom 20.07.21):
Pruefkriterien_fuer_Luftreiniger__2021-07-23__VDI_AG_Kurzfassung.pdf
-
Referenz einer Schule
UVC-Luftentkeimung macht Schule (hoenle.com)
Wir erwarten daher, daß vor Vergabe eine
ordnungsgemäße Aussschreibung unter Berücksichtigung auch von
UV-C-Luftfiltergeräten erfolgen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
Stadtrat -
AfD-Fraktion
27.8.2021
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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