Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
4.8.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.075 Luftreiniger


Sehr geehrter Herr Brändle,
sehr geehrte  Damen und Herren,

vielen Dank für die Nachricht.

Ihre unten angefügte und mir von meinen Kollegen StR Dr. Benner weitergeleitete Antwort aus dem Schul- und Kulturamt  ist inakzeptabel und die offensichtlich bereits getroffene Entscheidung nicht nachvollziehbar, wiewohl mit  Antragspunkt 1 der mehrheitlich beschlossenen Drucksachen 225, 225 a, 225 b die Verwaltung beauftragt wird, die Be- und Entlüftungssituation [...] zunächst differenziert zu erheben [...] und anfallender Anschaffungs- und Betriebskosten der unterschiedlichen technischen Anlagen andererseits eine entsprechende Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten.

Sowohl die Zusammenfassung der Ergebnisse des Pilotprojekts „Experimentelle Untersuchung zum Infektionsrisiko in Klassenräumen in Stuttgarter Schulen“ als auch der Abschlussvortrag "Pilotprojekt zu Luftreinigern an Schulen in Stuttgart" des Instituts für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung (IGTE) ist eine tragfähige Grundlage dafür, läßt grundlegende Zweifel an der ausreichenden Wirksamkeit der nun offensichtlich priorisierten  UV-C-freien RLT-Anlagen zu, die ohne Zuhilfenahme von Fensterlüftungen und Maskentragen in der Kategorie Steuergeldverschwendung einzustufen sind.

Darauf wurden Sie in der Stellungnahme unseres Kollegen StR Dr. Benner hingewiesen, auch, da die Existenz von wirksamen UV-C-Geräten in den Vorlagen keinerlei Erwähnung gefunden hat.
Eine Beschlußfassung, welcher RLT-Typ angeschafft werden soll, wurde dabei nicht getroffen, so daß davon auszugehen war, daß die bestmögliche Lösung und nicht ein Wunschvorhaben zum Zuge kommen wird.

Hingegen wird nun zur Rechtfertigung der offensichtlich bereits vor Beschlußfassung feststehenden Meinungsbildung in der Stadtverwaltung behauptet, man habe "festgestellt, dass UV-C-Raumluftfilter zwar positiv auf die Bakterien- bzw. Virenlast wirken könnten, jedoch das Raumklima sowie die Gesundheit unmittelbar anwesender Personen nachteilig beeinflussen können."

Das Bundesamt für Starhlenschutz erklärt dagegen: "UV-C-Strahlung ist grundsätzlich in der Lage, Bakterien und Viren abzutöten. Hauptsächliche Einsatzgebiete von UV-C-Strahlung sind die Oberflächenentkeimung, die Raumluftdesinfektion oder die Wasseraufbereitung" und "Desinfektionssysteme oder Verfahren, bei denen Personen sicher vor der UV-Strahlung geschützt sind, sind aus Sicht des Strahlenschutzes unproblematisch. Dazu gehören Systeme, bei denen die UV-C-Quelle in einer geschlossenen Einheit verbaut ist oder durch Abschirmung der Quelle sichergestellt ist, dass anwesende Personen keiner UV-C-Strahlung ausgesetzt sind. Das können beispielsweise Systeme zur Oberflächendesinfektion von Transportbändern in der Lebensmittelproduktion oder in Rolltreppen sein, bei denen die UV-C-Quelle im Inneren der Anlage verbaut ist. Bei der Raumluftdesinfektion wären das beispielsweise Anlagen, bei denen die Raumluft an einer abgeschirmten UV-C-Quelle vorbeigeführt wird."

Genau diese Kriterien werden durch solche am Markt vorhandenen Geräte erfüllt, weshalb nicht nachvollziehbar ist, wieso die dafür in der Stadtverwaltung Verantwortlichen für ihre Entscheidung die Falschbehauptung, "die Meinungsbildung hinsichtlich Nutzen und Risiken des UV-C-Einsatzes ist leider bis heute nicht abgeschlossen" mit der vorgeschützten Begründung "die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie aller im Schulbetrieb Beschäftigten und Bediensteten" habe für "uns oberste Priorität" aufstellen und stattdessen Geräte "gemäß den Vorgaben von Bund, Land und Gemeinderat in der ersten Charge" anschaffen.
Die im Handel befindlichen UV-C-Geräte sind geprüft und sehr wohl in jeder Hinsicht für den Einsatz in Schulen und Kindertagesstätten geeignet und erfüllen alle gesundheitlich relevantenen  Kriterien besser als jene von der Stadtverwaltung auf Grundlage der unzureichenden o.g. Bewertungen bevorzugten RLT-Anlagen durch die IGTE.

Ebenso falsch und ohne jede Verbindlichkeit ist deshalb die Aussage: "Sollten sich in Zukunft neue Erkenntnisse in der Sache ergeben und neben dem gesundheitlichen Aspekt die UV-C-Raumluftfilter auch förderfähig sein, werden wir die Aufnahme als Gerätekriterium ggf. bei der 2. Ausschreibungscharge erneut prüfen".

Diese Erkenntnisse liegen hinsichtlich einer nicht vorhandenen Strahlen- oder Ozonbelastung wie auch Lautstärke längst vor.
Im Übrigen ist die Wirksamkeit von UV-C-Geräte schon seit Jahrzehnten durch die Anwendung in der Wasserdesinfektion bekannt, wie sie z.T. auch bei der HNVG zum Einsatz kommt.

Ich frage die Stadtverwaltung dazu:

1. Welche Erkenntnisse über "anfallender Anschaffungs- und Betriebskosten der unterschiedlichen technischen Anlagen" liegen ihr zu ihrer bereis getroffenen Entscheidung vor;
2. welche entsprechende Entscheidungsgrundlage wurde dazu erarbeitet;
3. wann wurde dazu eine Ausschreibung gemacht;
4. welche Angebote für die von ihr bevorzugten RLT-Anlagen liegen mit welchen Konditionen vor;
5. wurden bereits Aufträge vergeben und an wen zu welchen Konditionen;
6. wie hoch ist die Gesamtsumme der Aufträge;
7. mit welchen Folgekosten ist weshalb zu rechnen;
8. welche Informationen über UV-C-Anlagen wurden von ihr eingeholt und weshalb wurden solche ggf. dem Gemeinderat vorenthalten;
9. ist ihr bekannt, daß UV-C-Anlagen in Schulen bereits in Betrieb sind;
10. ist ihr bekannt, daß die Kosten für UV-C-Geräte unter dem vom Land gedeckelten Höchstbetrag von 5.000 EUR pro Gerät liegen;
11. ist ihr bekannt, daß im Rahmen der aktuellen Bundesförderung der Einbau von Anlagen zur Luftdesinfektion mittels UV-C-Technik sogar in bereits vorhandenen stationären RLT-Anlagen förderfähig ist, die Bundesregierung den Wirkungsgrad als für ausreichend sichergestellt erachtet und die Förderung der UV-C-Technik in der Richtlinie der Bundesregierung aufgenommen ist?


Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

Großgartacher Str. 220
74080 Heilbronn
Bei Rückfragen per Telefon: 07131-920500
dagenbach@t-online.de

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.8.2021

Eingang nach 23  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> auf Ihre Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:


Selbstverständlich entspricht das Vorgehen der Verwaltung der mehrheitlich beschlossenen
Drucksache 225, 225a und 225b. Aktuell erfolgt die beschriebene differenzierte Erhebung der Be- und Entlüftungssituation in Schulräumen der Schulen in städtischer Trägerschaft sowie in
Kindertagesstätten in städtischer Trägerschaft.


Deshalb wurde aktuell weder eine Entscheidung getroffen, noch eine Beschaffung oder eine
Ausschreibung durchgeführt. Wir werden voraussichtlich in der nächsten Woche die Vor-Ort-
Prüfungen in den Grundschulen und Kindertagesstätten abschließen und auf der Grundlage der
Ergebnisse eine Ausschreibung auf den Weg bringen, um für diejenigen Räume in Schulen und
Kindertagesstätten, die auch durch organisatorische Maßnahmen nicht ausreichend belüftbarsind
und für die nach Einschätzung der fachlich qualifizierten Kolleginnen und Kollegen auch eine
dezentrale festinstallierte raumlufttechnische Anlage nicht vorzuziehen ist, mobile
Raumluftfiltergeräte zu beschaffen.


Da wir an das Vergaberecht gebunden sind, werden keine Einzelangebote eingeholt. Ihre darauf
zielenden Fragen können deshalb nicht beantwortet werden.


Zwischenzeitlich liegen die Förderrichtlinien des Kultusministeriums zum Förderprogramm für die
Anschaffung von mobilen Raumluftfiltergeräten und von CO-2-Senoren durch öffentliche und freie
Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen vom 06. 08.2021 vor.

In einer überarbeitetenFassung wurde eine Erweiterung wie folgt vorgenommen: "Die Festlegung auf eine Filternorm (HEPA) wurde erweitert, um die Gleichbehandlungvon Geräten mit gleichwertiger Leistung aber anderen bestätigten Zertifikaten zu sichern".

So sind in der Konsequenz beispielsweise auch UV-C-Geräte förderfähig.


Der Arbeitssicherheitsdienst der Stadt Heilbronn gibt zur UV-C Technik folgende Stellungnahme ab:

UV-C-Strahlung ist vom Grundsatz her in der Lage, Mikroorganismen wie Bakterien und Viren zu
inaktivieren. Geräte mit UV-C-Strahlungsquellen werden schon seit langem zur Entkeimung von
Oberflächen, z.B. in Laboren oder zur Raumluftdesinfektion in lebensmittelverarbeitenden Betrieben
eingesetzt. Für die Wirksamkeit gegen infektiöse Aerosole in einem Innenraum ist entscheidend, ob
ein Gerät ein ausreichend großes Luftvolumen desinfizieren und die gereinigte Luft gut im Raum
zirkulieren kann. Die Wirksamkeit ist abhängig von der Bestrahlungsintensität und von der
Bestrahlungszeit der Luft im Gerät. Für Augen und Haut stellt UV-C Strahlung ein gesundheitliches
Risiko dar. Deshalb wird der Einsatz dieser Strahlungsquellen als offene UV-C Lampe und auch in
mobilen Luftreinigern vom Umwelt-Bundesamt (UBA) für den nicht gewerblichen Einsatz als kritisch
betrachtet. Geräte sollten in öffentlichen Bereichen wie Schulen nur eingesetzt werden, wenn
gesichert ist, dass kein UV-Licht in den Raum freigesetzt werden kann. Die Kommission Innenraum-
Lufthygiene (IRK) des UBA empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom 16. 11. 2020 daher a) den Nachweis der Gerätesicherheit und b) den Nachweis der Wirksamkeit - als Prüfung des eingesetzten mobilen Geräts. In privaten Wohnungen sieht das UBA den Einsatz solcher Geräte aus Sicherheitsgründen weiterhin kritisch, denn hier bestehen meist wenig Kontrollmöglichkeiten, was die sachgerechte Verwendung, Wartung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch angeht. Mobile Geräte mit UV-CTechnik haben gegenüber solchen mit Filtration den Vorteil der meist geringeren
Geräuschentwicklung im Betrieb.


Wir favorisieren eindeutig Filtergeräte und sehen die UV-C-Geräte maximal als Alternative, da es
hinsichtlich möglicher Fehlbedienungen und Spielereien von Kindern - was in Kitas und Schulen nicht unwahrscheinlich ist - zu Defekten kommen kann, in dessen Folge Schadstoffe austreten können (UVStrahlung und Ozonbildung).

Zudem verursachen UV-C-Geräte einen erhöhten Stromverbrauch.
Sie dürfen versichert sein, dass die Fachkenntnisse in den Ämtern der Stadtverwaltung vorhanden
sind und eine angemessene und sorgfältig erarbeitete Ausschreibung für die mobilen
Raumluftfiltergeräte erfolgen wird.
Eine Entscheidung darüber, wo möglicherweise dezentrale raumlufttechnische Anlagen installiert
werden sollen, wird in einem Folgeschritt vorbereitet. Auch dazu sind die Vorgaben des Vergaberechts zu beachten.


Freundliche Grüße


Agnes Christner

Bürgermeisterin

 


Replik dazu

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Christner,

vielen Dank für die Nachricht vom heutigen 27.8.21 zu unserer Anfrage vom 04. 08.2021 - "Raumluftfilter für Schulen und Kitas", die allerdings nur unvollständig unsere Fragen beantwortet.

Zunächst verwundern wir uns über die Formulierung "Da wir an das Vergaberecht gebunden sind, werden keine Einzelangebote eingeholt. Ihre darauf zielenden Fragen können deshalb nicht beantwortet werden."

Wir gehen nach wie vor davon aus, daß dazu eine ordnungsgemäße Ausschreibung erfolgt und bitten um entsprechende Beantwortung.

Des weiteren gehen wir mit der Behauptung, UV-C-Geräte seien unsicher in keiner Weise konform.

Wie bereits in der Anfrage formuliert, ist diese Behauptung unzutreffend.

Nachdem Sie von der nach unserer Anfrage erfolgten Konkretisierung der Förderrichtlinien vom 06. 08.2021 selbst davon berichten, daß  "in der Konsequenz beispielsweise auch UV-C-Geräte förderfähig" sind, ist daher nicht nachvollziehbar, auf welche Hintergründe bezogen Sie diesen falschen Standpunkt durchsetzen wollen, der dann einer Ãœberprüfung bedarf.

UV-C-Geräte sind nach unseren parallel erfogten Recherchen in Bayern und Hessen z.B. schon in Schulen im Einsatz und wir verweisen darauf, siehe Anlagen [nur im Original], daß UV-C-Geräte auch in Heilbronn bereits im Handel zu erwerben sind, was wohl nicht möglich wäre, wenn Ihre Aussagen der Unsicherheit zutreffend wären.

Anbei auch die uns zugegangenen Unterlagen  einer  auf UV-C-Luftfilteranlagen spezialisierten Frma, deren Geräte sämtlichen Anforderungen genügen und bereits in Schulen im Einsatz sind  [nur im Original].

Wir weisen zudem auf folgende Punkte hin:

  1. Bestätigung UVC vom Umweltbundesamt (vom 27.07.21): Anforderungen an mobile Luftreiniger an Schulen | Umweltbundesamt
  2. VDI Prüfkriterien für mobile Luftreiniger inkl UVC (Beschlussfassung vom 20.07.21): Pruefkriterien_fuer_Luftreiniger__2021-07-23__VDI_AG_Kurzfassung.pdf
  3. Referenz einer Schule UVC-Luftentkeimung macht Schule (hoenle.com)
Wir erwarten daher, daß vor Vergabe eine ordnungsgemäße Aussschreibung unter Berücksichtigung  auch von UV-C-Luftfiltergeräten erfolgen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

27.8.2021


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