<*> ich
habe Ihre E-Mail an das Schul-, Kultur- und Sportamt weitergeleitet und
von Frau Kehrer, stellvertretende Amtsleiterin, folgende kurze
Stellungnahme dazu erhalten:
„Vielen
Dank für Ihre Ausführungen bei der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2021
und Ihrer nachträglichen Mitteilung, eine Beschaffung mobiler
Raumluftfiltergeräte mitzutragen, soweit diese einen HEPA 13-Filter
sowie eine UV-C-Einheit besäßen.
Die
Verwaltung hat sich bzgl. der zu definierenden Gerätekriterien als auch
deren Wirkungen auf den Schulbetrieb im Vorfeld zur Sitzung intensive
Gedanken gemacht und insbesondere den Einsatz von UV-C-Einheiten
geprüft. Hierbei wurde festgestellt, dass UV-C-Raumluftfilter zwar
positiv auf die Bakterien- bzw. Virenlast wirken könnten, jedoch das
Raumklima sowie die Gesundheit unmittelbar anwesender Personen
nachteilig beeinflussen können. Die Meinungsbildung hinsichtlich Nutzen
und Risiken des UV-C-Einsatzes ist leider bis heute nicht abgeschlossen.
Die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler sowie aller im
Schulbetrieb Beschäftigten und Bediensteten hat für uns oberste
Priorität.
Daher
werden wir gemäß den Vorgaben von Bund, Land und Gemeinderat in der
ersten Charge – dringliche Beschaffung für schwer lüftbare Räume –
geeignete Geräte ohne eine UV-C-Einheit beschaffen. Sollten sich in
Zukunft neue Erkenntnisse in der Sache ergeben und neben dem
gesundheitlichen Aspekt die UV-C-Raumluftfilter auch förderfähig sein,
werden wir die Aufnahme als Gerätekriterium ggf. bei der 2.
Ausschreibungscharge erneut prüfen.
Eine
nachträgliche Zustimmung unter Bedingungen ist formal leider nicht
möglich.
Für Ihr
Verständnis bedanken wir uns.“
Viele Grüße,
Thomas Brändle
Stadt Heilbronn
Geschäftsstelle des Gemeinderats
Replik dazu
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