Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
29.7.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.072 Feldflur


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

der Landwirt [...] hat sich mit einem Schreiben vom 4.7.2021 nebst Anlagen an das "Umwelt, Grünflächenamt, Straßenbauamt und Liegenschaftsamt, die zuständigen Bürgermeister und Mitarbeiter" und "zur Weiterleitung an alle Fraktionen des Heilbronner Gemeinderates zur Kenntnis" gewandt und sich darin über verschiedene ihn betreffende Punkte beklagt.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den einzeln darin angesprochenen Punkten ab;

2. werden Landwirte bei sie betreffenden Maßnahmen in der Feldflur nicht direkt davon unterrichtet;

3. dürfen für den landwirtschaftlichen Verkehr gewidmete Feldwege, die in das Ausgleichskonzept einbezogen wurden, nicht mehr befahren werden und dadurch den anliegenden Landwirten damit Umwege zugemutet und welche Rechtsgrundlagen gibt es ggf. dazu?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500
   

 

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 30.11.2021

Eingang nach 121  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein   bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht 

<*> zu Ihrer o.g. Anfrage gibt das Amt für Straßen (Sachgebiet Straßenunterhaltung) folgende Auskünfte in Bezug auf das Schreiben von Herrn K... und die anderen Punkte Ihrer Anfrage:


zum Schreiben von Herrn K...:
Die Verunreinigungen kommen aus der Bewirtschaftung der umliegenden Felder. Leider konnten die Verursacher nicht ermittelt werden. Zwischenzeitlich sind die Rückstände nicht mehr vorhanden. In Bezug auf die restlichen Punkte ist das Grünflächenamt schwerpunktmäßig zu hören. Es wird ein Hinweis an die zuständigen Mitarbeiter der Grünflächenunterhaltung gerichtet, mit dem Ziel die
erforderlichen Rückschnittarbeiten zu veranlassen.
Grundsätzlich vermittelt ein Verkehrsspiegel eine falsche Sicherheit. Als Erkenntnis aus langjährigen Untersuchungen bleibt festzuhalten, dass ein Verkehrsspiegel trotz des Vorteils der besseren Sichten nicht für mehr Sicherheit sorgt. Gleichzeitig ergeben sich die folgenden Nachteile:
Er zeigt ein verkleinertes Bild, dies täuscht damit bei der  Geschwindigkeitseinschätzung, beim Schätzen der Entfernung und es entstehen tote Winkel. Gerade tote Winkel sind gefährlich für Fußgänger und Radfahrer. Weiterhin kann es Beeinträchtigungen infolge von Verschmutzung durch Umwelteinflüsse (wie etwa Schmutz oder Wasser bzw. Eis), Vandalismus (beispielsweise durch Aufkleber oder Graffiti), Blendgefahr durch Scheinwerfer oder Sonneneinstrahlung und die Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder vorsätzliches Verdrehen geben.
Ein Verkehrsspiegel entbindet den Fahrzeugführer nicht von der allgemeinen Umsichtpflicht.

Grundsätzlich gibt es in Heilbronn ein Netz von Hauptverkehrsstraßen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Bundes,- Landes- und Kreisstraßen. Diese dienen der Bündelung des überörtlichen Verkehrs sowie der Entlastung der bestehenden Tempo 30-Zonen vom Durchgangsverkehr. Hier soll in
der Regel auch der ÖPNV geführt werden. Dementsprechend ist es notwendig die Leistungsfähigkeit dieser regionalen Achsen zu erhalten.
In diesem Zusammenhang haben wir die rechtlichen Voraussetzungen für weitere temporäre streckenbezogene Anordnung 30 km/h geprüft. Ein streckenbezogenes Tempo 30 ist dann möglich, wenn im unmittelbaren Bereich an dieser Straße Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser ihren Haupteingang in die
betroffene Straße haben.
Aufgrund der geschilderten Gegebenheiten haben wir leider keine rechtlichen Voraussetzungen den von Ihnen genannten Straßenzug auf Tempo 30 zu reduzieren.


zu Punkt 2 Ihrer Anfrage:
Großflächige Instandsetzungsmaßnahmen werden mit den Obmännern der Landwirtschaft abgestimmt. „Betroffene“ Anlieger werden wie bei jeder Baumaßnahme im Vorfelde informiert. Leider mussten die turnusgemäß stattfindenden Begehungen mit den Obmännern der Landwirtschaft (aus
den jeweiligen Stadtbezirken) Corona bedingt ausgesetzt werden.


zu Punkt 3 Ihrer Anfrage:
Mit Ausgleichsmaßnahmen belegte Feldwege sind nicht entwidmet und daher weiterhin durch landwirtschaftliche Fahrzeuge nutzbar. Derartige Ausgleichsmaßnahmen werden nur auf wenig befahrenen Feldwegen in Abstimmung mit dem Bauernverband definiert.


Ergänzend stellt das Amt für Liegenschaften und Stadterneuerung zu Punkt 2 Ihrer Anfrage fest:
Landwirte werden von Maßnahmen, die ihre städtischen Pachtgrundstücke betreffen, in der Regel durch diejenige städtische oder private Organisation unterrichtet, welche die Maßnahme durchführt.

 
Die lange Bearbeitungsdauer bitten wir zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag

gez. Immanuel Schmutz
Amt für Liegenschaften


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