<*> zu
Ihrer o.g. Anfrage gibt das Amt für Straßen (Sachgebiet
Straßenunterhaltung) folgende Auskünfte in Bezug auf das Schreiben von
Herrn K... und die anderen Punkte Ihrer Anfrage:
zum Schreiben von Herrn K...:
Die Verunreinigungen kommen aus der
Bewirtschaftung der umliegenden Felder. Leider konnten die Verursacher
nicht ermittelt werden. Zwischenzeitlich sind die Rückstände nicht mehr
vorhanden. In Bezug auf die restlichen Punkte ist das Grünflächenamt
schwerpunktmäßig zu hören. Es wird ein Hinweis an die zuständigen
Mitarbeiter der Grünflächenunterhaltung gerichtet, mit dem Ziel die
erforderlichen Rückschnittarbeiten zu
veranlassen.
Grundsätzlich vermittelt ein Verkehrsspiegel
eine falsche Sicherheit. Als Erkenntnis aus langjährigen Untersuchungen
bleibt festzuhalten, dass ein Verkehrsspiegel trotz des Vorteils der
besseren Sichten nicht für mehr Sicherheit sorgt. Gleichzeitig ergeben
sich die folgenden Nachteile:
Er zeigt ein verkleinertes Bild, dies täuscht
damit bei der Geschwindigkeitseinschätzung, beim Schätzen der
Entfernung und es entstehen tote Winkel. Gerade tote Winkel sind
gefährlich für Fußgänger und Radfahrer. Weiterhin kann es
Beeinträchtigungen infolge von Verschmutzung durch Umwelteinflüsse (wie
etwa Schmutz oder Wasser bzw. Eis), Vandalismus (beispielsweise durch
Aufkleber oder Graffiti), Blendgefahr durch Scheinwerfer oder
Sonneneinstrahlung und die Unwirksamkeit durch unbeabsichtigtes oder
vorsätzliches Verdrehen geben.
Ein Verkehrsspiegel entbindet den
Fahrzeugführer nicht von der allgemeinen Umsichtpflicht.
Grundsätzlich gibt es in Heilbronn ein Netz
von Hauptverkehrsstraßen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um
Bundes,- Landes- und Kreisstraßen. Diese dienen der Bündelung des
überörtlichen Verkehrs sowie der Entlastung der bestehenden Tempo
30-Zonen vom Durchgangsverkehr. Hier soll in
der Regel auch der ÖPNV geführt werden.
Dementsprechend ist es notwendig die Leistungsfähigkeit dieser
regionalen Achsen zu erhalten.
In diesem Zusammenhang haben wir die
rechtlichen Voraussetzungen für weitere temporäre streckenbezogene
Anordnung 30 km/h geprüft. Ein streckenbezogenes Tempo 30 ist dann
möglich, wenn im unmittelbaren Bereich an dieser Straße Kindergärten,
Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Alten- und Pflegeheime
oder Krankenhäuser ihren Haupteingang in die
betroffene Straße haben.
Aufgrund der geschilderten Gegebenheiten
haben wir leider keine rechtlichen Voraussetzungen den von Ihnen
genannten Straßenzug auf Tempo 30 zu reduzieren.
zu Punkt 2 Ihrer Anfrage:
Großflächige Instandsetzungsmaßnahmen werden
mit den Obmännern der Landwirtschaft abgestimmt. „Betroffene“ Anlieger
werden wie bei jeder Baumaßnahme im Vorfelde informiert. Leider mussten
die turnusgemäß stattfindenden Begehungen mit den Obmännern der
Landwirtschaft (aus
den jeweiligen Stadtbezirken) Corona bedingt
ausgesetzt werden.
zu Punkt 3 Ihrer Anfrage:
Mit Ausgleichsmaßnahmen belegte Feldwege sind
nicht entwidmet und daher weiterhin durch landwirtschaftliche Fahrzeuge
nutzbar. Derartige Ausgleichsmaßnahmen werden nur auf wenig befahrenen
Feldwegen in Abstimmung mit dem Bauernverband definiert.
Ergänzend stellt das Amt für Liegenschaften
und Stadterneuerung zu Punkt 2 Ihrer Anfrage fest:
Landwirte werden von Maßnahmen, die ihre
städtischen Pachtgrundstücke betreffen, in der Regel durch diejenige
städtische oder private Organisation unterrichtet, welche die Maßnahme
durchführt.
Die lange Bearbeitungsdauer bitten wir zu
entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag
gez. Immanuel Schmutz
Amt für Liegenschaften
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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