An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.071
Moscheefrage
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
laut "Heilbronner
Stimme" von heute hat die Stadtverwaltung "die Pläne für einen
Moschee-Neubau an der Weinsberger Straße noch nicht ad acta gelegt" und
setzt auch analog weiterer Angaben im Artikel ihre Bemühungen um die
Errichtung einer Moschee bevorzugt an dieser Stelle fort.
Dies erfahren
Mitglieder des Gemeinderates über die Presse, wiewohl nicht nur die
ablehnende Mehrheit des Gemeinderates, sondern praktisch alle Fraktionen
bei der Debatte am 26.4.2021 zur Drucksache 298/2020 auf Schwachpunkte
bei Umsetzung des Vorhabens bis hin zu Problemen mit der
Religionspolitik der DITIB hingewiesen haben, siehe
Protokoll der Sitzung.
Als Schwachpunkte
wurde u.a. insbesondere die mangelhafte Verkehrsanbindung und durch hohe
Besucherfrequenz entstehende Verkehrsprobleme, zu wenige eigene
Parkplätze, mangelnde Freiräume, Anwohnerbelastungen, das Bauvolumen und
die Nutzung sowie der nicht vorhandene Körperschaftsstatus des
Vorhabenträgers angeführt, was u.a. die beabsichtigte städtebauliche
Aufwertung konterkariert.
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung
dazu ab;
2.1 wie oft wurden mit welchen Ergebnissen von wem Verhandlungen
geführt;
2.2 von wem aus gingen diese Gespräche;
3.1 welche alternativen Standorte wurden von der Stadtverwaltung dazu a)
bisher vorgetragen, bzw. b) werden vorgetragen;
3.2 werden dazu verkehrstechnische Standortvorteile bevorzugt
angestrebt, z.B. das Areal des früheren Tierheims;
4. wird dabei auch die Anregung aufgegriffen, daß die Stadt das
Grundstück im Tausch erwirbt und für das Areal eine mit der Umgebung
harmonierende städtebauliche Verbesserung entwickelt;
5. wird der
Gemeinderat künftig ad hoc über derartige Gespräche und ihre Teilnehmer
unterrichtet?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
am 14.07. stellten Sie eine Anfrage
unter Bezug auf einen Artikel in der Heilbronner Stimme zum Thema
"Kulturzentrum Weinsberger Straße".
Ich möchte Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Welche Stellungnahme gibt die
Verwaltung dazu ab?"
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung sieht, wie auch bereits in der
Drucksache Nr. 298/2020 dargestellt, das geplante
Kulturzentrum an dieser Stelle als
städtebaulich richtig an. Mit diesem architektonisch und
städtebaulich gelungenen Bauvorhaben kann die
dort vorhandene missliche Situation beseitigt
werden.
Frage 2.1:
"Wie oft wurden mit welchen
Ergebnissen von wem Verhandlungen geführt?"
Frage 2.2:
"Von wem gingen die Gespräche aus?"
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wurden zwei Gespräche mit dem
Vorhabenträger geführt; zeitnah nach der Gemeinderatssitzung
gab es ein politisches Gespräch zwischen dem
Vorsitzenden der DITI8 Heilbronn, dem Architekten und der
Verwaltungsspitze;
Mitte Mai fand im Baudezernat ein fachliches
Gespräch über die Kritikpunkte an der Planung aus dem Gemeinderat statt.
Beide Gespräche fanden auf Wunsch der DITI8
Heilbronn statt.
Frage 3.1:
"Welche alternative Standorte wurden
von der Stadtverwaltung dazu a) bisher vorgetragen bzw. b)
werden vorgetragen?"
Frage 3.2:
"Werden dazu verkehrstechnische
Standorte bevorzugt angestrebt, z.B. das Areal des früheren
Tierheims?"
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grundstücke an der Weinsberger Straße
befinden sich ca 30 Jahre im Eigentum der DITIB und
werden seither als Moschee genutzt. Diesen
Standort möchte die DITIB nachvollziehbar nicht
aufgeben. Erliegt in in zentraler Lage und
ist auch mit dem öffentlichen Nahverkehr gut für die
Gläubigen zu erreichen!
Da erkennbar keine vergleichbaren
alternativen Standorte vorhanden sind (das Areal des ehemaligen
Tierheims steht nicht zur Verfügung), können
von der Stadtverwaltung keine Angebote gemacht
werden!
Frage 4:
"Wird dabei auch die Anregung
aufgegriffen, dass die Stadt das Grundstück im Tausch erwirbt und für
das Areal eine mit der Umgebung harmonierende städtebauliche
Verbesserung entwickelt?"
Stellungnahme der Verwaltung:
Da in der Stadt Heilbronn keine Alternativen
zur Verfügung stehen, wird diese Anregung nicht
aufgegriffen.
Frage 5:
"Wird der Gemeinderat künftig ad hoc
über derartige Gespräche und ihre Teilnehmer unterrichtet?"
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat im
Rahmen der durch die Gemeindeordnung
vorgegebenen Regelungen.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Mergel
Oberbürgermeister
am 14.07. stellten Sie eine
Anfrage unter Bezug auf einen Artikel in der Heilbronner Stimme zum
Thema "Kulturzentrum Weinsberger Straße".
Ich möchte Ihre Fragen wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Welche Stellungnahme gibt die Verwaltung dazu ab?"
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung sieht, wie auch bereits in der Drucksache Nr. 298/2020
dargestellt, das geplante
Kulturzentrum an dieser Stelle als städtebaulich richtig an. Mit diesem
architektonisch und
städtebaulich gelungenen Bauvorhaben kann die dort vorhandene missliche
Situation beseitigt
werden.
Frage 2.1:
"Wie oft wurden mit welchen Ergebnissen von wem Verhandlungen geführt?"
Frage 2.2:
"Von wem gingen die Gespräche aus?"
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wurden zwei Gespräche mit dem Vorhabenträger geführt; zeitnah nach
der Gemeinderatssitzung
gab es ein politisches Gespräch zwischen dem Vorsitzenden der DITI8
Heilbronn, dem Architekten und
der Verwaltungsspitze;
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Heilbronn
Der Oberbürgermeister
Seite 2 von 2
H Mitte Mai fand im Baudezernat ein fachliches Gespräch über die
Kritikpunkte an der Planung aus dem
Gemeinderat statt.
Beide Gespräche fanden auf Wunsch der DITI8 Heilbronn statt.
Frage 3.1:
"Welche alternative Standorte wurden von der Stadtverwaltung dazu a)
bisher vorgetragen bzw. b)
werden vorgetragen?"
Frage 3.2:
"Werden dazu verkehrstechnische Standorte bevorzugt angestrebt, z.B. das
Areal des früheren
Tierheims?"
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Grundstücke an der Weinsberger Straße befinden sich ca 30 Jahre im
Eigentum der DITIB und
werden seither als Moschee genutzt. Diesen Standort möchte die DITIB
nachvollziehbar nicht
aufgeben. Erliegt in in zentraler Lage und ist auch mit dem öffentlichen
Nahverkehr gut für die
Gläubigen zu erreichen!
Da erkennbar keine vergleichbaren alternativen Standorte vorhanden sind
(das Areal des ehemaligen
Tierheims steht nicht zur Verfügung), können von der Stadtverwaltung
keine Angebote gemacht
werden!
Frage 4:
"Wird dabei auch die Anregung aufgegriffen, dass die Stadt das
Grundstück im Tausch erwirbt und für
das Areal eine mit der Umgebung harmonierende städtebauliche
Verbesserung entwickelt?"
Stellungnahme der Verwaltung:
Da in der Stadt Heilbronn keine Alternativen zur Verfügung stehen, wird
diese Anregung nicht
aufgegriffen.
Frage 5:
"Wird der Gemeinderat künftig ad hoc über derartige Gespräche und ihre
Teilnehmer unterrichtet?"
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat im Rahmen der durch die
Gemeindeordnung
vorgegebenen Regelungen.
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Harry Mergel
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