An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.066
Klingenäcker II
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
in Beantwortung
unserer
Anfrage vom 3.3.21 "Klingenäcker"
schreibt uns das Amt für Staßenwesen auf weitere
Nachfrage u.a.:
"...
Die Stadt ebenfalls als Eigentümer von 3,4
ha muss auch Mehrkosten einkalkulieren, die zum Teil durch die
Erschließungsbeiträge beglichen werden. Von der Stadt wurden noch keine
Grundstücke verkauft
..."
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Teile
der einkalkulierten Mehrkosten werden in die Erschließungskosten
eingerechnet;
2. auf Grund
welcher Bestimmungen soll dies geschehen und halten diese einer
verwaltungsgerichtlichen Überprüfung stand?
Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer
umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um
Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden
einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*> Ihre
weiteren Fragen zum Baugebiet Klingenäcker beantworten wir wie folgt:
zu 1.) "Welche Teile der einkalkulierten
Mehrkosten werden in die Erschließungskosten eingerechÂ
net"
Es werden die Anteile der Mehrkosten, die auf
die Flächen der beitragsfähigen Erschließungsanlagen entfallen, als
beitragsfähige Erschließungskosten durch die Erhebungvon
Erschließungsbeiträgen refinanziert.
zu 2.) "auf Grund welcher Bestimmungen soll
dies geschehen und halten diese einer verwaltungsÂ
gerichtlichen Überprüfung stand"
Die beitragsfähigen Erschließungskosten
ergeben sich aus § 35 Kommunalabgabengesetz (KAG) in
Verbindung mit der
Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Heilbronn (EBS). Demnach gehören
zu
den beitragsfähigen Erschließungskosten auch
die Freilegungskosten, darunter fallen Kosten für arÂ
chäologische Maßnahmen. Rettungsgrabungen
sind somit beitragsfähige Erschließungskosten, die
bei der erstmaligen Herstellung der
Erschließungsanlagen anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhart
Amtsleitung
Amt fürStraßenwesen
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