Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
27.6.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.066 Klingenäcker II


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

in Beantwortung unserer Anfrage vom 3.3.21 "Klingenäcker" schreibt uns das Amt für Staßenwesen auf weitere Nachfrage u.a.:

 

"...
Die Stadt ebenfalls als Eigentümer von 3,4 ha muss auch Mehrkosten einkalkulieren, die zum Teil durch die Erschließungsbeiträge beglichen werden. Von der Stadt wurden noch keine Grundstücke verkauft

..."

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Teile der einkalkulierten Mehrkosten werden in die Erschließungskosten eingerechnet;

2. auf Grund welcher Bestimmungen soll dies geschehen und halten diese einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung stand?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.8.2021

Eingang nach 43  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> Ihre weiteren Fragen zum Baugebiet Klingenäcker beantworten wir wie folgt:

zu 1.) "Welche Teile der einkalkulierten Mehrkosten werden in die Erschließungskosten eingerech­
net"

Es werden die Anteile der Mehrkosten, die auf die Flächen der beitragsfähigen Erschließungsanlagen entfallen, als beitragsfähige Erschließungskosten durch die Erhebungvon Erschließungsbeiträgen refinanziert.

zu 2.) "auf Grund welcher Bestimmungen soll dies geschehen und halten diese einer verwaltungs­
gerichtlichen Überprüfung stand"

Die beitragsfähigen Erschließungskosten ergeben sich aus § 35 Kommunalabgabengesetz (KAG) in
Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Heilbronn (EBS). Demnach gehören zu
den beitragsfähigen Erschließungskosten auch die Freilegungskosten, darunter fallen Kosten für ar­
chäologische Maßnahmen. Rettungsgrabungen sind somit beitragsfähige Erschließungskosten, die
bei der erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlagen anfallen.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhart
Amtsleitung

Amt fürStraßenwesen


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