An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.064
Rathaus-Beleuchtung
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
als "Zeichen für
Toleranz und Gleichstellung" ließen Sie am Abend des 23. Juni 2021
zeitgleich zum EM-Fußballspiel der Nationalmannschaften von Deutschland
und Ungarn das Heilbronner Rathaus in "Regenbogenfarben" anstrahlen.
Begründet haben Sie es als eine "Reaktion auf das seitens der UEFA
ausgesprochene Verbot für eine Beleuchtung der Münchner EM-Arena in
Regenbogenfarben" - also als eine Protestaktion -, wissend, daß die UEFA
ihren Statuten entsprechend gar nicht anders entscheiden konnte.
Sie nahmen sich damit heraus, im Namen der Heilbronner Bürger eine
Selbstverständlichkeit zu Ihrer persönlichen ideologisch gefärbten
Selbstdarstellung zu mißbrauchen. Sie verweisen in Ihrer Presseerklärung
dabei auf die "Diskriminierung von bestimmten Gruppen oder
Minderheiten", wobei Sie selbst Ihre Defizite gegenüber Andersdenkenden
haben, die nicht in Ihr Weltbild passen. Toleranz und Respekt sind keine
Einbahnstraße und per Amtsbonus - den Sie nur von einer Minderheit der
Heilbronner Bürger haben - zu versuchen, den Bürgern Ihre persönliche
Meinung per Anstrahlung des Heilbronner Rathauses aufzuoktroyieren, ist
eine Verletzung des von Ihnen einzuhaltenden Neutralitätsgebotes.
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Wer hat auf
welcher Grundlage diese Entscheidung beschlossen;
2. in welcher
Benutzugsordnung ist die Anstrahlung des Rathauses geregelt;
3. welche Kosten
sind dafür entstanden und wer trägt diese;
4.1 haben künftig
Andere ebenfalls das Recht - ggf. ohne Rücksprache aus weigenem Ermessen
-, das Rathaus zur Darstellung ihrer Sicht der Dinge, als Protestaktion
oder als Beitrag zur politischen Willensbildung etc.pp. anzustrahlen;
4.2. wenn NEIN:
welche Regelungen sind dazu voraus zusetzen?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
Ihre Fragen vom 25.06.2021 beantworten
wir wie folgt:
Der Oberbürgermeister hat als oberster
Vertreter der Stadt Heilbronn nach außen (§42 Abs. 1 GemO) und
gleichzeitig in seiner Funktion als Hausherr im Rathaus-Gebäude, die
Rathaus-Beleuchtung in Farben der Regenbogen-Flagge entschieden. Nach
Nr. 1.3 der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums
Baden-Württemberg zur Beflaggung von Dienstgebäuden ist der
Oberbürgermeister für die Anordnung einer
Beflaggung zuständig. So hat beispielsweise die Stadt
München in einer Stellungnahme vom 09.07.2014
die Beflaggung von Amtsgebäuden mit
Regenbogenflaggen sogar für ein Geschäft der
laufenden Verwaltung erklärt. In der Rechtsauslegung
kann dieser Sachverhalt analog auf die
Beleuchtung des Gebäudes in den Farben der
Regenbogenflagge angewendet werden.
In seiner Funktion, als aus der Bürgerschaft
in einer Direktwahl, gewählter Amtsträger kann der
Oberbürgermeister auch gesellschaftliche
Meinungsäußerungen im Namen der Stadt Heilbronn
abgeben. Die Beleuchtung des Rathauses ist
als eine solche Meinungsäußerung zu verstehen. Grenzen findet dieses
Äußerungsrecht lediglich in der Neutralität gegenüber politischen
Gruppierungen und im Sachlichkeitsgebot.
Auch wenn der Anlass der Beleuchtung des
Rathauses, die Entscheidung der UEFA gegen eine
entsprechende Beleuchtung der Allianz Arena
in München war, hat sich die Stadt mit der Beleuchtung ausdrücklich für
Toleranz gegen Diskriminierung von Minderheiten positioniert. Die UEFA
ist dabei keine politische Gruppierung oder Organisation, die unter das
Neutralitätsgebot fällt. Auch wenn einzelne politischen Gruppierungen
ggfs. den Minderheitenschutz verschieden stark gewichten bzw.
unterschiedlich beurteilen, richtet sich die Beleuchtung des Rathauses
in Regenbogenfarben nicht gegen eine bestimmte politische Gruppierung
oder Organisation. Soweit die ursprüngliche Intention die Beleuchtung
der Allianz Arena auch eine umstrittene Gesetzesänderung in Ungarn war,
wird diese Information in der Pressemitteilung der Stadt Heilbronn nicht
erwähnt. Ungarn stellt als souveräner Staat auch keine inländische
politische Organisation dar, gegenüber der das Neutralitätsgebot greifen
würde. Demzufolge ist auch das Neutralitätsgebot nicht verletzt.
Weiterhin ist auch nicht zu erkennen,
das die Beleuchtung des Rathauses oder die dazu erschienene
Pressemitteilung Fakten unsachlich
darstellt. Das Sachlichkeitsgebot wurde demnach ebenfalls nicht
verletzt.
Die Kosten der Beleuchtung liegen bei 1.532, 72 EUR und werden aus dem
Budget beim Büro des
Oberbürgermeisters gedeckt.
Andere / die Allgemeinheit haben/hat auch künftig nicht das Recht, das
Rathaus als Projektionsfläche zu benutzen. Die Beleuchtung der
Außenfassade unterliegt eindeutig dem Hausrecht.
Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Halter
Büro des Oberbürgermeisters
LeserFORUM:
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