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Sehr geehrter Herr Dr. Benner,
1. Warum ist Heilbronn mit eigenem
Gesundheitsamt nicht in der Lage, wegen des angeblich ,,diffusen
Infektionsgeschehens" Herde festzustellen?
Das Städtische Gesundheitsamt Heilbronn
betreibt eine intensive und konsequente Kontaktpersonennachverfolgung.
Private Kontakte sind die wichtigste Infektionsquelle. Aktuell sind auch
Übertragungen im Zusammenhand mit Firmen, Kindertagesstätten und Schulen
bekannt.
2. Enthalten die PCR Testergebnisse der
beauftragten Labore in allen Fällen auch die Angabe eines et-Wertes,
also die Anzahl der Vervielfältigungszyklen des NAT (Nukleinsäuretest)?
Ja.
3. Testen die beauftragten Labore
lediglich auf eine Virus-Gensequenz oder auf mehrere Gensequenzen?
Auf mehrere Gensequenzen.
4. Wie viele Labore werden mit der
Analyse der Proben beauftragt und wie wurden diese ausgewählt und
hinsichtlich der Qualität bewertet?
Labore werden von Ärzten und Krankenhäusern
beauftragt, eine Zahl kann deshalb nicht angegeben werden. Zur
Qualitätssicherung in der molekularen Diagnostik sind die Labore
gehalten, regelmäßig an Ringversuchen teilzunehmen.
5. Sind die ausgewählten Labore
akkreditiert und unterliegen regelmäßigen Ringversuchen und anderen
qualitätssichernden Maßnahmen?
Ja.
6. Besitzt das Gesundheitsamt Heilbronn
die Qualifikation, aus den et-Werten die Viruslast zu ermitteln, die der
jeweiligen Probe zugrunde liegt?
Ja.
7. Gibt es einen vorgeschriebenen Ablauf,
wie die Entscheidung über eine verordnete Quarantäne gefällt wird? Wenn
nein, wie fällt diese Entscheidung im Gesundheitsamt?
Es gilt die Verordnung des Sozialministeriums
zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder
krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen
(Corona-Verordnung Absonderung- CoronaVO Absonderung). Die Vorgaben in
der Verordnung müssen von den Gesundheitsämtern umgesetzt werden.
Demnach müssen sich krankheitsverdächtige, positiv getestete,
haushaltsangehörige Personen und Kontaktpersonen in Absonderung begeben.
Geregelt werden in der Verordnung auch die Absonderungsdauer und die
Testpflichten
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-
verordnungen/co ronavo-absonderung/ . Betroffene werden vom
Gesundheitsamt angerufen und enge Kontaktpersonen ermittelt. Sie werden
über ihre Absonderungspflicht gemäß der CoronaVO Absonderung informiert.
Die Absonderungsdauer wird vom Ordnungsamt bescheinigt.
8. Wer fällt diese Entscheidung?
Die Corona-Verordnung Absonderung regelt die
Absonderung von krankheitsverdächtigen und positiv getesteten Personen
sowie die Absonderung von haushaltsangehörigen Personen und engen
Kontaktpersonen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes
führen die Ermittlungen durch und informieren über
Absonderungspflichten. Es wurden spezialisierte Teams gebildet für
Krankenhäuser und Pflegeheime sowie Gemeinschaftseinrichtungen.
9. Wie wird sichergestellt, dass
Infizierte tatsächlich in Quarantäne verbleiben, um nicht weitere
infizieren zu können.
Personen, die sich in Absonderung befinden,
werden regelmäßig vom Gesundheitsamt angerufen. Falls es Hinweise für
einen Verstoß gegen die Absonderungspflicht gibt, wird das Ordnungsamt
informiert
10. Aus der letzten Anfrage und Ihrer
Antwort darauf geht hervor, dass Sie die einzelnen Fälle den Stadtteilen
zuordnen. Werden dazu Geodaten erhoben und wenn nicht, warum?
Die Adresse jeder Person, die sich in
Absonderung befindet, wird elektronisch auf einem Stadtplan dargestellt.
11. Wie ist sichergestellt, dass die über
150 ethnische Gruppen in Heilbronn über mögliche Impfungen erreicht
werden?
Seit Beginn der Impfungen hat die Stadt
Heilbronn immer wieder mehrsprachiges Informationsmaterial an die
Bevölkerung über verschiedene Kanäle weitergeben, z.B. per Mail,
Messengerdienste wie WhatsApp, Social Media, verschiedene Homepages,
Newsletter, Beirat für Partizipation und Integration, Migrantenvereine
oder das Mittlernetzwerk der Stabsstelle Partizipation und Integration.
Dazu gehört u.a.:
• Weiterleitung von mehrsprachigen,
schriftlichen Informationen zum Impfen
• Zusammenstellung mehrsprachiger
Informationen zum Impfen in 13 Sprachen auf der
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und der Beteiligungsplattform https://wirsind.heilbronn.de/coronainfos/
• Einbindung z.B. von türkisch-stämmigen
Journalisten, die über ihren Blog Impfinformationen eingestellt haben
• Mehrsprachige Videobotschaften
Zudem wurden Werbemaßnahmen (Banner, Plakate
etc.) für zusätzliche Impfaktionen durch Hinweise in 13 Sprachen
ergänzt.
Weiterhin hat die Stabsstelle Partizipation
und Integration bei der Vergabe von Impfterminen unterstützt. Das
Kreisimpfzentrum Heilbronn-Horkheim hat Termine zur Verfügung gestellt
für die Daten 24./25.05., 12./13.06. sowie 25.06.2021. Die Termine
wurden über die Netzwerkpartner der Stabsstelle bekanntgegeben:
• Mittlernetzwerk
• Beirat für Partizipation und Integration
• Dachverband Netzwerk der Kulturen e.V.
• Religionsgemeinschaften (auch Moscheen)
• Sprachkursträger
• sowie weitere Netzwerkpartner
Die Stabsstelle versucht grundsätzlich aus
ihrer Zielgruppe so viele Personen wie möglich zu erreichen. Einen
Nachweis, wer erreicht oder nicht erreicht wurde, gibt es allerdings
nicht. Zudem gibt es nicht von jedem Kulturkreis verschiedene Vereine,
über die Menschen erreicht werden können. Daher ist eine breite
Information über verschiedene Quellen (wie es bisher auch gelaufen ist)
durchaus förderlich, um viele Menschen zu erreichen. Es hat sich in
diesem Zusammenhang gezeigt, dass die Menschen aus den jeweiligen
Kulturkreisen die Informationen auch selbstständig untereinander teilen.
Ergänzend zu den genannten Maßnahmen wurden
auch mobile Impfteams eingesetzt, die u.a. in Einrichtungen für Menschen
mit Beeinträchtigungen, Flüchtlingsunterkünften sowie
Obdachlosenunterkünften aktiv waren. Zudem gab es Angebote für
wohnsitzlose Menschen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Liebert
Gesundheitsamt
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