Angebliche Parkraumvernichtung in der
Oststraße
Sehr geehrter Herr Dagenbach,
im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen ist es äußerst wichtig, dass
die Sichtbeziehungen sowohl für querende Fußgänger, als auch für
abbiegende bzw. ein- und ausfahrende Fahrzeuge freigehalten werden. Dies
ist insbesondere an der Einmündung OststraßejBruckmannstraße der Fall.
Ferner sind durch Zeichen 299 (Grenzmarkierungen, umgangssprachlich auch
Zick-Zack-Linie als bekannt) gekennzeichnete Flächen z.B. an Ein- und
Ausfahrten freizuhalten. Gerade bei einer Ausfahrt in eine zweispurige
Straße wie die Oststraße sind freie Sichtbeziehungen von großer
Bedeutung. Von kleinlichen Strafzettelaktionen kann hier nicht die Rede
sein. Regelmäßige Kontrollen leisten einen Beitrag zur
Verkehrssicherheit.
Die Verkehrssicherheit ist ein sehr hohes Gut. Mit der sogenannten
"Vision Zero" wird auf allen Verwaltungsebenen das Ziel verfolgt, den
Straßenverkehr so sicher wie möglich zu gestalten. Ich erachte die
Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer als eine der wichtigsten
Maximen für das Handeln der Stadtverwaltung.
Auch deshalb wird die Stadtverwaltung den ruhenden Verkehr immer dann
beschränken müssen, wenn die Sicherheit des fließenden Verkehrs durch
Sichtverdeckungen aufgrund von parkenden Autos gefährdet wird.
Gleichzeitig lassen abgestellte Fahrräder für alle Verkehrsteilnehmer
ausreichende Sichtbeziehungen zu, sodass der ansonsten nicht nutzbare
Verkehrsraum zumindest für diesen Verkehrsträger zurVerfügung steht.
Damit wird also als positiver Nebeneffekt auch der Radverkehr gestärkt.
Die Stadt Heilbronn hat in vielen Bereichen bereits derartige
Fahrradbügel aufgebaut. Die Erfahrungen und die Rückmeldungen sind sehr
gut. Die Bügel werden sehr gut angenommen.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
Replik
Sehr
geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 25.5.2021 haben wir an Sie die
folgende Anfrage "Parkraumvernichtung"
gerichtet mit dem Inhalt:
"...
anbei zwei
Bilder, die zwei Fälle von Parkraumvernichtung an der Oststraße und
damit die zunehmende ideologisch motivierte Autofeindlichkeit der
dafür Verantwortlichen in einer vom Automobilbau abhängigen Stadt
dokumentieren.
Gleichzeitig
beschweren sich Anwohner über äußerst kleinliche Strafzettelaktionen
infolge dieser Einschränkungen.
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. weshalb
wurde diese Maßnahme und ggf. zu wessen Nutzen auf der Ost- und
Westseite der Oststraße jeweils eingerichtet;
3. welche
Kosten sind dafür jeweils zu Lasten der Steuerzahler entstanden;
4. wer hat dies veranlaßt;
5. welche ist
dazu die übergeordnete Behörde;
6. welche Möglichkeiten haben Bürger, gegen solche bürgerfeindlichen
Maßnahmen vorzugehen?
..."
Sie haben uns darauf mit Zugang am 9.6.2021
geantwortet, allerdings gehen wir mit Ihrer Antwort in keiner Weise
konform, weil a) die Fragen - siehe oben - nicht oder nur
ausweichend beantwortet wurden und b) die übrigen Antworten so nicht zu
akzeptieren sind und es sich im Gegenteil zu Ihrer Ansicht nicht um
"angebliche Parkraumvernichtung" handelt, sondern um eine tatsächliche,
wie von uns festgestellt und wie sie durch die von Ihnen unterschriebene
Beantwortung bestätigt wird.
Daraus ist der Schluß zu ziehen, daß es sich bei
diesen Maßnahmen wieder nur um die Fortsetzung der populistisch
gedachten, de facto aber völlig verfehlten Heilbronner
Verkehrspolitik handelt.
Demnach sind die in die Parkfläche in weitem
Abstand eingelassenen 3 als "Fahrradbügel" bezeichneten Poller als
Fahrradständer gedacht.
Im Gegensatz zu der von Ihnen unterschriebenen
Behauptung existiert deren sehr gute Annahme nur im Wunschdenken des
Verfassers oder vielleicht an anderer Stelle, aber nicht hier und kostet
mindestens 2 PKW-Parkplätze - absichtlich unter populistischem Vorwand
natürlich.
Und die auf der anderen Straßenseite praktizierte "Vision Zero" Ihrer
Verwaltungsebene ist mit diesem Abstand zur "Einmündung
Oststraße/Bruckmannstraße" der beste Beweis für die von Ihrer
weisungsabhängigen Verwaltungsebene praktizierte Vernichtung von
Parkraum und dokumentiert damit - wie schon in der Anfrage festgestellt
- die zunehmende ideologisch motivierte Autofeindlichkeit der dafür
Verantwortlichen in einer vom Automobilbau abhängigen Stadt.
Im Ãœbrigen befindet sich an dieser Stelle keine
Zickzacklinie ...
Im Rahmen einer
nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen
Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir erneut um Abhilfe,
Beantwortung der gestellten Fragen und Rückantwort per zeit- und
kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
Erneute Antwort
[Anrede]
...
hiermit
möchte ich auf Ihre Auffassung von einer mangelnden Beantwortung
eingehen.
Ihre Auffassungen und Beschuldigungen bezüglich politischen
populistischen Vorwänden und motivierte Autofeindlichkeit kann ich so nicht stehen lassen.
Das Thema Verkehrssicherheit ist ein Gemeinschaftsprojekt. In diesem
Rahmen haben das Bundesministerium fürVerkehr und digitale Infrastruktur, das Ministerium für
Verkehr Baden-Württemberg und
der Deutschen Städtetag als Ergebnis eines zweijährigen Dialogprozesses
gemeinsam mit mehr als
400 nichtstaatlichen Akteuren den Pakt für Verkehrssicherheit und die
damit verbundene Zielsetzung
"Vision Zero" entwickelt.
Ziel der Vision Zero sind keine Toten und Schwerverletzten im
Straßenverkehr. Um das zu erreichen,
muss ein sicheres Verkehrssystem geschaffen werden. Neben den
Verkehrsteilnehmenden selbst, stehen alle Akteure in der Verantwortung
für mehr Verkehrssicherheit. Diese geteilte Verantwortung bedingt eine koordinierte Umsetzung verschiedener Maßnahmenansätze in
Bezug auf den Menschen,
die Infrastruktur und die Fahrzeuge. Verkehrsteilnehmende machen Fehler
und können aufgrund der
einwirkenden Kräfte im Falle eines Verkehrsunfalls, diese nur schwer
unbeschadet überstehen. Deshalb ist der Straßenverkehr so
auszugestalten, dass Fehler nicht in schwerwiegenden Unfallfolgen enden.
Das Thema ,Verkehrssicherheit' hat bei der Stadt Heilbronn höchste
Priorität. Deshalb hat die Stadt
Heilbronn verschiedene Aktivitäten und Gremien, um die als Kernziel des
Mobilitätskonzepts verankerte Verkehrssicherheit zu gewährleisten bzw. entsprechen dem Leitbild
"Sichere Mobilität - jeder
trägt Verantwortung, alle machen mit." zu erreichen. Diese möchte ich
Ihnen kurz vorstellen:
• Verkehrstagfahrten
Wöchentlich werden durch Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde
sogenannte Verkehrstagfahrten durchgeführt. Bei diesen
Verkehrstagfahrten werden, teilweise unter Beteiligung des
Polizeipräsidium Heilbronn, bekannte Problempunkte in Augenschein
genommen und direkt Vorort werden Lösungen gefunden.
• Verkehrsbesprechung
Monatlich wird eine Verkehrsbesprechung durch das Amt für Straßenwesen
organisiert. Hier wird
unter Beteiligung verschiedener Institutionen wie dem Polizeipräsidium
Heilbronn, dem Ordnungsamt und auch den Verkehrsbetrieben verschiedene
Schwerpunkte diskutiert und Maßnahmen beraten.
• Unfallhäufigkeitenbesprechung
In der Unfallhäufigkeitenbesprechung wird unter Federführung der Polizei
jährlich eine Unfallanalyse der polizeistatistischen Unfallhäufungsstellen durchgeführt. Auch
hier werden gemeinsam
Lösungsansätze diskutiert und Maßnahmen zur Unfallverhütung eingeleitet.
• Feuerwehrrundfahrt
Dreimal im Jahr wird vom Ordnungsamt unter Beteiligung der Feuerwehr und
dem Amt für Straßenwesen eine Feuerwehrrundfahrt durchgeführt. Bei Rettungsfahrten der
Feuerwehr kommt es
ab und zu durch zugeparkte Straßen zu Problemen. Diese ,ProblemsteIlen'
werden besichtigt und
auch wird versucht, Abhilfe zu schaffen.
Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde in Form von verkehrsrechtliche
Anordnungen nach § 45 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) sind immer Verfügungen gegen die
Allgemeinheit (Verwaltungsakt
nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz), gegen die entsprechende
Rechtsmittel möglich sind.
Nutznießer der verkehrsrechtlichen Anordnungen ist dabei stets die
Allgemeinheit, da die verkehrsregelnden Anordnungen der unteren Straßenverkehrsbehörde stets vor dem
Hintergrund von Sicherheit
und Ordnung des Verkehrs getroffen werden. Weitere Gründe für
verkehrsregelnde Anordnungen der
Straßenverkehrsbehörden sind in § 45 der StVO benannt. Die Aufgaben der
unteren Straßenverkehrsbehörde werden im Stadtkreis Heilbronn entsprechend den einschlägigen
Rechtsvorschriften durch
die Stadtverwaltung wahrgenommen. Innerhalb der Stadtverwaltung ist die
Straßenverkehrsbehörde
beim Amt für Straßenwesen angesiedelt, für die Verfolgung von
Ordnungswidrigkeiten ist das Ordnungsamt zuständig. Zuständig für Fachaufsicht ist die höhere
Verkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Abschließend kann ich mitteilen, dass die Kosten derartig einfacher
Maßnahmen wie das Freihalten
von Sichtbeziehungen in Einfahrts- und Einmündungsbereichen im Vergleich
zu dem Mehrgewinn der
Verkehrssicherheit meist sehr gering sind.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
Replik
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Ihre erneute Antwort
zu
unserer Anfrage vom
25.05.2021 (Parkraumvernichtung)
nehme ich zur Kenntnis und bekräftige deshalb nicht nur
meine Ansicht zu dieser von Ihnen als "Vision Zero" dargestellten
Handlungsweise, sondern bezeichne diese Maßnahmen in der Oststraße
aufgrund Ihres Schreibens nun als pseudopopulistischen blinden
Aktionismus.
Niemand hat etwas gegen Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit wirklich
dienen, aber sehr wohl, wenn solche Maßnahmen völlig überzogen sind und
ganz offensichtlich nur der Selbstbestätigung
offenbar
nichT ausgelasteter Amtsträger dienen.
Ich kann keinen Sinn darin erkennen, was die offensichtlich als
Fahrradbügel aufgestellten Poller an dieser Stelle mit der Verhinderung
von Verkehrstoten zu tun haben sollen, ebensowenig, wie, daß auf der
anderen Straßenseite statt vielleicht wirklich vertretbarer
Abstandsverlängerung eine solche Überdimension angelegt wird.
Ich habe im Fall des durch völlig falsche Verkehrsmaßnahmen beim
Fußgängerüberweg 'Sandhof' erfolgten
Todesfall
vom 17.9.2018 nichts
von einer eiligen Anwendung der von Ihnen propagierten "Vision Zero"
mitbekommen - im Gegenteil bedurfte es dazu einer Petition an den
Landtag mit allem Hin und Her.
Hier wundere ich mich aber doch darüber, daß Sie als Argumente das
"Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Ministerium für
Verkehr Baden-Württemberg und
der Deutschen Städtetag als Ergebnis eines zweijährigen Dialogprozesses
gemeinsam mit mehr als 400 nichtstaatlichen Akteuren den Pakt für
Verkehrssicherheit" zur Verteidigung der völlig überzogenen und nicht
logisch nachvollziehbren Maßnahmen heranziehen.
Offensichtlich sind dabei u.a. "mehr als 400 nichtstaatliche Akteure" -
die de facto in unserer Stadt absolut nichts zu bestimmen haben - in der
Entscheidung höher zu bewerten als unser Verkehrsbeirat und die diesem
übergeordnete Gremien.
Oder wurde nur auf deren unverbindlichen Empfehlungen an diesen
zuständigen Gremien vorbei gehandelt?
- Bittte teilen Sie mir die rechtlich verbindlichen Grundlagen für die
Entscheidung zu diesen Maßnahmen noch mit und bitte auch noch die realen
Kosten, die durch diese in der Anfrage genannten Maßnahmen jeweils
entstanden sind, damit es für die Bürger unserer Stadt transparent
dargestellt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
Erneute Antwort
[Anrede]
... da mein letztes Schreiben vom 06.07.2021 sehr ausführlich
formuliert war, werde ich mich in diesem Schreiben auf Ihre neuen
Fragen beschränken.
Auf Hinweise der Anlieger, dass die Sichtverhältnisse zum Ausfahren
aus dem Wohnweg Oststraße 8 bis 8/7 auf die stark befahrene
Oststraße nicht ausreichend seien, wurde seitens des Amts für
Straßenwesen das gesetzlich vorgeschriebene Sichtfeld geprüft. Die
Prüfung hat ergeben, dass das Sichtfeld durch parkierende Fahrzeuge
nicht freigehalten wird. Um die Freihaltung und somit die
Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wurde das Sichtfeld mit drei
Fahrradanlehnbügeln versehen. Durch diese Maßnahme wurde lediglich
ein einzelner legaler Längsparkstand beseitigt.
Die Kosten hierfür liegen bei den Fahrradbügeln bei ca. 200 - 450
Euro pro Stück.
Ich hoffe es konnten nun alle Fragen abschließend geklärt werden.
Frwundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
Eingang 19.8.2021
LeserFORUM:
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