<*> zu
Ihren Fragen nehme ich Stellung:
Wie wird der Inzidenzwert für Heilbronn
eigentlich berechnet? Werden alle Fälle, die im gesamten Stadtgebiet PCR
positiv getestet sind einfach addiert und daraus ergibt sich die
Inzidenz? Oder berücksichtigt man, aus welchem Stadtteil die Fälle
kommen und berechnet dann einen Mittelwert aus allen 8 Stadtteilen? Wir
bitten um die genaue Berechnungsformel
Zur Berechnung der 7-Tage-inzidenz werden
alle gemeldeten Neuinfektionen der jeweils zurückliegenden sieben Tage
addiert. Die Summe wird durch die Einwohnerzahl der Stadt (bzw. des
Landkreises) geteilt. Danach wird dieser Wert mit 100.000 multipliziert.
In die 7-Tage-Inzidenz werden nur die
Neuinfektionen eingerechnet, die durch eine PCR-Untersuchung bestätigt
wurden.
Wie werden die Inzidenzwerte in den
benachbarten Landkreisen berechnet, die über kein eigenes Gesundheitsamt
verfügen?
Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis,
Landkreis Schwäbisch Hall u.s.w. verfügen jeweils über Gesundheitsämter,
die Berechnung erfolgt wie in Frage 1.
Welche Daten müssen die Testzentren der
Kassenärztlichen Vereinigung an das Gesundheitsamt Heilbronn melden? Die
Kosten für die Tests ja gerade nicht, was aber dann?
Die Testzentren (in denen Schnelltests
durchgeführt werden) müssen wöchentlich jeweils die Anzahl der
durchgeführten Schnelltests und die der positiven Schnelltests melden.
Außerdem ist das Testzentrum nach dem Infektionsschutzgesetz
verpflichtet, ein positives Testergebnis eines Schnelltests oder
angeleiteten Selbsttests dem Gesundheitsamt namentlich zu melden.
Bei PCR-Tests, die z.B. in Arztpraxen,
Schwerpunktpraxen, Krankenhäusern und auf der Theresienwiese
durchgeführt werden, besteht eine Labor-Meldepflicht der positiven
Testergebnisse nach §7 Infektionsschutzgesetz.
Ãœbernimmt das Gesundheitsamt Heilbronn
die Datenübermittlung über das Testgeschehen an das Landesgesundheitsamt
auch für benachbarte Landkreise oder melden diese die Zahlen selbst?
Die benachbarten Landkreise melden die Zahlen
selbst.
Was geschieht mit Testpersonen, die nicht
in Heilbronn wohnen aber hier getestet werden? Werden diese Fälle dann
den Landkreisen zugerechnet, aus denen die Testpersonen kommen oder
werden diese den Heilbronner Fällen zugeschlagen?
Sie werden den Landkreisen zugeordnet, in
denen die infizierten Personen ihre Hauptwohnung bzw. ihren gewöhnlichen
Aufenthaltsort haben.
Welche Angaben müssen Hausärzte an das
Gesundheitsamt Heilbronn machen, wenn sie in ihren Praxen Tests an
Patienten vornehmen?
Gemäß §6 Infektionsschutzgesetz ist der
Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf
COVID-19 namentlich zu melden. Die namentliche Meldung muss, soweit
vorliegend, die Angaben enthalten, die in §9 Infektionsschutzgesetz
gefordert werden https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html.
Welche Angaben müssen die (privaten)
Testzentren, die es inzwischen in großer Zahl in Heilbronn gibt, an das
Gesundheitsamt machen, wenn die dort getesteten Personen in den
Schnelltests positiv getestet wurden?
Zur namentlichen Meldung positiver
Testergebnisse an das Gesundheitsamt sind die Leistungserbringer im
Sinne von §8 Infektionsschutzgesetz verpflichtet. Die namentliche
Meldung muss, soweit vorliegend, die Angaben enthalten, die in §9 Abs. 2
Infektionsschutzgesetz gefordert werden
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html.
Sind die Testzentren verpflichtet,
die Anzahl der Schnelltests an das Gesundheitsamt zu melden?
Siehe 1.
Sind die Testzentren verpflichtet
gegenüber dem Gesundheitsamt anzugeben, ob es sich um Ersttests oder
Wiederholungstests an ein und derselben Person handelt?
Nein
Werden positive Schnelltestergebnisse für
die Berechnung des Inzidenzwertes herangezogen unabhängig davon, wer
diese Tests durchgeführt hat?
Für die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz werden
nur PCR-Tests herangezogen und keine Schnelltests.
Findet in jedem Fall ein PCR Test statt,
wenn ein Schnelltest in einem Testzentrum positiv war?
Gemäß §4a Abs. 3 der Corona-Verordnung
Absonderung gilt:
Personen, die durch einen selbst
vorgenommenen überwachten Test … oder durch einen Selbsttest … positiv
getestet wurden, haben sich unverzüglich mittels PCR-Test auf das
Coronavirus testen zu lassen.
Wer in einem Testzentrum mittels eines
Schnelltests positiv getestet wird, muss sich Gemäß §3 Abs. 2 der
Corona-Verordnung Absonderung in Absonderung begeben, ist aber nicht zu
einer PCR-Testung verpflichtet. Trotzdem wird eine anschließende
PCR-Testung als Bestätigung vom öffentlichen Gesundheitsdienst dringend
empfohlen. Selten zeigen Antigen-Schnelltests auch falsch positive
Ergebnisse an. Wenn man sich zusätzlich einer bestätigenden PCR-Testung
unterzogen hat und das Ergebnis dieses PCR-Tests negativ ist, dann endet
die Absonderung (auch der Haushaltsangehörigen) sofort mit Erhalt des
Testergebnisses.
Wie hoch ist die Positivrate der PCR
Tests, die aufgrund positiver Schnelltests erfolgen? Wir bitten um
monatliche Zahlen ab Februar 2021
Monat |
Anzahl der gemeldeten positiven
Schnelltests | Davon durch pos PCR-Test bestätigt |
März | 70 |
50 |
April | 202 |
140 |
Mai | 108 |
71 |
Wie viele PCR-Tests wurden in den
städtischen Testzentren bis zum heutigen Tag durchgeführt und wie hoch
ist die Positivrate dieser PCR-Tests? Wir bitten um monatliche Zahlen ab
Februar 2021
PCR-Tests werden i.d.R. in Arztpraxen,
Schwerpunktpraxen, Krankenhäusern und auf der Theresienwiese
durchgeführt. Die Gesamtzahl der PCR-Tests liegt uns nicht vor, deshalb
ist uns die Positivenrate der PCR-Tests in Heilbronn nicht bekannt.
Zur Erfassung der SARS-CoV-2 Testzahlen
werden deutschlandweit Daten zu PCR-Labortestungen von
Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen sowie klinischen und
ambulanten Laboren wöchentlich am RKI zusammengeführt. Mit Datenstand
25.05.2021 wurden zwischen KW 09 und KW 20 in 2021 insgesamt 499.142
SARS-CoV-2 Testungen in Baden-Württemberg durch an der Studie
teilnehmende Labore, Krankenhäuser und Arztpraxen übermittelt. Davon
waren 40.384 positiv, was einen Anteil von 8,1 % darstellt. Es ist zu
beachten, dass die Zahl der Tests nicht mit der Zahl der getesteten
Personen gleichzusetzen ist, da in den Angaben Mehrfachtestungen von
Patienten enthalten sein können. Die wöchentlichen Berichte zur
bundesweiten laborbasierten Surveillance sind im Internet einsehbar
https://ars.rki.de/Content/COVID19/Main.aspx.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Liebert
Gesundheitsamt
Replik
Sehr geehrter Herr Dr. Liebert,
Sie hatten meine Frage „Wie viele PCR-Tests
wurden in den städtischen Testzentren bis zum heutigen Tag durchgeführt
und wie hoch ist die Positivrate dieser PCR-Tests? Wir bitten um
monatliche Zahlen ab Februar 2021“
folgendermaßen beantwortet: „PCR-Tests
werden i.d.R. in Arztpraxen, Schwerpunktpraxen, Krankenhäusern und auf
der Theresienwiese durchgeführt. Die Gesamtzahl der PCR-Tests liegt uns
nicht vor, deshalb ist uns die Positivenrate der PCR-Tests in Heilbronn
nicht bekannt.“
Meine Frage bezog sich aber nicht auf gesamt
Heilbronn, sondern lediglich auf das Testzentrum, das unter Mitwirkung
des Gesundheitsamtes Heilbronn durch die KV betrieben wird. Bitte
übermitteln Sie uns die Anzahl der auf der Theresienwiese genommenen
Proben und deren Ergebnisse und zwar seit Februar 2021. Vielen Dank.
Mit
freundlichen Grüßen
Dr. Raphael
Benner
3.6.2021
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