Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
16.5.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.050 Corona-Test/Inzidenzen


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


ein Bürger schreibt an die Stadtverwaltung und Gemeinderäte wörtlich:


"... mit mehr als großem Erstaunen muss ich weiterhin die unverantwortliche Corona-Politik in unserer Stadt feststellen. Hierdurch werden zunehmend Existenzen gefährdet sowie vernichtet. Dazu kommt u.a. auch noch der massive finanzielle Kollateralschaden unserer Finanzen und gesellschaftlicher Spaltung!

1.) Das Gesundheitsamt operiert offensichtlich immer noch mit den wesentlich zu hohen CT-Werten bis 45! Das bedeutet der aktuelle Inzidenzwert mit  146,1 ist zu hoch! Realistisch dürfte dieser bei 30% (mit einem CT-Wert von 28), also 43,8 liegen.

2.) Missachtet offensichtlich auch das Gesundheitamt folgende WHO-Regel:

Die WHO-Leitlinie Diagnostische Tests für SARS-CoV-2 besagt, dass eine sorgfältige Interpretation von schwach positiven Ergebnissen erforderlich ist. Die zum Virusnachweis erforderliche Zyklusschwelle (Ct) ist umgekehrt proportional zur Viruslast des Patienten. Wenn die Testergebnisse nicht mit dem klinischen Bild übereinstimmen, sollte eine neue Probe entnommen und mit der gleichen oder einer anderen NAT-Technologie erneut getestet werden.

Die WHO weist IVD-Anwender [PCR-Test Anwender] darauf hin, dass die Krankheitsprävalenz den prädiktiven Wert der Testergebnisse verändert; mit abnehmender Krankheitsprävalenz steigt das Risiko eines falsch positiven Ergebnisses. Das bedeutet, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einem positiven Ergebnis (SARS-CoV-2 nachgewiesen) tatsächlich mit SARS-CoV-2 infiziert ist, mit abnehmender Prävalenz sinkt, unabhängig von der behaupteten Spezifität.

Die meisten PCR-Assays sind als Hilfsmittel für die Diagnose indiziert, daher müssen Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenentnahme, dem Probentyp, den Assay-Spezifika, den klinischen Beobachtungen, der Patientenanamnese, dem bestätigten Status aller Kontakte und epidemiologischen Informationen berücksichtigen.

Ich denke hierzu ist jeder weiterer Kommentar überflüssig!

..."

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den einzelnen Punkten ab;

2. in welcher Weise wird ggf. für eine Korrektur gesorgt werden bzw. weshalb wird diese unterlassen?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach  

 

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 27.5.2021

Eingang nach 11  Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*>  das Städtische Gesundheitsamt handelt auf der Basis der RKI-Empfehlungen
https://www.rki.de/DE/Content/lnfAZ/N/Neuartiges_CoronaviruslVorl_Testung_nCoV.html;jsessionid
=CB62BFDDBOA68D6EEA5F2BFAE80BOAC1.internet071?nn=13490888#doc13490982bodyText20.

 

[Hinweis d.R.: richtig ist wohl https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=AF03BAEA51A201D9888D67C234BDFD31.internet111?nn=13490888#doc13490982bodyText20]


Demnach spielt für die Einleitung von Maßnahmen bei Kontaktpersonen oder bei der initialen
Entscheidung über Maßnahmen nach Erstdiagnose die Genomkopienlast im Untersuchungsmaterial
(bzw. der CT-Wert) keine Rolle.

Die Höhe der Genomkopienlast im Untersuchungsmaterial kann in folgendem klar definierten
Zusammenhang betrachtet werden: bei der Entscheidungsfindung im Rahmen der Entisolierung von
Patienten, deren Symptombeginn mindestens 14 Tage zurückliegt und die außerdem seit mindestens
48 h deutliche Besserung der klinischen Symptomatik aufweisen. Bei der Entisolierung berücksichtigt
das Städtische Gesundheitsamt neben weiteren Faktoren auch die Genomkopienlast im
Untersuchungsmaterial.

Freundliche Grüße

Harry Mergel

Oberbürgermeister


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