An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.050
Corona-Test/Inzidenzen
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
ein Bürger schreibt an die
Stadtverwaltung und Gemeinderäte wörtlich:
"... mit mehr
als großem Erstaunen muss ich weiterhin die unverantwortliche
Corona-Politik in unserer Stadt feststellen. Hierdurch werden
zunehmend Existenzen gefährdet sowie vernichtet. Dazu kommt u.a.
auch noch der massive finanzielle Kollateralschaden unserer Finanzen
und gesellschaftlicher Spaltung!
1.) Das Gesundheitsamt operiert offensichtlich immer noch mit den
wesentlich zu hohen CT-Werten bis 45! Das bedeutet der aktuelle
Inzidenzwert mit 146,1 ist zu hoch! Realistisch dürfte dieser
bei 30% (mit einem CT-Wert von 28), also 43,8 liegen.
2.) Missachtet offensichtlich auch das Gesundheitamt folgende
WHO-Regel:
Die WHO-Leitlinie Diagnostische Tests für SARS-CoV-2 besagt, dass
eine sorgfältige Interpretation von schwach positiven Ergebnissen
erforderlich ist. Die zum Virusnachweis erforderliche Zyklusschwelle
(Ct) ist umgekehrt proportional zur Viruslast des Patienten. Wenn
die Testergebnisse nicht mit dem klinischen Bild übereinstimmen,
sollte eine neue Probe entnommen und mit der gleichen oder einer
anderen NAT-Technologie erneut getestet werden.
Die WHO weist IVD-Anwender [PCR-Test Anwender] darauf hin, dass die
Krankheitsprävalenz den prädiktiven Wert der Testergebnisse
verändert; mit abnehmender Krankheitsprävalenz steigt das Risiko
eines falsch positiven Ergebnisses. Das bedeutet, dass die
Wahrscheinlichkeit, dass eine Person mit einem positiven Ergebnis
(SARS-CoV-2 nachgewiesen) tatsächlich mit SARS-CoV-2 infiziert ist,
mit abnehmender Prävalenz sinkt, unabhängig von der behaupteten
Spezifität.
Die meisten PCR-Assays sind als Hilfsmittel für die Diagnose
indiziert, daher müssen Gesundheitsdienstleister jedes Ergebnis in
Kombination mit dem Zeitpunkt der Probenentnahme, dem Probentyp, den
Assay-Spezifika, den klinischen Beobachtungen, der
Patientenanamnese, dem bestätigten Status aller Kontakte und
epidemiologischen Informationen berücksichtigen.
Ich denke hierzu ist jeder weiterer Kommentar überflüssig!
..."
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den einzelnen Punkten ab;
2. in welcher
Weise wird ggf. für eine Korrektur gesorgt werden bzw. weshalb wird
diese unterlassen?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
das Städtische Gesundheitsamt handelt
auf der Basis der RKI-Empfehlungen
https://www.rki.de/DE/Content/lnfAZ/N/Neuartiges_CoronaviruslVorl_Testung_nCoV.html;jsessionid
=CB62BFDDBOA68D6EEA5F2BFAE80BOAC1.internet071?nn=13490888#doc13490982bodyText20.
[Hinweis d.R.: richtig ist wohl
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=AF03BAEA51A201D9888D67C234BDFD31.internet111?nn=13490888#doc13490982bodyText20]
Demnach spielt für die Einleitung von
Maßnahmen bei Kontaktpersonen oder bei der initialen
Entscheidung über Maßnahmen nach Erstdiagnose
die Genomkopienlast im Untersuchungsmaterial
(bzw. der CT-Wert) keine Rolle.
Die Höhe der Genomkopienlast im
Untersuchungsmaterial kann in folgendem klar definierten
Zusammenhang betrachtet werden: bei der
Entscheidungsfindung im Rahmen der Entisolierung von
Patienten, deren Symptombeginn mindestens 14
Tage zurückliegt und die außerdem seit mindestens
48 h deutliche Besserung der klinischen
Symptomatik aufweisen. Bei der Entisolierung berücksichtigt
das Städtische Gesundheitsamt neben weiteren
Faktoren auch die Genomkopienlast im
Untersuchungsmaterial.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM:
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