An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.049
Eisstadion
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
ein besorgter
Bürger fragt wörtlich:
"...das heutige Echo am Wochenende
(15.5.2021) vermeldet freudig: "Das Eisstadion wird zukünftig
elf Monate im Jahr Eis haben" ... "Ab 20. Juli gibt es wieder
Eis."
Im Juli ist bekanntlich
Hochsommer. Um wie viel höher ist der Energiebedarf der
Eismaschinen im Sommer?
Wie passt das mit den
ambitionierten Klimaschutzzielen der Stadt zusammen?
Oder hat man als Deckmäntelchen
von irgendwoher "grünen klimaneutralen Ökostrom" her?
..."
Im Artikel heißt
es dazu auch u.a.:
"... In enger
Absprache mit der Stadt Heilbronn und den Stadtwerken Heilbronn
sorgt der HEC nun für eine Sensation..."
Unabhängig von der
Unterstützung jeglicher zeitgerechten sportlichen Aktivität in der Stadt
wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2.1 wie hoch ist
der Energiebedarf dafür pro Jahr:
2.2 um wie
viel höher ist der Energiebedarf dafür im Sommer;
3.
wie passt das mit den
ambitionierten Klimaschutzzielen der Stadt zusammen;
4. aus welchen
Quellen wird der Energiebedarf gedeckt;
5.1 zu welchen
Konditionen (€/kwh) wird Energie geliefert;
5.2 tragen Kunden des
Energielieferanten diese Kosten über ihre Verbrauchsabrechnungen mit;
6.1 wie lautet die
Absprache mit der Stadt Heilbronn und den Stadtwerken Heilbronn und in
wessen Entscheidungskompetenz fällt diese "Absprache";
6.2 hat der
Aufsichtsrat der Stadtwerke der "Absprache" zugestimmt;
7. wird der
Betrieb des Eisstadions von der Stadt Heilbronn subventioniert, zu
welchen Konditionen und jährlich in welcher Höhe?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*> vielen
Dank für Ihre Anfrage vom 16.05.2021 zur Öffnung des Eisstadions über
elf Monate. Diese
beantworten wir mit diesem Schreiben wie
folgt:
1.
Der HEC ist mit der Bitte um Prüfung eines
früheren Eishallenbetriebs an die Stadtwerke Heilbronn
(SWHN) herangetreten. Hintergrund der Anfrage
sind die entfallenen Trainings- und Spielzeiten im
Amateursport aufgrund der Schließungen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie, sowie das FünfÂ
Sterne-Programm des Deutschen Eishockey
Bundes (DEB). Zur Erfüllung der Vorgaben des FünfÂ
Sterne-Programms müssen unter anderem mehr
Eiszeiten für die Jugendmannschaften des HEC
nachgewiesen werden. Diese zusätzlichen
Zeiten sollen durch die Vorverlegung der Eissaison um ca. 3 Wochen
ermöglicht werden, so dass der HEC statt wie im Vorjahr am 07. August,
in diesem Jahr bereits am 20. Juli 2021 mit dem Training beginnen kann.
Bei Nichterfüllung der Vorgaben des 5- Sterne-Programms kämen laut DEB
auf die Heilbronner Falken als Profi-Mannschaft mögliche
Strafzahlungen im fünfstelligen Bereich pro
Saison zu.
Nach interner Prüfung können die SWHN dem HEC
die Eishalle in diesem Jahr drei Wochen früher für den Eisbetrieb zur
Verfügung stellen. Die Unterstützung des HEC und der Heilbronner Falken
als DEL 2 Mannschaft ist für Heilbronn und die Region aufgrund der
nationalen Strahlkraft von großer
Wichtigkeit. Dies gilt umso mehr im Hinblick
auf die durch die Corona-Krise momentan schwierige
Lage der Eishockey-Mannschaften.
Für die Folgejahre ist, auch unter Beachtung
der notwendigen technischen Revision und eventuell
stattfindenden Sommernutzungen, eine
abschließende Prüfung noch ausstehend.
2.
Der Gesamtenergiebedarfder Eishalle liegt
p.a. bei rund 1,3 MWh/a (Strom 0,6 MWh + Gas 0,7 MWh)
2.1.
Der zusätzliche Energieaufwand zur
Eisaufbereitung im Zusammenhang mit höheren
Außentemperaturen ist zu vernachlässigen.
Ursächlich hierfür ist, dass die Eishalle im Winter
zusätzlich geheizt werden muss um
Kondensation im Deckenbereich zu vermeiden, da diese zu
Korrosionsschäden der Stahlträger führen kann
und im Extremfall zum Einsturz der Decke.
Korrosionsschäden waren, in Kombination mit
dem starken Schnellfall, einer der Gründe für den
Einsturz der Eishatle in Bad Reichenhall im
Jahre 2006.
Siehe hierzu auch Artikel Heilbronner Stimme,
August 2020/ "Energiebedarf der Eishalte ist
unabhängig von Jahreszeiten":
3.
In der Vergangenheit gab es bereits
verschiedene Ansätze um die Eishalle energetisch weiter zu
optimieren. So wurde beispielsweise geprüft,
ob auf dem Dach eine Photovoltaikantage errichtet
werden kann. Leider lässt die vorhandene
Dachkonstruktion dies aus statischen Gründen nicht zu.
Auch mögliche Synergieeffekte zwischen dem
Betrieb der EishaHe und des nebenan gelegenen Soleo bzgl. der Wärme- und
Kälteversorgung wurden bereits geprüft. Die Prüfung ergab allerdings,
dass die jeweiligen Verbrauchskurven nicht zusammenpassen, sowohl
hinsichtlich des täglichen Verbrauchs als auch aufs Jahr betrachtet. Es
wird derzeit erneut an einem Konzept gearbeitet wie die EishaHe im
Einklang mit den klimapolitischen Vorgaben energetisch besser
ausgestattet werden kann.
Rund ein Viertel des Energiebedarfs der
Eihrichtungen der SWHN wird derzeit selbst produziert. Die
SWHN sind eingebunden in den Klima-Masterplan
der Stadt Heilbronn. Aufgrund der großen
EnergiEimengen welche für den Bahnstrom und
zukünftig auch für den elektrischen Busverkehr
benötigt werden, wurde zwischen dem
Aufsichtsrat und der SWHN-Geschäftsführung das Ziel
vereinbart, mindestens die europäischen
Klimaziele bis zum Jahr 2030 von bis zu 60% C02 Einsparung im Vergleich
zum Jahr 1990 zu erreichen. Trotz der ambitionierten europäischen
Vorgaben versucht die Geschäftsführung darüber hinaus das Ziel die SWHN
klimaneutral zu betreiben, bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Um dieses
Ziel tatkräftig umzusetzen, wurde bereits eine neue StabsteIle zur
zentralen Steuerung der energetischen Themenfelder eingerichtet und
besetzt. Die SWHN und die Stadtverwaltung erarbeiten derzeit gemeinsam
ein Konzept zur Nutzung von Dachflächen und Flächen für die Umsetzung
von regenerativen Erzeugungsanlagen. Es werden regelmäßig EnergieÂAudits
für alte SWHN-Standorte und -Objekte durchgeführt, um möglichen
Optimierungsbedarf festzustellen. Dabei werden
Energieeinsparungsmöglichkeiten geprüft und nach Möglichkelten die
regenerative Eigenerzeugung zukünftig zu erhöhen gesucht. Nach den
Plänen der 5WHNsoll eine klimaneutrale Energieerzeugung überwiegend mit
eigenen regenerativen Erzeugungsanlagen erreicht werden.
4.
Der Energiebedarf der Eishalle wird durch
Erdgas der HNVG sowie durch Strom eines regionalen
Stromlieferanten gedeckt. BezgL der
Strombeschaffung seitens der SWHN lag 2019 der Anteil an
erneuerbaren Erzeugungsquellen bei rund 64%.
wobei derVergleichswert der deutschen
Energieerzeugung bei rund 44 % lag.
Ergänzend wird der derzeitige Strombedarf der
SWHN zu rund 25% mit eigenen Blockheizkraftwerken,
Wasserentspannungsturbinen und eigenen Photovoltaikanlagen erzeugt. Da
die SWHN und deren Töchter über keinen eigenen Stromvertrieb verfügen,
wird rund 75% von einem regionalen Strom lieferanten geliefert. Wie
unter 3. ausgeführt soll dieser Anteil in den nächsten Jahren deutlich
sinken.
5.1
Die mit dem Stromlieferanten verhandelten
Konditionen unterliegen den Geschäftsgeheimnissen
einer privatrechtlichen GmbH und werden
demnach gemäß der Gemeindeordnung BadenÂ
Württemberg nicht öffentlich gemacht. Grund
hierfür ist, dass im Falle einer veröffentlichung die
Verhandlungsposition der SWHN deutlich
geschwächt würde. Dem Aufsichtsrat, der aus allen Fraktion und
Gruppierungen besteht, wurden die Konditionen der Stromlieferung
mitgeteilt.
5.2
Den Stadtwerken liegen keinerlei
Informationen zur Kalkulationsgrundlage der
Verbrauchsabrechnungen dritter
Energieversorger vor. Wie bereits unter Ziffer 4. ausgeführt,
verfügen die SWHN und deren Töchter über
keinen eigenen Stromvertrieb und schreiben ihre
leistungen wie jeder andere Betrieb auch auf
dem Markt aus. Aus Sicht der SWHN handelt es sich um marktübliche
Konditionen. Für eine genaue Beurteilung müssten die SWHN Einsicht in
die Kalkulation des Stromlieferanten erhalten, was - wie marktüblich -
nicht geschehen ist.
6.1
Es handelt sich hierbei um keine "Absprache",
sondern um eine reguläre Vermietung der Eishalle nach den Maßgaben des
GeseUschaftszwecks der SWHN. Gesellschaftszweck der Eishalle ist
überwiegend die Vermietung von Eisflächen und deren anhängenden
Räumlichkeiten an Vereine und Mannschaften des Eissports. Weil es sich
um eine Handlung des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs handelt, liegt die
Entscheidungskompetenz über die Vermietung der Eishalte laut dem
Gesellschaftsvertrag und deren Geschäftsordnungen bei der
Geschäftsführung der SWHN.
6.2
Siehe Frage 6.1.
7.
Die Stadtwerke erhalten für den Betrieb der
Eishalle keine Subventionen aus dem städtischen
Haushalt.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Wechs
Stadtkämmerei
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
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