An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
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21.045b Antrag Haushaltsplan
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mergel,
Es wird beantragt:
Die Stadt Heilbronn setzt die Allgemeinverfügung zum Tragen von
Mund-NasenSchutz in der Innenstadt mit sofortiger Wirkung außerKraft.
Alternativ wird ein Betrag von 100.000 € als Rückstellung für
möglicheGerichtskosten in den Doppelhaushalt eingestellt.
Zur Begründung:
diese Allgemeinverfügung wurde vomVerwaltungsgericht Stuttgart im
Verfahren 16 K 789/21 per Urteil vom 30.03.21 als rechtswidrig
eingestuft. Das Urteilerwirkt Rechtskraft allerdings nur für direkt
Beteiligteund Kommunen sind nicht verpflichtet, rechtswidrige
Verfügungenzurück zu nehmen.Zahlreiche Heilbronner Bürger haben sich der
Klage an-geschlossenund werden sich noch anschließen. Das bedeutet, dass
jeder Fall mit einem Streitwert von 5.000 € eingestuft wird und zu
Gerichtskosten von jeweils 500 € zu Lasten der Stadtkasse Heilbronn
führt bzw. führenwird.Bereits bei 200 Fällen wird der
Rückstellungsbetrag erreicht.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
Dies ist ein Antrag zur Behandlung gem. § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung
in dem nach der Hauptsatzung zuständigen Gremium (erforderliches Quorum:
namens einer Fraktion oder 1/6 der Stadträtinnen/Stadträte)
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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