An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
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21.045a Antrag Maskenpflicht
Sehr geehrte
Damen und Herren,
zur Allgemeinverfügung vom 1.2.2021 Maskenpflicht in der Fußgängerzone
stellen wir folgende Anträge:
Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone wird aufgehoben.
Wird keine Mehrheit gefunden, beantragen wir zum Haushalt 2021/2022
weitere Finanzmittel über € 100.000.- für Rechtsstreitigkeiten.
Begründung:
Mit Beschluss vom 31.3.2021, AZ 16K 789/21 erging der Beschluss über die
rechtswidrige Allgemeinverfügung.
Wie das Gericht nun mitteilt, entfaltet dieser Beschluss nur gegenüber
den dort beteiligten Rechtskraft. Zwar ist es üblich, dass staatliche
Stellen rechtswidrige Allgemeinverfügungen aufheben, sie sind jedoch
nicht dazu verpflichtet.
Nachdem nun weit über 100 Mitbürger Ihre Unmut über das Vorgehen der
Verwaltung geäußert haben, sind die bereit ggf. sich einzeln in dieses
Urteil einzuklagen. Der Streitwert beträgt dabei in jedem Fall € 5.000.-
, was zu Kosten für die Stadtverwaltung von ca. € 450.-/ Fall führen
wird. Deshalb beantragen wir im Ablehnungsfall für den Haushalt 2021/22
weitere Verfahrenskosten von€ 100.000.- einzuplanen und zu genehmigen.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
Dies ist ein Antrag zur Behandlung gem. § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung
in dem nach der Hauptsatzung zuständigen Gremium (erforderliches Quorum:
namens einer Fraktion oder 1/6 der Stadträtinnen/Stadträte)
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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