Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
19.4.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.044 Informationspolitik


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


das Rechtsamt hat bei unserer Anfragevom  09.04.2021 zum Thema  "Maskenpflicht im öffentlichen" zu



7. Wird der Gemeinderat über den Fortgang dieses und ggf. anderer Verfahren auf dem Laufen­
den gehalten?

geantwortet:

Der Gemeinderat wird über grundsätztich bedeutsame Angelegenheiten informiert.

Der vorliegende Vorgang erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Es handelt sich nur um einen formalen Fehler beim Erlass eines Verwaltungsakts, der unschwer korrigiert werden kann und korrigiert werden wird.

Im Übrigen sind die Mitglieder des Gemeinderats wie auch die Öffentlichkeit durch die Berichterstattung in der Tageszeitung hinreichend informiert.

Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:


1. Handelt es sich nicht um eine grundsätztich bedeutsame Angelegenheit, wenn ein Gericht eine aufschiebende Wirkung  anordnet, u.a. weil wie im vorliegenden Fall die "Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn ..." vom 1.2.2021 voraussichtlich rechtwidrg ist und dies nicht nur für den Kläger, sondern für alle Bürger der Stadt eine bedutsame Entscheidung ist;


2. a) Weshalb wurde die Öffentlichkeit erst Am Abend des 08.04.2021 um 18:09 per Pressemitteilung unterrichtet, als in "Sozialen Medien" über den Gerichtsbeschluß informiert wurde ("Anderslautende Meldungen, die über die Sozialen Medien verbreitet werden, sind falsch"),

b) sollte dieser nicht nur für die Mitglieder des Gemeinderates, sondern für alle Bürger der Stadt bedeutsame Beschluß möglichst lange oder (wie wohl andere zweckgerichtet nicht als  grundsätzlich bedeutsame eingestufte Angelegenheiten) ganz zurückgehalten werden;


3. Wo wird, auch verbindlich und verpflichtend, geregelt,

a) daß es genügt, wenn "Mitglieder des Gemeinderats wie auch die Öffentlichkeit durch die Berichterstattung in der Tageszeitung hinreichend informiert" sind;

b) sich Gemeinderäte wie auch die Öffentlichkeit per Tageszeitung zu informieren haben und dies ausreichend ist, auch wenn die Abonnentzahlen dieser Medien drastisch nach unten gehen;


4. a) Werden "Tageszeitungen" bevorzugt gegenüber  Gemeinderäten, die in Heilbronn nicht selten von Verwaltungshandeln über die Medien kenntnis erhalten, unterrichtwet;

b) gibt es einen Lesezwang von Tageszeitungen für Gemeinderäte und welche sind von diesen daher zu lesen;


5. Wann und wie wurde der "formale Fehler beim Erlass eines Verwaltungsakts, der unschwer korrigiert werden kann und korrigiert werden wird" korrigiert?


Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

Z.Ktn.: RP Stuttgart

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am

Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!als PDF beantwortet

<*>  - mit E-Mail vom 19.04.2021 haben Sie folgende Anfrage bezüglich der Information des Gemeinderats
im Zusammenhang mit einem vorläufigen Rechtschutzverfahren betreffend die Allgemeinverfügung
zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum gestellt:

1. Handelt es sich nicht um eine grundsätzlich bedeutsame Angelegenheit, wenn ein Gericht
eine aufschiebende Wirkung anordnet, u.a. weil im vorliegenden Fall die
Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn vom 1.2.2021 voraussichtlich rechtwidrig ist und
dies nicht nur für den Kläger, sondern für alle Bürger der Stadt eine bedeutsame
Entscheidung ist?

Es handelt sich wie bereits dargelegt um die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur im
Verhältnis zum Antragsteller. Mit dieser vorläufigen Entscheidung ist weder rechtskräftig festgestellt,
dass die Allgemeinverfügung rechtswidrig ist, noch ist letztere dadurch aufgehoben. Die Entscheidung entfaltet damit keine Wirksamkeit für alle Bürger der Stadt. Sie ist dementsprechend keine wichtige die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffende Angelegenheit im Sinne des § 43 Abs. 5 GemO. Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die beanstandete Allgemeinverfügung aufgehoben ist und nunmehr die Allgemeinverfügung vom 22.04.2021 gilt, die bis 20.05.2021 befristet ist. Dem vom Gericht beanstandeten Aspekt ist somit Rechnung getragen.

 

2. a) Weshalb wurde die Öffentlichkeit erst am Abend des 08.04.2021 um 18:09 per
Pressemitteilung unterrichtet, als in "Sozialen Medien" über den Gerichtsbeschluss
informiert wurde?

b) Sollte dieser nicht nur für die Mitglieder des Gemeinderates, sondern für alle Bürger der
Stadt bedeutsame Beschluss möglichst lange oder ganz zurückgehalten werden?

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit durch eine Pressemitteilung war zur Richtigstellung erst
erforderlich, nachdem in Sozialen Medien fälschlicherweise berichtet wurde, dass die
Allgemeinverfügung aufgehoben wäre bzw. nicht mehr gelten würde. Ohne diese falsche Darstellung
wäre eine Pressemitteilung nicht erforderlich gewesen. Wie unter 1. bereits dargestellt entfaltet der
Gerichtsbeschluss nur eine Wirksamkeit für den Antragsteller. Solange die Allgemeinverfügung nicht
aufgehoben ist bzw. solange die gesetzlich angeordnete sofortige Vollziehung nicht aufgehoben ist,
entfaltet der Verwaltungsakt weiterhin Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Angesichts dieser
Umstände war im Interesse der Rechtsklarheit eine rasche Korrektur der Allgemeinverfügung mit
einer damit einhergehenden Presseberichterstattung geboten; eine vorherige Berichterstattung hätte
nur zu Rechtsunsicherheiten geführt. Vor diesem Hintergrund war eine frühzeitigere
Presseberichterstattung über den gerichtlichen Einzelfall und auch die Information des Gemeinderats
nicht geboten.

3. Wo wird auch verbindlich und verpflichtend geregelt,

a) dass es genügt, wenn "Mitglieder des Gemeinderats wie auch die Öffentlichkeit durch
die Berichterstattung in der Tageszeitung hinreichend informiert" sind;

b) sich Gemeinderäte wie auch die Öffentlichkeit per Tageszeitung zu informieren haben
und dies ausreichend ist, auch wenn die Abonnentenzahlen dieser Medien drastisch nach
unten gehen?

4. a) Werden Tageszeitungen bevorzugt gegenüber Gemeinderäten, die in Heilbronn nicht
selten von Verwaltungshandeln über die Medien Kenntnis erhalten, unterrichtet?

b) Gibt es einen Lesezwang von Tageszeitungen für Gemeinderäte und welche sind von
diesen daher zu lesen?

Der Hinweis, dass die Information ohnehin bereits über die Berichterstattung in der Tageszeitung
erfolgt ist, bezog sich auf die konkrete Frage, ob der Gemeinderat über das bestimmte Verfahren "auf dem Laufenden" gehalten würde. Damit wurde weder die Aussage getroffen, dass die Tageszeitungen die Information des Gemeinderats über wichtige die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffende Angelegenheiten ersetzt, noch dass Gemeinderäte bestimmte Tageszeitungen lesen sollen oder müssen, noch dass Tageszeitungen bevorzugt unterrichtet werden.

5. Wann und wie wurde der "formale Fehler beim Erlass eines Verwaltungsakts, der
unschwer korrigiert werden kann und korrigiert werden wird" korrigiert?

Die Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 wurde mit der Allgemeinverfügung der Stadt Heilbronn zur
Eindämmung der weiteren Verbreitung des neuartigen Corona-Virus im öffentlichen Raum vom
22.04.2021 aufgehoben und durch diese ersetzt. Auf die Ausführungen zu Ziffer 1 wird verwiesen. Das vom VG als unverhältnismäßig bewertete Fehlen einer Befristung bzw. auflösenden Bedingung wurde in der Allgemeinverfügungvom 22.04.2021 korrigiert.


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