An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.039
Briefumschläge
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
aus einem uns zugegangenen
Schriftwechsel vom Juli vergangenen Jahres eines
ehrenamtlichen Ombudsmanns des Social-Service
IGFK-Heilbronn
mit dem
Sekretariat des Dezernat III geht hervor, daß dessen Nachfrage wegen der
vom Amt für Jugend, Familie und Senioren nicht umgesetzten
Datenschutzvereinbarung des Bundes bis heute unbeantwortet geblieben
ist.
Diese Datenschutzvereinbarung bewirkt eine
diskriminierungsfreie Postzustellung beispielsweise an Empfänger von
Sozialleistungen etc.pp.
Das
Amt für Jugend,
Familie und Senioren ignoriert diese Datenschutzvereinbarung offenbar im
Gegensatz zum Jobcenter zum Nachteil der Betroffenen.
Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Stellungnahme gibt die
Stadtverwaltung dazu ab;
2. weshalb erhält
der ehrenamtlich tätige Bürger keine Antwort auf seine Nachfrage;
3. weshalb ignoriert das
Amt für Jugend,
Familie und Senioren diese Datenschutzvereinbarung;
4. was soll durch
diese bis zur Prangerwirkung diskriminierende Handhabung erreicht
werden;
5. ist der städtische Datenschutzbeauftragte
involviert und wer ist übergeordnete Instanz für dieses
datenschutzrelevate Verhalten;
6. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
mit Mail im Juli 2020 teilten wir dem
ehrenamtlich tätigen Bürger unsere Antwort auf seine Anfrage bzgl. der
datenschutzkonformen Angabe des Absenders auf Briefumschlägen des
Jobcenters Stadt Heilbronn und des Amts für Familie, Jugend und Senioren
der Stadt Heilbronn mit. Das Jobcenter übersendet Post in neutralen
Umschlägen, die Stadt Heilbronn verwendet für die Absenderangabe einen
Stempel mit "Stadt Heilbronn - Amt für Familie, Jugend und Senioren -
Postfach - PLZ Heilbronn". Nach Prüfung durch unseren behördlichen
Datenschutzbeauftragten ist dies rechtlich zulässig.
Auch nach nochmaliger Rückmeldung unseres
Datenschutzbeauftragten, Herrn Lach, Moltkestr. 35,
74072 Heilbronn, E-Mail
datenschutzbeauftragtE?r@heilbronn.deist diese Absenderangabe der Stadt
Heilbronn aus folgendem Grund
datenschutzkonform:
Die Wahrung des Sozialgeheimnisses verbietet
es, auf einen Briefumschlag zusätzlich zur
Absenderangabe weitere Angaben/Merkmale
anzuführen, die Rückschlüsse auf den Inhalt des Briefes eben können.
Ausreichend und zulässig, um unzustellbare Briefe sicher an den Absender
zurückzusenden, ist eine diskrete
Absenderangabe auf dem Briefumschlag. Damit ist die Verwendung des oben
angeführten Stempels des Amts für Familie, Jugend und Senioren im Rahmen
des datenschutzrechtlich zu lässig.
Kritisch wäre dies nur, wenn zusätzlich zur
Absenderangabe "Amt für Familie, Jugend und Senioren"
auch noch das jeweilige Sachgebiet, z.B.
Betreuungsbehörde als Absender angeführt würde, da sich
daraus Informationen auf den Inhalt ergeben
könnten. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Eine Änderung der bisherigen
Verwaltungspraxis ist vor diesem Hintergrund auch weiterhin nicht
erforderlich.
Weiter teilen wir Ihnen wie erwünscht die
übergeordnete Instanz unseres behördlichen
Datenschutzbeauftragten mit. Dies ist der
Landesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit Baden-Württemberg,
Postfach 102932, 700025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
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