An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.038 SGB XII
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
zuir Frage der
Übernahme der vollen tatsächlichen Gesamtmiete wurden die letzten hier
vorliegenden Zahlen zu diesem Themenkreis vom Leiter des Sozialamtes,
Herrn Achim Bocher, am 10.04.2018 (siehe
Anfrage vom
28.02.2018 ) wie folgt bekannt gegeben:
A. 1.297 Haushalte erhalten SGB XII
B. 158 Haushalte zahlen eine Gesamtmiete, die über den
Richtwerten der Stadt HN liegt
C. 64 Haushalte erhalten aus
"individuellen" Gründen die Miete in tatsächlicher Höhe anerkannt
Auskünfte zu den
"individuellen" Gründen der Bewilligung/Anerkennung der KdU in
tatsächlicher Höhe wurden bis heute nicht gemacht.
Wir fragen dazu:
1. Wie lauten die letzten verfügbaren Daten aufgeschlüsselt nach A, B
und C;
2. was sind die
Gründe/Voraussetzungen - detaillierte Angaben erbeten - zu
den individuellen Bewilligungen für die Übernahme der Gesamtmiete
in tatsächlicher Höhe?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*> auf
Ihre Fragen können wir Ihnen folgende Antworten geben:
1. Wie lauten die letzten verfügbaren Daten
(aufgeschlüsselt nach A, B, C)?
A) Zum 31. Dezember 2020 bezogen 1.299
Haushalte ambulante Grundsicherungs- und
Lebensunterhaltsleistungen nach dem SGB XII.
B) 130 Haushalte zahlen Mietkosten, die über
den aktuellen Richtwerten der Stadt Heilbronn
liegen.
C) Aus individuellen Gründen werden derzeit
bei 103 Haushalten die tatsächlichen Kosten der
Unterkunft anerkannt.
2. Gründe/Voraussetzungen zu den
individuellen Bewilligungen
Wie bereits in unserem Schreiben vom 09.
April 2021 mitgeteilt, werden bei den IndividualÂ
entscheidungen z.B. Alter, Krankheit,
Schwerbehinderung etc. berücksichtigt. Dies ist
insbesondere bei pflegebedürftigen,
behinderten oder schwer erkrankten Personen, die auf ein
nachbarschaftliches und medizinisches
Netzwerk angewiesen sind und ein Umzug in eine
kostengünstigere Wohnung zu einer deutlichen
Verschlechterung ihres Zustandes führen würde,
der Fall. Unter Beteiligung des
Gesundheitsamtes und/oder durch Inaugenscheinnahme und
Feststellungen im Rahmen eines
fürsorgerischen Außendienstes wird dann die Anerkennung der
tatsächlichen Unterkunftskosten im Einzelfall
geprüft.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Mehr
|
|