An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.032
Impfzwang
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
eine
Umfrage der Universität Erfurt in Deutschland ergab, dass nur 56
Prozent der Befragten sich impfen lassen wollen - und 44 Prozent (eher)
skeptisch sind. Nicht wenige Menschen geben derzeit in Umfragen an, erst
einmal abzuwarten, bis klar ist, wie die Impfungen bei anderen wirken.
Die Schlagzeilen
über (analog dem Sprachgebrauch der Corona-Propaganda) Todesfälle mit
und an der Impfung verunsichern viele, zumal selbst von einigen die (per
als geheim eingestuftem
Strategiepapier des Bundesinnenministeriums) ausgerufenen Hysterie
unterstützenden Experten zugegeben werden muß, daß über Nebenwirkungen
und Folgen bisher keinerlei Erkenntnisse vorliegen.
Dementsprechend
massiv sind auch die Versuche, Kritiker durch Unterstellung der
Verbreitung von Verschwörungstheorien analog Methoden der DDR mundtot zu
machen.
Jetzt sind uns
Hinweise zugegangen, nach denen Mitarbeitern der SLK-Kliniken in
deutlicher Weise nahegelegt werden soll, sich impfen zu lassen.
Wir fragen dazu:
1. Treffen solche
Hinweise zu;
2. besteht an den
SLK-Kliniken ein Impfzwang;
3. werden
Mitarbeitern, die sich nicht impfen lassen wollen, Restriktionen und
wenn JA, welcher Art, angedroht;
4. besteht das
Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit auch an den
SLK-Kliniken;
5. werden die
Bestimmungen der ärztlichen Schweigepflicht hinsichtlich von Impfung und
Impfbereitschaft der Mitarbeiter eingehalten, wenn NEIN, weshalb nicht;
6. gelten auch für
Mitarbeiter der SLK-Kliniken die Bestimmungen des Datenschutzes und der
ärztlichen Schweigepflicht, auch gegenüber dem Arbeitgeber;
7. in welcher
Weise wird sichergestellt, daß Mitarbeiter der SLK-Kliniken weder unter
psychischem Druck noch in anderer Weise zur Impfung gegen das
Corona-Virus gedrängt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*> Sie
haben am 07.03.2021 folgende Anfrage gestellt:
"Eine Umfrage der Universität Erfurt in
Deutschland ergab, dass nur 56 Prozent der Befragten sich
impfen lassen wollen - und 44 Prozent (eher)
skeptisch sind. Nicht wenige Menschen geben derzeit in Umfragen an, erst
einmal abzuwarten, bis klar ist, wie die Impfungen bei anderen wirken.
Die Schlagzeilen über (analog dem
Sprachgebrauch der Corona-Propaganda) Todesfälle mit und an
der Impfung verunsichern viele, zumal selbst
von einigen die (per als geheim eingestuftem
Strategiepapier des Bundesinnenministeriums)
ausgerufenen Hysterie unterstützenden Experten
zugegeben werden muss, dass über
Nebenwirkungen und Folgen bisher keinerlei Erkenntnisse
vorliegen.
Dementsprechend massiv sind auch die
Versuche, Kritiker durch Unterstellung der Verbreitung von
Verschwörungstheorien analog Methoden der DDR
mundtot zu machen.
Jetzt sind uns Hinweise zugegangen, nach
denen Mitarbeitern der SLK-Kliniken in deutlicher Weise
nahegelegt werden soll, sich impfen zu
lassen.
Wir fragen dazu:
1. Treffen solche Hinweise zu;
2. besteht an den SLK-Kliniken ein Impfzwang;
3. werden Mitarbeitern, die sich nicht impfen
lassen wollen, Restriktionen und wenn JA, welcher Art,
angedroht;
4. besteht das Recht auf Selbstbestimmung und
körperliche Unversehrtheit auch an den SLK-Kliniken;
5. werden die Bestimmungen der ärztlichen
Schweigepflicht hinsichtlich von Impfung und
Impfbereitschaft der Mitarbeiter eingehalten,
wenn NEIN, weshalb nicht;
6. gelten auch für Mitarbeiter der
SLK-Kliniken die Bestimmungen des Datenschutzes und der
ärztlichen Schweigepflicht, auch gegenüber
dem Arbeitgeber;
7. in welcher Weise wird sichergestellt, dass
Mitarbeiter der SLK-Kliniken weder unter psychischem
Druck noch in anderer Weise zur Impfung gegen
das Corona-Virus gedrängt werden?"
Wir haben Ihre Anfrage an die SLK-Kliniken
weitergegeben und folgende Stellungnahme erhalten:
• Treffen solche Hinweise zu?
Nein, die Hinweise treffen nicht zu.
• Besteht an den SLK-Kliniken ein Impfzwang?
Nein, an den SLK-Kliniken besteht kein
Impfzwang ..
• Werden Mitarbeitern, die sich nicht impfen
lassen wollen, Restriktionen und wenn JA, welcher
Art, angedroht?
Nein, SLK-Mitarbeitern, die sich gegen eine
Impfung entscheiden, werden keine Restriktionen
angedroht..
• Besteht das Recht auf Selbstbestimmung und
körperliche Unversehrtheit auch an den SLKÂ
Kliniken?
Ja, das ist selbstverständlich der Fall.
• Werden die Bestimmungen der ärztlichen
Schweigepflicht hinsichtlich von Impfung und
Impfbereitschaft der Mitarbeiter eingehalten,
wenn NEIN, weshalb nicht?
Ja, die Bestimmungen der ärztlichen
Schweigepflicht werden auch in Bezug auf
Mitarbeiterimpfungen eingehalten.
• Gelten auch für Mitarbeiter der
SLK-Kliniken die Bestimmungen des Datenschutzes und der
ärztlichen Schweigepflicht, auch gegenüber
dem Arbeitgeber?
Ja, die genannten Bestimmungen gelten auch
für SLK-Mitarbeiter.
8 In welcher Weise wird sichergestellt, dass
Mitarbeiter der SLK-K!iniken weder unter
psychischem Druck noch in anderer WEoise zur
Impfung gegen das Corona-Virus gedrängt
werden?
Die SLK-Kliniken haben in den vergangenen
Wochen allen SLK-Mitarbeitern Impfangebote
unterbreitet, die auch von vielen
Mitarbeitern angenommen wurden. Nicht-geimpfte
Mitarbeiter erfahren keine Nachteile seitens
des Arbeitgebers. Die Unterstellung, SLK übe auf
Mitarbeiter, die sich nicht impfen lassen,
psychischen Druck aus oder dränge Mitarbeiter zur
Impfung, wird zurückgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Berggötz
Stabsstelle Stadtentwicklung und Zukunftsfragen
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Mehr
|
|