Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
3.3.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.028 Klingenäcker


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


die Heilbronner Stimme schreibt unter dem Titel "Weiter warten aufs Traumhaus"  am 2.3.2021, S. 24:

 â€žIm Gespräch mit den Bauarbeitern haben wir zufällig erfahren, dass wohl Rettungsgrabungen notwendig sind“, sagt die 38-Jährige. Diese führen aber nicht nur zu der nochmaligen Zeitverzögerung, auch zusätzliche Kosten für die Anwohner stehen im Raum. Das habe die Stadt auf Anruf bestätigt. „Die Grabungen auf öffentlichem Gelände werden auf die Anwohner umgelegt, die Grabungen auf privatem Gelände müssen von den Eigentümern bezahlt werden“, hat Jasmin Schwarz erfahren.
Das Rathaus bestätigt dies. „Die Kosten werden auf alle Beteiligten umgelegt. Die Stadt ist selbst mit etwa 50 Prozent dabei“, sagt Wilfried Hajek. Der Baubürgermeister unterstreicht auch, dass die Klingenäcker eine „schwierige Erschließungsmaßnahme“ sind. Mit dem Landesdenkmalamt sei man in gutem Austausch. „Erst nach einem abschließenden Bericht über die Sonderungsergebnisse können die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben werden".

I. Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;

2. treffen die darin gemachten Aussagen zu, insbesondere

2.1 daß die Beteiligten, also Eigentümer und Käufer der Grundstücke  50 % der Grabungskosten übernehmen sollen;

2.2. auf welcher Grundlage eine solche Abgabe erhoben werden soll;

3. im Falle, daß diese Angaben zutreffend sind:

3.1 wann wurde den Beteiligten diese möglichen Kosten mitgeteilt;

3.2 wurde die Grundstückskäufer auf diese möglichen Kosten mitgeteilt;

3.3. in welcher Höhe können Kosten auf die Beteiligten zukommen;

4. welche Rücktrittsmöglichkeiten vom Kauf haben die Grundstückskäufer ggf,;

5. das Vorhandensein von Merowingergräbern war der Stadtverwaltung und dem Gemeinderat von Anfang an bekannt und der ursprüngliche BBauPl wurde auch deshalb abgeändert, aber weiter verfolgt und Bedenken aus dem Gemeinderat  ignoriert, deshalb dazu:

5.1 wie ist der zeitliche und räumliche Verlauf der Entwicklung der Grabungen;

5.2. ist mit einer weiteren Ausdehnung der Grabungen zu rechnen und wenn ja, welche;
6. wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen;

7. wer ist für diese Entwicklung verantwortlich;
8. welche Ansprüche auf Entschädigung können welche Beteiligte erheben und an wen.

II. Antrag
Sollten die Beteiligten ohne eigenes Verschulden, da das Baugebiet von der Stadt Heilbronn  geplant und ausgeführt wird, zur Kostenbeteiligung herangezogen werden, wird beantragt, daß die Betroffenen von der Stadt Heilbronn zu 100% entschädigt werden bzw. die Stadt Heilbronn Sorge dafür trägt, daß dies aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg geschieht. 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Schwientek
Stadtrat - AfD-Fraktion

dschwientek@afd-fraktion.hn
Michael Seher
Stadtrat - AfD-Fraktion

mseher@afd-fraktion.hn
Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 18.5.2021

16.6.2021

Eingang nach  75 + 104 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> Ihre Anfrage vom 30. 11.20, 03.03.21 [...]
Um die Bestimmungen des Bebauungsplans 46/15 u.a. im Hinweisteil Punkt 5 zu erfüllen, wurden
durch das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) vom 03.11. bis 17. 12.2020 archäologische Voruntersuchungen im Baugebiet Klingenäcker in Heilbronn-Sontheim auf Kosten der Stadt durchgeführt.
Hierbei wurde das gesamte Gebiet unabhängig der Gebietsstruktur sondiert.

Die Grundstückseigentümer wurden am 27. 10.2020 im Vorfeld dieser Untersuchung darüber in Kenntnis gesetzt.
Diese Bodeneingriffe konnten erst eingeleitet werden, nachdem die Voraussetzungen (u.a. im Artenschutz) im Oktober 2020 vorlagen.
Die Auswertung der Untersuchung liegt der Stadt seit dem 29. 01.2021 vor.

Nach Lage der Dinge wurden umfangreiche archäologische Befunde gemacht, die als Kulturdenkmale gemäß §2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) gelten und der Erhaltungspflicht nach §6 DSchG unterfallen.

Etwa bei der Hälfte des Baugebietes wurden Denkmalsubstanzen nachgewiesen.

Der Norden ist dabei stärker als der südliche Bereich betroffen.
Um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zu genügen und das Bauvorhaben dennoch zu ermöglichen, bedarf es daher zum Erhalt des Dokumentowerts der zu erwartenden Funde für künftige Generationen vor Beginn der Baumaßnahme einer archäologischen Rettungsgrabung unter Leitung des LAD.
Die Erschließung sowie die Bebauung mit vielfältigen und tief reichenden Bodeneingriffen würde
zur unwiederbringlichen Zerstörung geschützter Denkmalsubstanz führen.

Bautätigkeiten in den Fundbereichen ohne vorherige Rettungsgrabungen sind gemäß § 8 DSchG strikt untersagt.
Die Erschließungsmaßnahmen mit Straßen- und Leitungsbau sind erst nach Durchführung der Rettungsgrabungen möglich.

Dadurch wird sich der ursprünglich vorgesehene Baubeginn bedauerlicherweise verzögern.

Die Stadt hat beim LAD indrücklich darauf hingewirkt, den Umfang der Rettungsgrabungen
noch einmal intensiv zu überprüfen und auf das Mindestmaß zu beschränken.
Hierzu wird es zeitnah einen Abstimmungstermin geben.


Weiteres Vorgehen, Perspektive
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine Leistungsbeschreibun bzw. -Verzeichnis für eine Ausschreibung der Rettungsgrabungen vom LAD erhalten.

Die zu beauftragenden Grabungsbaufirmen würden die Fundbereiche komplett freilegen und dokumentieren die Befunde.

Der tatsächliche Aufwand wird sich erst herausstellen, nachdem das Baugebiet komplett freigelegt ist.

Nach Aussage des Regierungspräsidiums Stuttgart können diese kostenintensiven Maßnahmen erfahrungsgemäß ab Beginn bis zu einem Jahr andauern.

Eine konkrete Aussage, welche Zeit die Rettungsgrabungen in Anspruch nehmen werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.
Das LAD strebt im Sinne von Zeit- und Kostenersparnis an, die Rettungsgrabungen für die gesamte
Fläche in einem Zuge durchzuführen.

Für jene Rettungsgrabungen ist jeder Eigentümer auf seinem Grundstück selbst verantwortlich.

Die anteiligen Kosten sind daher von jedem Eigentümer zu tragen.
Grabungen können auf den betroffenen Grundstücken ohne Einwilligung der Eigentümer nicht
beauftragt werden.

Die Stadt hat alle Eigentümer angeschrieben und wirbt um eine Beteiligung an einer gemeinsamen Ausschreibung.

Das Amt für Straßenwesen bietet an die Ausschreibung der Rettungsgrabungen zu koordinieren, durchzuführen und die Betreuung der Baumaßnahme für alle Beteiligten
zu übernehmen.

Die für die Maßnahme anfallenden Kosten sollen prozentual gemäß Anteil der betroffenen Grundstücksfläche umgelegt werden.

Hierfür sind  vor der Ausschreibung Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Eigentümer und der Stadt zu schließen.

Die Stadt Heilbronn möchte dabei in Vorleistung gehen und die Leistungen anschließend zusammen mit den Erschließungsbeiträgen in Rechnung stellen.

Die Kosten können seitens des LAD näherungsweise nur sehr grob geschätzt und zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau beziffert werden.


Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleitung


 

Replik

[...] vielen Dank für die Nachricht.

Tatsächlich ist bei uns eine Antwort bereits eingegangen, die - wie übersehen - sowohl die Antwort auf eine damals längst überfällige Anfrage vom 30.11.2020 "Klingenäcker" als auch  auf die nun reklamierte Anfrage vom 3.3.2021 "Klingenäcker" enthalten haben soll.

Diese Antwort enthält aber lediglich eine Stellungnahme zur Anfrage vom  30.11.2020   "Klingenäcker" und nicht auf die in der Anfrage vom 3.3.2021   "Klingenäcker" genannten Einzelpunkte, was wohl zur falschen Annahme geführt hat, die daher aber nach wie vor unbeantwortet sind.

Wir bitten daher erneut um die Beantwortung der in der Anfrage vom 3.3.2021 gestellten Fragen.

Mit freundlichen Grüßen [...]

<*> ergänzend zu unserem Sachstandsbericht vom 11.03.2021, möchten wir Ihre gestellten Fragen wie gewünscht noch weiterführend beantworten:

zu 1.) "Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab."

Die Stellungnahme ist dem Schreiben vom 11.03.2021 und ergänzend der zur Verfügung gestellten Bekanntmachungen sowie den Präsentationen der Eigentümerinformationsveranstaltung vom
05.05.2021 zu entnehmen.

zu 2.) "Treffen die darin gemachten Aussagen zu - insbesondere, daß die Beteiligten, also Eigentümer und Käufer der Grundstücke 50 % der Grabungskosten übernehmen sollen
- auf welcher Grundlage eine solche Abgabe erhoben werden soll. "


Entsprechend der Eigentumsverhältnisse erfolgt die Verteilung der Rettungsgrabungskosten inner­
halb des Baugebietes. Das Areal ist ca. 7,5 ha groß, wovon sich ungefähr 3,1 ha, somit ca. 50 % in privatem Eigentum befinden. Die Kostentragungspflicht für archäologische Rettungsgrabungen ergibt sich aus § 6 des Denkmalschutzgesetzesvon Baden-Württemberg (DSchG). Die Anwendung des Veranlasserprinzips erfolgt dabei auf Grundlage des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes vom 16. Januar 1992 und wurde in einer jüngeren Entscheidung vom Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigt. Bei unvermeidbaren Überplanungen und damit einhergehend die Beteiligung an den Kosten für Rettungsgrabungen liegt im ureigenen
Interesse eines jeden Investors und Bauherren.

Zu 3.) "im Falle, daß diese Angaben zutreffend sind:
- wann wurde den Beteiligten diese möglichen Kosten mitgeteilt;
- wurden die Grundstückskäufer auf diese möglichen Kosten hingewiesen;
- in welcher Höhe können Kosten auf die Beteiligten zukommen."


Grundlegend ist bereits während der Bauleitplanung und dem rechtskräftigem, öffentlich zugängli­
chen Bebauungsplans 46/15 u.a. im Hinweisteil Punkt 5 auf mögliche Rettungsgrabungen hingewie­
sen worden. Der tatsächliche Nachweis bzw. Befund und das Ausmaß dieser Notwendigkeit war erst nach der archäologischen Voruntersuchung offenkundig.

Die finanzielle und zeitliche Gesamtaufwendungjener Grabungen ist ein kalkulatorischer Schätzwert,
der auf den Erfahrungen des Landesamtes für Denkmalpflege basiert. Es können keine gesicherten
Angaben zu den möglichen Kosten durch die Stadt als Erschließungsträger kommuniziert werden, da die Beauftragung und jene Abrechnung mit einer Grabungsfirma nach tatsächlichem Aufwand erfolgt, der sich vorab nicht im Detail definieren lässt. Wir gehen aktuell von einer Kostenprognose von ca. 20 € pro m2 Eigentumsfläche aus. Die Stadt ebenfalls als Eigentümervon 3,4 ha muss auch Mehrkosten einkalkulieren, die zum Teil durch die Erschließungsbeiträge beglichen werden. Von der Stadt wurden noch keine Grundstücke verkauft. Ob hinsichtlich der privaten Grundstücksverkehre auf
diese Tatsachen hingewiesen wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.

zu 4.) "welche Rücktrittsmöglichkeiten vom Kauf haben die Grundstückskäufer ggf,"

Die Stadt wird ihre eigenen Baugrundstücke erst vollerschlossen und lastenfrei verkaufen. Die derzei­
tigen privaten Grundstückseigentümer können zu jederzeit ihre Grundstücke zum Verkauf anbieten.

zu 5.) "das Vorhandensein von Merowingergräbern war der Stadtverwaltung und dem Gemeinde­
rat von Anfang an bekannt und der ursprüngliche BBauPI wurde auch deshalb abgeändert,
aber weiterverfolgt und Bedenken aus dem Gemeinderat ignoriert, deshalb dazu:
- wie ist der zeitliche und räumliche Verlauf der Entwicklung der Grabungen;
- ist mit einer weiteren Ausdehnung der Grabungen zu rechnen und wenn ja, welche. "


Das Vorhandensein von Gräbern in den Klingenäckern war der Stadtverwaltung nicht bekannt, ledig­
lich die Viereck-Schanze, die als unüberwindbares Planungshindernis aus dem Geltungsbereich des
Bebauungsplanes herausgenommen wurde. Bei den Voruntersuchungen wurde im 8 m Raster des
Vorhandenseins von Denkmalsubstanzen in 2 m breiten Schürfen geprüft und das Baugebiet im Ergebnis nachweislich als Kulturdenkmal in Gänze
bestätigt. Weitere Ausdehnungen der Grabungen
sind nicht zu erwarten, da das gesamte Baugebiet betroffen ist und nach Abschluss der Arbeiten frei
von Archäologie sein wird. Hierzu wird das Gebiet in zwei Bereiche unterteilt und in Fachlosen ausge
schrieben. Unterschiedliche Zeitinanspruchnahmen bei Parallelarbeiten ermöglichen es jedoch, dass
evtl. bereits nach einem halben Jahr die ebenfalls gesplitteten Erschließungsarbeiten folgen können.

zu 6.) "wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen"

Je nach Fortschritt der Rettungsgrabungen in Abhängigkeit der Funde ist evtl. ein Baubeginn der Erschließungsarbeiten noch in 2021 möglich.

zu 7.) "wer ist für diese Entwicklung verantwortlich"

Die Verwaltung hat mit dem Flächennutzungsplan und der damit verbundenen Ausweisung als Baugebiet, die Erschließung der Klingenäcker projektiert.
Trotz der Hürden im Bebauungsplanverfahren (Umweltgesetzesänderungen, umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen und deren Flächenbeschaffungen,
Luftschutzstollenerkundung & Verfüllung, notwendige Konzeptänderungen) wurde die Entwicklung - gemäß der Aufgabenstellung des Gemeinderates -
vorangetrieben. Die derzeitigen Entwicklungen sind die Ergebnisse der auferlegten Vorschriften und Gesetze, die zur Erschließung des Baugebietes
verantwortungsvoll zu beachten sind.

zu 8.) "zu welche Ansprüche auf Entschädigung können welche Beteiligte erheben und an wen."

Ansprüche auf Entschädigung bestehen nicht. Der Grund und Boden hat zudem aufgrund der Nutzungsänderungen eine erhebliche Wertsteigerung erfahren.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Ehrhardt

Amtsleitung
Amt für Straßenwesen

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