<*> Zur
Ihrer Anfrage vom 21.02.2021 bezüglich der Teilnahme von Asylbewerbern
an Sprachkursen im Jahr 2020 bis heute sowie der entstandenen Kosten
kann ich Ihnen folgendes mitteilen.
Die Sprachkursangebote in Heilbronn können in
drei Kategorien eingeteilt werden:
1. Kurse gemäß der Verwaltungsvorschrift
(VwV) Deutsch des Landes Baden—Württemberg
Die Stabsstelle Partizipation und Integration
setzt das Programm VwV Deutsch des Landes Baden-Württemberg um. Mit
diesem wird Geflüchteten und Menschen mit Migrationshintergrund, die
keinen Zugang zu einem vom Bund geförderten
Integrationskurs haben, die Teilnahme an einem
Sprachkurs ermöglicht. Die Kosten werden in
CofFinanZierung vom Land und von der Stadt
Heilbronn getragen.
Die VWV Deutsch richtet sich ausschließlich
an Erwachsene. Kinder, bzw. Schüler*innen der
Primar» oder Sekundarstufe erhalten keine
Förderung über dieses Programm. Lediglich das
Format der Intensivsprachkurse spricht auch
Jugendliche an, die eine Ausbildung oder einen
vollzeitschulischen beruflichen Bildungsgang
beginnen.
Grundsätzlich gibt es zwei Formate, die über
die VWV Deutsch abgedeckt werden:
一 Regelformate (klassisches Sprachkursformat
nach dem Vorbild der BAMF-lntegrationskurse)
1. Spezifische Kursformate (z. B.
Sommerintensivkurs)
Nachfolgend geben wir Informationen gemäß der
im Antrag der AfD gestellten Fragen zur
Sprachförderung, die im Bereich der
Stabsstelle Partizipation und Integration im Jahr 2020 für die
Zielgruppe durchgeführt wurden:
Wie viele der Migranten, die Asyl beantragt
haben und die sich in der Obhut der Stadt
Heilbronn befinden oder befunden haben, haben
im Jahr 2020 bis heute einen Deutschkurs
belegt?
Im Jahr 2020 wurden elf Personen über einen
als Regelformat durchgeführten Sprachkurs
gefördert. Über einen Sommerintensivkurs
wurden weitere fünf Personen gefördert.
2021 konnten coronabedingt noch keine Kurse
stattfinden, bzw. mussten ausgesetzt werden.
Sechs Teilnehmer*innen warten derzeit auf
eine Fortsetzung der Kurse.
Welche Kosten sind der Stadt Heilbronn durch
diese Maßnahmen entstanden?
Für das Jahr 2020 entstanden insgesamt
Ausgaben in Höhe von 18.312,60 EUR. Hierbei sind
jedoch die unten angegebenen Erklärungen zu
beachten. Der Betrag beinhaltet:
Förderung von Einzelpersonen, die über die
VwV Deutsch an einem BAMF-lntegrationskurs
teilgenommen haben
— Durchführung eines gemeinsamen
Sommerintensivkurses mit dem Landratsamt Heilbronn
Die Kommunen müssen bei der Umsetzung der VWV
Deutsch stets in Vorleistung treten. Das heißt,
dass erst nach der Erstellung eines Zwischen-
oder Schlussverwendungsnachweises das Land
einen Teil der Ausgaben erstattet. Zu den
Kurskosten ist ein Eigenanteil seitens der Kommune zu
leisten, die Prüfungsgebühren hingegen werden
komplett vom Land getragen.
Die oben genannten Kosten teilen sich aufin
Kosten für:
- Regelformate. Hier sind im Jahr 2020
insgesamt Kosten in Höhe von 11.359,20 EUR angefallen.
Die Förderperiode der VwV Deutsch bezieht
sich jedoch nicht auf ein Kalenderjahr, sondern
immer auf den Zeitraum 01.08. bis 31.07. des
Folgejahres. Die Kurse aus dem Regelformat, die
in der zweiten Jahreshälfte 2020 begonnen,
bzw. durchgeführt wurden, werden erst im Herbst
2021 abgerechnet, weshalb eine Prognose über
den Erstattungsbetrag derzeit noch nicht
möglich ist. Somit können die im Jahr 2020
angefallenen Endkosten für die Stadt Heilbronn für
diese Formate nicht genau beziffert werden.
- Sonderformate: Fürdie Abrechnung des
Sommerintensivkurses gelten gesonderte Regelungen:
So erfolgt die Abrechnung immer noch im
selben Jahr. Hier entstanden in 2020 Ausgaben in
Höhe von 6.953,40 EUR. Ein Teil des Betrages
wurde bereits vom Land BW übernommen
(4.673,40 EUR). Demnach entstanden für die
Stadt Heilbronn tatsächliche Ausgaben in Höhe
von 2.280 EUR. Über die Stabsstelle wurden
insgesamt zehn Teilnehmer*innen mit dem
Sommerintensivkurs gefördert. Fünf davon
hatten einen Fluchthintergrund.
Wie hoch waren die Abbruchquote und die
dadurch entstandenen Kosten?
Von insgesamt 21 geförderten Teilnehmer*innen
hat eine Person aufgrund begründeter privater
Umstände die Kursteilnahme im letzten
Schulungsmodul abbrechen müssen. Dies entspricht einer
Quote von 4,76 %.
Durch den Abbruch sind der Stadt Heilbronn
keine Zusatzkosten entstanden, denn mit dem
Sprachkursträger wurden nur die Module
abgerechnet, an welchen tatsächlich teilgenommen
wurde. Diese werden auch über die VwV Deutsch
abgerechnet.
Fazit
Die Ausgaben für die Sprachförderung über die
VwV Deutsch Waren coronabedingt wesentlich
geringer als in den Vorjahren. Dies begründet
sich einerseits durch Schulschließungen, wovon auch
Sprachkursträger betroffen waren und
weiterhin auch durch einen Rücklauf an zugewanderten
Flüchtlingen. Voraussichtlich wird auch im
Jahr 2021 ein geringerer Umfang an Sprachförderung
über die VWV Deutsch erfolgen.
2. Integrationskurse
Der Integrationskurs ist ein staatliches
Grundangebot der sprachlichen und politischen Bildung
für Zugewanderte und steht am Beginn des
gesamten lntegrationsprozesses. Er dient dazu, die
Zugewanderten dazu zu befähigen, ohne die
Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen
Angelegenheiten des täglichen Lebens
selbstständig zu handeln.
Die Organisation dieser Kurse obliegt dem
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Teilnehmen können sowohl Selbstzahler, als
auch Personen, die durch die Untere
Aufnah mebehörde, das Ausländeramt oder das
Jobcenter zur Teilnahme verpflichtet wurden.
Wie viele der Migranten, die Asyl beantragt
haben und die sich in der Obhut der Stadt
Heilbronn befinden oder befunden haben, haben
im Jahr 2020 bis heute einen Deutschkurs
belegt?
Vom Bundesamt für Migration liegen die
Statistiken für das erste Halbjahr 2020 vor. Aufgrund der
Corona-Pandemie kam es im ersten Halbjahr
2020 zu erheblichen Auswirkungen auf das Verfahren
der Integrationskurse. Die Zahlen für den
Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 30.06.2020 sind daher
nicht aussagekräftig, werden dennoch hier
wiedergegeben:
Anzahl der begonnenen Kurse: 15*
Anzahl der beendeten Kurse: 17*
Neue Teilnahmeberechtîgungen und
-verpflichtungen: 224
Anzahl neuer Kursteilnehmer: 212
|ntegrationskursaustritte: 291
*diese Angabe bezieht sich aufden Ort der
Schulung, an den Kursen nehmen auch
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus
Nachbarkreisen teil.
Wie hoch waren die Abbruchquote und die
dadurch entstandenen Kosten?
Zahlen zu Abbrüchen liegen vom BAMF nicht
vor. Aufgrund der Finanzierung der Kurse durch das
BAMF entstehen der Stadt Heilbronn durch
Abbrüche keine Kosten.
3. Kurse im Rahmen nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG)
Nach Zuweisung nach Heilbronn können
Asylbewerber/innen einen sog. Vorkurs bzw.
Alphabetisierungskurs nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) belegen. Der Vorkurs ist als
Vorstufe zur Überbrückung der Wartezeit
aufeinen Integrationskurs zu sehen. In ihm werden auf
einfachstem Niveau die ersten Worte und Sätze
in Deutsch vermittelt. Der Umfang beträgt 56
Unterrichtseinheiten und der Kurs dauert in
der Regel 2 bis 3 Monate. Durch das Angebot
entstehen der Stadt Heilbronn keine Kosten,
die Finanzierung erfolgt durch das Land Baden—
Württemberg. Die Teilnahme am Kurs endet auch
durch den Beginn eines lntegrationskurses.
Bedingt durch die Corona-Pandemie und durch
niedrige Zuweisungszahlen im Jahr 2020 konnte
nur ein Vorkurs angeboten werden. 2021 kam
noch kein Kurs zustande.
Aufgrund der Einschränkungen durch die
Corona-Pandemie war das Jahr 2020 nicht repräsentativ.
Teilweise liegen Daten aus diesem Grund nicht
vor oder sind nicht aussagekräftig. Daher haben wir
das aktuell zur Verfügung stehende
Zahlenmaterial für Sie zusammengestellt.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
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