An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.021
Recyclinghöfe
Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister,
Bürger beklagen
sich zum Einen darüber, daß an den Recyclinghöfen selbst die Hinweise,
daß nur Material von einheimischen Bürgern angenommen wird, in
unzureichender Größe angeschrieben ist, so daß es leicht zu übersehen
ist und zum Anderen, daß dies aktuell kaum bekannt ist.
Hintergrund:
Anlieferer sollen berichten zufolge vom Personal in nicht besonders
freundlicher Weise abgewiesen wwerden, wenn auf ihrem
Fahrzeugkennzeichen keine Heilbronner Nummer zu sehen sei.
es scheint
unbekannt zu sein, daß aus dem Kennzeichen seit einiger Zeit die
Herkunft des Fahrers nicht mehr zu erkennen ist, da es keine
ortsgebundenen Kennzeichenpflicht mehr gibt.
Es wäre daher
hilfreich, wenn im Anfahrbereich eine ausreichend deutliche
Beschilderung angebracht würde sowie in regelmäßigen Abständen in der
Stadtzeitung auf die Benutzungsvorschriften und auch die Empfehlung,
einen Personalausweis mitzuführen, hingewiesen würde.
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weisewird für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen
Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.02.2021 zur Anlieferung von
Abfällen auf städtischen Recyclinghöfen, die wir wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sind Recyclinghöfe als städtische Entsorgungseinrichtung
nach § 3 Abs. 1 der aktuellen Benutzungsordnung ausschließlich für
Anlieferungen von Abfällen vorgesehen, die im Stadtgebiet Heilbronn
angefallen sind. Einrichtung und Betrieb der Recyclinghöfe werden von
den Abfallgebühren der Heilbronner Bürger finanziert.
Das Personal der Recyclinghöfe ist daher berechtigt, im Zweifel nach der
Herkunft der Abfälle zu fragen und unberechtigte Anlieferer
gegebenenfalls auch abzuweisen. Aufgrund der besonderen Vorschriften zur
Einhaltung der Hygienevorschriften anlässlich der Corona-Pandemie wurden
in den letzten Monaten verstärkt Einlasskontrollen und -beschränkungen
auf den Recyclinghöfen durchgeführt.
Die Benutzungsordnung für die Recyclinghöfe wurde veröffentlicht und
kann auf der städtischen Homepage nachgelesen werden. Ebenso ist die
Benutzungsordnung auf allen städtischen Recyclinghöfen ausgehängt. In
mehreren Pressemitteilungen wurde in den letzten Monaten zudem darauf
hingewiesen, dass nur Anlieferungen von Abfällen aus dem Stadtgebiet
Heilbronn zulässig sind. In Abstimmung mit den Entsorgungsbetrieben hat
umgekehrt auch der Landkreis Heilbronn in der Presse darauf hingewiesen,
dass Abfälle im eigenen Landkreis entsorgt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petra Denzer
Entsorgungsbetriebe
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