Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
3.2.2021

Ihr Anliegen mitteilen

An das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn

 

 

* 21.018 Testzentrum

 

Sehr geehrter Herr Dr. Liebert,

 angesichts der im Landesvergleich extrem hohen Infektionszahlen im Stadtgebiet Heilbronn und der damit verbundenen Verschärfung der Maßnahmen fragen wir uns, warum das so ist? Die Verwaltung hat es nämlich bisher versäumt, stichhaltige Argumente vorzulegen, man tappt im Dunklen! Daher folgende Fragen mit der Bitte um sehr zeitnahe Antworten. Unter zeitnah verstehen wir eine Woche ab heute. 

  1. Wie viele Testungen wurden seit Eröffnung des Testzentrums auf der Theresienwiese am 14.09.2020 bis zum heutigen Tag durchgeführt? Wir bitten um monatliche Zahlen.
  2. Hat es vor der Eröffnung des Testzentrums etwa im Zuge des ersten Lockdowns und in der Zeit danach amtlich angeordnete Testungen gegeben? Wenn ja bitte die monatlichen Zahlen.
  3. Welche Kosten sind dabei entstanden und wer hat diese zu tragen? Uns reichen die Kosten für eine Testung, wenn die monatlichen Fallzahlen vorhanden sind.
  4. Wie war die Positivrate dieser Tests? Bitte monatliche Absolutzahlen der jeweils in diesen Monaten getesteten Personen und der Positivtestungen.
  5. Am 20.01.2021 hat die WHO ihren Standard hinsichtlich des Drosten PCR-Tests geändert. Demnach ist ein rein positiver PCR-Test nicht mehr ausreichend, um für symptomlose Menschen eine Infektion unterstellen zu können. Haben Sie nach Kenntnis dieses neuen Standards ihre Teststrategie, alle Personen, die Kontakt mit einem Covid 19-Fall hatten zu testen umgestellt? Wenn nein, warum nicht?
  6. Wurden trotz Änderung des WHO Standards am 20.01.2021 weiterhin symptomlose Menschen in die Quarantäne geschickt und wenn ja wie viele? Hier bitte die absoluten Zahlen bis Ende Januar 2021.
  7. Hat sich der RKI Standard aufgrund des neuen WHO Standards geändert und wenn ja, wann wurden Sie darüber informiert?
  8. Hat Ihr Vorgesetzter OB Harry Mergel Ihnen Anweisung(en) gegeben, auch nach dem 20.01.2021 mit der bisherigen Teststrategie fortzufahren?
  9. Warum haben Sie meiner Empfehlung vom 12.05.2020 nicht genügt, alle verdächtigen Personen doppelt zu testen, bevor eine behördliche Einweisung in die Quarantäne erfolgte? Ich habe ja Wahrscheinlichkeitsberechnung zur Untermauerung meiner These geliefert. Gab es diesbezüglich Anweisung(en) durch OB Harry Mergel?
  10. Werden Sie die derzeitige Teststrategie überdenken und nur noch – wie die WHO empfiehlt – symptomatische Personen testen und in Quarantäne oder in entsprechende Behandlung schicken? Mit der Änderung des WHO Standards ist die Grundlage der Quarantänepflicht für symptomlose Personen entfallen und darf daher nicht weiterbetrieben werden. Damit einher geht die Erkenntnis, dass symptomlose Personen auch nicht infektiös sein können.

 - Das Regierungspräsidium Stuttgart wird von dieser Anfrage zeitgleich unterrichtet..

- Dies ist eine Anfrage gem. § 24 (4) GemO, auf §4 (3) der Geschäftsordnung des Gemeinderates wird verwiesen- Dies ist eine Anfrage gem. § 24 (4) GemO, auf §4 (3) der Geschäftsordnung des Gemeinderates wird verwiesen

- Amtliche Auskünfte müssen vollständig, richtig und unmißverständlich sein (BGH  III ZR 114/68 u.a.)

Danke für die Beantwortung dieser Fragen. Die Antwort sollte per ressourcenschonender E-Mail erfolgen.

 Mit freundlichen Grüßen

Dr. Raphael Benner
Stadtrat - AfD-Fraktion
rbenner@afd-fraktion.hn
       

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach
 

 

Antworten der Verwaltung

Eingang am 16.2.2021

Eingang nach  13 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet seinbürgernah: Danke!

<*> 1. Wie viele Testungen wurden seit Eröffnung des Testzentrums auf der Theresienwiese am14.09.2020 bis zum heutigen Tag durchgeführt? Wir bitten um monatliche Zahlen.


Es wurden auf der Theresienwiese Termine vergeben:
9/2020:495,10/2020:1662,11/2020:1954,12/2020:2150,1/2021:1155.
Die Theresienwiese wird von der Kassenärztlichen Vereinigung BW betrieben, die Ärzte entscheiden in den meisten Fällen selber, wen sie testenund wen nicht. Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes wurden dort (Stand 5.2.2021)insgesamt 2193 Termine vergeben.

2. Hat es vor der Eröffnung des Testzentrums etwa im Zuge des ersten Lockdowns und in der Zeit danach amtlich angeordnete Testungen gegeben? Wenn ja bitte die monatlichen Zahlen
.


Tests bei symptomlosen Kontaktpersonen der Kategorie l wurden und werden dringend empfohlen und nicht angeordnet. Die Tests in Heilbronn werden bei niedergelassenen Ärzten,in Schwerpunktpraxen, in Kliniken und Heimen durchgeführt. Die Zahl der negativen Testsliegt uns nicht vor. Stand 9.2.2021 wurden 5512 bestätigte Fälle bekannt, damit wurden ca.5512 positive Tests durchgeführt.

3. Welche Kosten sind dabei entstanden und wer hat diese zu tragen? Uns reichen die Kostenfür eine Testung, wenn die monatlichen Fallzahlen vorhanden sind.

 

Die Kosten der Tests werden von den Krankenkassen getragen. Die Höhe der Kosten ist uns nicht bekannt.

4. Wie war die Positivrate dieser Tests? Bitte monatliche Absolutzahlen der jeweils in diesen Monaten getesteten Personen und der Positivtestungen.


Wir wissen nicht, wie viele negativen Tests in der Stadt Heilbronn durchgeführt wurden, damit ist uns die Positivrate nicht bekannt.

5. Am 20.01.2021 hat die WHO ihren Standard hinsichtlich des Drosten PCR-Tests geändert. Demnach ist ein rein positiver PCR-Test nicht mehr ausreichend, um für symptomlose Menschen eine Infektion unterstellen zu können. Haben Sie nach Kenntnis dieses neuen Standards ihre
Teststrategie, alle Personen, die Kontakt mit einem Covid 19-Fall hatten zu testen umgestellt? Wenn nein, warum nicht?


In der WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 wird nicht gefordert, alle positivgetesteten asymptomatischen Kontaktpersonen der Kategorie l (KP1) ein zweites Mal zutesten. Alleine durch die Tatsache, dass es sich um KP l handelt, erhöht sich der prädiktive Wert eines positiven Tests beträchtlich. Es ist bei KP1 nicht unerwartet, dass sie im Falle einer Infektion zum Testzeitpunkt
asymptomatisch sind oder nur schwache Symptome haben. Entsprechend der Nationalen Teststrategie (Stand 8.2.2021) können asymptomatische Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle mit einem PCR-Test getestet werden, wenn der Test von einem behandelnden Arzt oder vom öffentlichen Gesundheitsdienst als notwendigerachtet wird. Ein regelmäßig durchgeführter zweiter
Test ist nicht vorgesehen und würde vonden Krankenkassen auch nicht bezahlt. Gemäß §3 Abs. 3 der CoronaVO Absonderung endet die Absonderung für positiv getestete Personen, bei denen die Testung mittels eines PCR-Tests durchgeführt wurde und die zu keinem Zeitpunkt Symptome hatten, frühestens zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers. Eine Zweittestung sieht auch die Verordnung nicht vor. Das RKI fordert zur Feststellung einer asymptomatischen SARS-CoV-2-lnfektion eine (!)positive PCR. Das Gesundheitsamt steht in engem Austausch mit dem LGA. Das Testkonzept es Städtischen Gesundheitsamtes, auch allen asymptomatischen KP1 einen PCR-Testanzubieten, wurde mit dem LGA abgesprochen. Das Testkonzept dient dazu, die Dunkelzifferzu
senken und Infektketten frühzeitig zu unterbrechen.

6. Wurden trotz Änderung des WHO Standards am 20.01.2021 weiterhin symptomlose Menschen in die Quarantäne geschickt und wenn ja wie viele? Hier bitte die absoluten Zahlen bis Ende Januar 2021.


Bis Ende Januar mussten sich 251 Kontaktpersonen gemäß der CononaVO Absonderung absondern.

7. Hat sich der RKI Standard aufgrund des neuen WHO Standards geändert und wenn ja, wann wurden Sie darüber informiert?


Nein.

8. Hat Ihr Vorgesetzter OB Harry Mergel Ihnen Anweisung(en) gegeben, auch nach dem 20.01.2021 mit der bisherigen Teststrategie fortzufahren?


Nein.

9. Warum haben Sie meiner Empfehlung vom 12.05.2020 nicht genügt, alle verdächtigen Personen doppelt zu testen, bevor eine behördliche Einweisung in die Quarantäne erfolgte? Ich habe ja Wahrscheinlichkeitsberechnungzur Untermauerung meiner These geliefert.Gab es diesbezüglich Anweisung(en) durch OB Harry Mergel?


Siehe 5.

10. Werden Sie die derzeitige Teststrategie überdenken und nur noch - wie die WHO empfiehlt- symptomatische Personen testen und in Quarantäne oder in entsprechende Behandlungschicken?


Mit der Änderung des WHO Standards ist die Grundlage der Quarantänepflicht fürsymptomlose Personen entfallen und darf daher nicht weiterbetrieben werden. Damit einher geht die Erkenntnis, dass symptomlose Personen auch nicht infektiös sein können.


Siehe 5.

Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister


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