<*> 1.
Wie viele Testungen wurden seit Eröffnung des Testzentrums auf der
Theresienwiese am14.09.2020 bis zum heutigen Tag durchgeführt? Wir
bitten um monatliche Zahlen.
Es wurden auf der Theresienwiese Termine vergeben:
9/2020:495,10/2020:1662,11/2020:1954,12/2020:2150,1/2021:1155.
Die Theresienwiese wird von der Kassenärztlichen Vereinigung BW
betrieben, die Ärzte entscheiden in den meisten Fällen selber, wen sie
testenund wen nicht. Auf Veranlassung des Gesundheitsamtes wurden dort
(Stand 5.2.2021)insgesamt 2193 Termine vergeben.
2. Hat es vor der Eröffnung des Testzentrums etwa im Zuge des ersten
Lockdowns und in der Zeit danach amtlich angeordnete Testungen gegeben?
Wenn ja bitte die monatlichen Zahlen.
Tests bei symptomlosen Kontaktpersonen der Kategorie l wurden und werden
dringend empfohlen und nicht angeordnet. Die Tests in Heilbronn werden
bei niedergelassenen Ärzten,in Schwerpunktpraxen, in Kliniken und Heimen
durchgeführt. Die Zahl der negativen Testsliegt uns nicht vor. Stand
9.2.2021 wurden 5512 bestätigte Fälle bekannt, damit wurden ca.5512
positive Tests durchgeführt.
3. Welche Kosten sind dabei entstanden und wer hat diese zu tragen?
Uns reichen die Kostenfür eine Testung, wenn die monatlichen Fallzahlen
vorhanden sind.
Die Kosten der Tests werden von den Krankenkassen getragen. Die Höhe der
Kosten ist uns nicht bekannt.
4. Wie war die Positivrate dieser Tests? Bitte monatliche
Absolutzahlen der jeweils in diesen Monaten getesteten Personen und der
Positivtestungen.
Wir wissen nicht, wie viele negativen Tests in der Stadt Heilbronn
durchgeführt wurden, damit ist uns die Positivrate nicht bekannt.
5. Am 20.01.2021 hat die WHO ihren Standard hinsichtlich des Drosten
PCR-Tests geändert. Demnach ist ein rein positiver PCR-Test nicht mehr
ausreichend, um für symptomlose Menschen eine Infektion unterstellen zu
können. Haben Sie nach Kenntnis dieses neuen Standards ihre
Teststrategie, alle Personen, die Kontakt mit einem Covid 19-Fall hatten
zu testen umgestellt? Wenn nein, warum nicht?
In der WHO Information Notice for IVD Users 2020/05 wird nicht
gefordert, alle positivgetesteten asymptomatischen Kontaktpersonen der
Kategorie l (KP1) ein zweites Mal zutesten. Alleine durch die Tatsache,
dass es sich um KP l handelt, erhöht sich der prädiktive Wert eines
positiven Tests beträchtlich. Es ist bei KP1 nicht unerwartet, dass sie
im Falle einer Infektion zum Testzeitpunkt
asymptomatisch sind oder nur schwache Symptome haben. Entsprechend der
Nationalen Teststrategie (Stand 8.2.2021) können asymptomatische
Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle mit einem PCR-Test getestet
werden, wenn der Test von einem behandelnden Arzt oder vom öffentlichen
Gesundheitsdienst als notwendigerachtet wird. Ein regelmäßig
durchgeführter zweiter
Test ist nicht vorgesehen und würde vonden Krankenkassen auch nicht
bezahlt. Gemäß §3 Abs. 3 der CoronaVO Absonderung endet die Absonderung
für positiv getestete Personen, bei denen die Testung mittels eines
PCR-Tests durchgeführt wurde und die zu keinem Zeitpunkt Symptome
hatten, frühestens zehn Tage nach dem Erstnachweis des Erregers. Eine
Zweittestung sieht auch die Verordnung nicht vor. Das RKI fordert zur
Feststellung einer asymptomatischen SARS-CoV-2-lnfektion eine
(!)positive PCR. Das Gesundheitsamt steht in engem Austausch mit dem
LGA. Das Testkonzept es Städtischen Gesundheitsamtes, auch allen
asymptomatischen KP1 einen PCR-Testanzubieten, wurde mit dem LGA
abgesprochen. Das Testkonzept dient dazu, die Dunkelzifferzu
senken und Infektketten frühzeitig zu unterbrechen.
6. Wurden trotz Änderung des WHO Standards am 20.01.2021 weiterhin
symptomlose Menschen in die Quarantäne geschickt und wenn ja wie viele?
Hier bitte die absoluten Zahlen bis Ende Januar 2021.
Bis Ende Januar mussten sich 251 Kontaktpersonen gemäß der CononaVO
Absonderung absondern.
7. Hat sich der RKI Standard aufgrund des neuen WHO Standards
geändert und wenn ja, wann wurden Sie darüber informiert?
Nein.
8. Hat Ihr Vorgesetzter OB Harry Mergel Ihnen Anweisung(en) gegeben,
auch nach dem 20.01.2021 mit der bisherigen Teststrategie fortzufahren?
Nein.
9. Warum haben Sie meiner Empfehlung vom 12.05.2020 nicht genügt,
alle verdächtigen Personen doppelt zu testen, bevor eine behördliche
Einweisung in die Quarantäne erfolgte? Ich habe ja
Wahrscheinlichkeitsberechnungzur Untermauerung meiner These
geliefert.Gab es diesbezüglich Anweisung(en) durch OB Harry Mergel?
Siehe 5.
10. Werden Sie die derzeitige Teststrategie überdenken und nur noch
- wie die WHO empfiehlt- symptomatische Personen testen und in
Quarantäne oder in entsprechende Behandlungschicken?
Mit der Änderung des WHO Standards ist die Grundlage der
Quarantänepflicht fürsymptomlose Personen entfallen und darf daher nicht
weiterbetrieben werden. Damit einher geht die Erkenntnis, dass
symptomlose Personen auch nicht infektiös sein können.
Siehe 5.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM:
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