- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion |
abgesandt am
31.1.2021 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 21.016 Truck Parking Europe Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
ein Anwohner der Grundäckerstraße in den Böllinger Höfen teilt mit, daß die Grundäckerstraße, als auch die Pfaffenstraße als LKW-Park-HOTSPOT der "Truck Parking Europe", Schwalbacher Str. 72, 65760 Eschborn, eine Buchungsplattform für LKW-Parkplätze, ausgewiesen sei, siehe https://www.truckparkingeurope.com/de/ Wörtlich:"... Während tagsüber in der Grundäckerstraße der für dieses Gewerbegebiet normal erforderliche Parkbetrieb stattfindet, ändert sich diese Situation beginnend ab ca. 19:00 Uhr und für die drauffolgende Nacht völlig. Dann beginnt der Betrieb des Transit-LKW-Rastplatzes Grundäckerstraße in vollem Umfang. Dies auch in voller Länge der Grundäckerstraße auf westlicher Seite, obwohl auf dieser Seite durchgängig durch Zusatzschilder 1024-10 StVO das parken nur für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen erlaubt ist. Zudem haben wir feststellen müssen, dass das Dauerparken von Transit-LKW an den Wochenenden in der Grundäckerstraße eine erhebliche Eigendynamik entwickelt hat. Wie bekannt, hat Das EU-Parlament am 08.07.2020 eindeutigere Regeln für LKW-Fahrer durchgesetzt. Nach diesen ist es den LKW-Fahrern untersagt ihre wöchentlichen Ruhezeiten in den Fahrzeugen zu verbringen. Einzig in Heilbronn, auf dem Transit LKW-Rastplatz Grundäckerstraße, scheint nicht nur dieses Gesetz für die Transit-LKW-Fahrer keinerlei Gültigkeit zu haben. Hier ist seit Herbst letzten Jahres festzustellen gewesen, dass jetzt gerade an den Wochenenden der Transit-LKW-Rastplatz Grundäckerstraße zu einem HOTSPOT für osteuropäische LKW-Fahrer entwickelt, die hier gesetzwidrig ihre langen Wochenruhezeiten in ihren LKW`s verbringen; auch darin schlafen. Das der Eindruck eines Transit-LKW-Rastplatzes Grundäckerstraße nicht nur ein rein subjektiver seitens der Anwohner ist, ist ebenso belegbar. Auf der Website von "Truckparkingeurope" ist die Grundäckerstraße offiziell sogar als Park-SPOT für LKW ausgewiesen. ( siehe Bild im Dateianhang ) Alternativ siehe Web-Link https://app.truckparkingeurope.com/en_GB/parking-places/42967-parkstreifen-grundackerstrasse Uns ist bekannt, dass das Ordnungsamt Heilbronn auf Anfrage und Bitte um Abhilfe hierzu zur Zuständigkeit der Kontrolle der LKW-Fahrer i.d.R. auf die Polizei oder ersatzweise auf den BVG verweist. Die örtliche Polizei verweist auf Ansprache aber stets auf ihre ausschliessliche Zuständigkeit für den "fliessenden Verkehr" und rückverweist zur Zuständigkeit für den ruhenden Verkehr, ausdrücklich auf das örtliche Ordnungsamt. (!?) Sehr geehrte Damen und Herren, wir sehen es als völlig unerheblich ob und auf welche Stelle der Zuständigkeit die Verantwortlichen für Heilbronn verweisen. Die Grundäckerstraße ist zweifelsfrei städtisches Gebiet und die hierfür Verantwortlichen innerhalb der Stadtverwaltung Heilbronn sind und wurden hinreichend zu der Situation und den Zuständen in der Grundäckerstraße in Kenntnis gesetzt. Die gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen sind auch von der Stadtverwaltung Heilbronn zu achten und zu wahren, deren Einhaltungen im Zweifelsfalle auch von dieser zu überwachen und gegebenenfalls zu veranlassen. Auch die Grundäckerstraße ist kein rechtsfreier Raum, die Zuständigkeiten der Verantwortung dazu stehen völlig außer Frage bei der Stadtverwaltung Heibronn. Es kann einfach nicht sein, dass die Stadtverwaltung Heilbronn, Anlieger und Bewohner in dem Gewerbegebiet "Böllinger Höfe" nicht schützt, nur weil diese in einer Minderheit sind, und sogar ein "Höchstverantwortlicher" für Heilbronn Äusserungen von sich gibt, nach denen es dieser ohnehin nicht richtig findet, dass und wenn man in einem Gewerbegebiet auch wohnt und den Bewohnern anrät sich doch zum wohnen ein Häuschen im Grünen zu suchen. Es kann nicht sein, dass die Verantwortlichen der Stadtverwaltung Heilbronn zu den Vorkommnissen in der Grundäckerstraße stets auf die örtliche Polizei und/oder den BVG verweisen, diese aber widerum dann die Bürger stets auf die Zuständigkeit der Stadtverwaltung rückverweisen. Die Rechtmässigkeit des arbeitens, wohnen und lebens der Menschen in den Böllinger Höfen ist unbestritten und unzweifelsfrei rechtens. Der Betrieb und//oder die Duldung eines wilden Transit-LKW-Rastplatzes in der Grundäckerstraße dagegen ist es zweifelsfrei nicht. ..." Gefordert wird, umgehend Massnahmen zu ergreifen, den Betrieb des wilden Transit-LKW-Rastplatz Grundäckerstraße, insofern das parken von LKW in der Grundäckerstraße gegen allgemein gültige Ordnung und Gesetzen verstösst, umgehend zu unterbinden. Siehe auch https://app.truckparkingeurope.com/?lat=49.18261513944397&lng=9.18403690654999&zoom=19
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab; 2. geschieht dies mit Wissen und im Interesse der Stadtverwaltung Heilbronn; 3. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
AfD-Fraktion: Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach
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