- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion |
abgesandt am
23.1.2021 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
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21.012
Lockdown-Maßnahmen verfassungswidrig? Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des AG Weimar vom 11.01.2021 - 6 OWi - 523 Js 202518/20 - sind einzelne Maßnahmen im Rahmen des wegen der Corona-Krise verhängten Lockdowns als verfassungswidrig einzustufen. Auch die Stadt Heilbronn
kontrolliert die Einhaltung der angeordneten Vorschriften und
verhängt teils drastische Bußgelder, die nach Ansicht vieler Bürger in
keinem Verhältnis zu den Folgen vieler anderer Straftaten stehen.
Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. werden
Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf die Möglichkeit verfassungswidrigen
Handelns hingewiesen; 3. in welcher Weise werden Betroffene auf die Möglichkeit hingewiesen, daß die angeordnete Maßnahme möglicherweise verfassungswidrig ist; 4. werden gegen Betroffene verhängte Bußgelder im Falle der Rechtskräftigkeit des o.g. Urteils erstattet?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
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