<*> Herr
Oberbürgermeister Mergel hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung der Frage
bezüglich der SLK-Kliniken weitergegeben.
Die SLK-Kliniken erhalten wie alle anderen
Krankenhäuser in der Bundesrepublik keine extra Fallpauschalen oder eine
sonstige Vergütung für Verstorbene COVID-19-Patienten. Alle
Krankenhäuser werden für die Behandlung der erkrankten Menschen vergütet
unabhängig ob dieser verstirbt oder nicht.
Gestatten Sie mir aber eine Anmerkung: Indirekt
empfinde ich dies als Unterstellung, dass Sie annehmen, dass wir falsche
Abrechnungen vornehmen würden wenn diese besonders vergütet würden. Dies
möchte ich nachdrücklich zurückweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Weber
Geschäftsführer
SLK-Kliniken Heilbronn GmbH
<*>
Herr Oberbürgermeister Mergel hat mich
mit der Beantwortung Ihrer Frage zu "Hotspots" beauftragt, beim
aktuellen Infektionsgeschehen handelt es sich um ein diffuses Geschehen,
bei dem sich keine besonderen Schwerpunkte oder "Hotspots" feststellen
lassen.
Auch "Hotspots" im Sinne von neuralgischen
Punkten, an denen sich in besonders häufig oder viele Menschen unter
Verstoß gegen die Corona-Regeln ansammeln, sind aktuell nicht in dem Maß
zu beobachten, wie im vergangenen Frühjahr. Manche Örtlichkeiten
verleiten gleichwohl eher zu unerlaubten Ansammlungen als andere. So
wurden in letzter Zeit vermehrt Bolz- und Sportplätze und die
Skateanlage in der Theresienstraße von mehr Personen als zulässig
gleichzeitig zu Sport und Bewegung im Freien genutzt. Am Alten Friedhof
kam es zu mehr unerlaubten Ansammlungen als etwa in anderen Parkanlagen.
An Grillstellen, die dem Ordnungsamt als vermeintliche "Hotspots"
gemeldet wurden, waren bei Kontrollen nur vereinzelte Verstöße
festzustellen.
Örtlichkeiten, wie Parkanlagen, Spiel- und
Bolzplätze sowie Grillplätze, an denen es zu unerlaubten Ansammlungen
kommen kann, werden regelmäßig vom Kommunalen Ordnungsdienst
kontrolliert und ggf. lageangemessen eingeschritten.
Da die Orte, an denen sich Personen im Freien
und in den Parkanlagen unerlaubt ansammeln, jederzeit wechseln können,
ist eine Bekanntgabe solcher Orte auch dann nicht sinnvoll, wenn in
einzelnen Bereichen zeitweise ein Schwerpunkt besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Dr. Kristine Pohlmann
Amtsleiterin
Ordnungsamt
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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