An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.005
Vertrauensanwalt
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
seit dem 1. August 2015 gibt
es einen für die Stadt tätigen Vertrauensanwalt.
Begründet wurde die
seinerzeitige Beauftragung damit,
Bürgern, Beschäftigten, Kunden sowie
Geschäftspartnern der Stadt eine zusätzliche Möglichkeit einzuräumen,
vertraulich Vorgänge gegenüber einer neutralen Stelle offenbaren zu
können, aus denen sich der Verdacht auf Korruption oder andere
schwerwiegende Verfehlungen zum Nachteil der Stadt ergibt.
Über dessen Tätigkeit gibt
es aber seitdem keinen Bericht an die Mitglieder des Gemeinderates.
Dazu wird um Beantwortung
folgender Fragen gebeten:
1. Um wie viele zu
behandelnde Fälle hat es sich seitdem gehandelt?
2. Welche Sachverhalte hatten die Fälle jeweils?
3. In welcher Weise wurde in den einzelnen Fällen für Abhilfe gesorgt?
4.1 In wie vielen Fällen wurden daraus Straf- oder Disziplinarmaßnahmen
mit welchem Ergebnis eingeleitet?
4.2 Wurde damit in
Einzelfällen das Stellen von Strafanzeigen unterbunden und in welchen?
5. In welcher Weise erfahren Bürger, Beschäftigte,
Kunden sowie Geschäftspartnern der Stadtvon der Möglichkeit, den
Vertrauensanwalt zu kontaktieren?
6. Weshalb erfährt weder der
Gemeinderat noch die Öffentlichkeit unabhängig von der anwaltlichen
Verschwiegenheitspflicht zum Einzelfall etwas, z.B. über Umfang und
Sachgebiete, aus der Tätigkeit des Vertrauensanwalts?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
mit Email vom 12.01.2021 haben Sie folgende Anfrage zur Tätigkeit des
Vertrauensanwalts, der seit dem 01.08.2015 für die Stadt tätig ist,
gestellt
1. Um wie viele zu behandelnde Fälle hat es sich seitdem gehandelt?
Es sind im genannten Zeitraum keine Vorgänge an den Vertrauensanwalt
herangetragen worden, die
nach seiner Beurteilung den Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung
wegen Korruption begründet
haben.
2. Welche Sachverhalte hatten die Fälle jeweils?
3. In welcher Weise wurde in den einzelnen Fällen für Abhilfe
gesorgt?
4.11n wie vielen Fällen wurden daraus Straf- oder Disziplinarmaßnahmen
mit welchem Ergebnis
eingeleitet?
4.2 Wurde damit in Einzelfällen das Stellen von Strafanzeigen
unterbunden und in welchen?
Die Beschäftigten der Stadt werden durch regelmäßige Fortbildungen und
Rundschreiben
sensibilisiert. Es bestand kein Bedarf für arbeitsrechtliche oder
disziplinarrechtliche Maßnahmen
wegen Korruption.
5. In welcher Weise erfahren Bürger, Beschäftigte, Kunden sowie
Geschäftspartnern der Stadt von der Möglichkeit, den Vertrauensanwalt zu
kontaktieren?
Gemäß der Allgemeinen
Dienstanweisung ADA 2/2013 werden die Beschäftigten der Stadt bei der
Einstellung schriftlich auf die Verpflichtungen hingewiesen, welche sich
aus § 42 BeamtStG oder den entsprechenden tariflichen Bestimmungen
ergeben. Ferner werden die Beschäftigten durch
Rundschreiben in jährlichen Abständen auf die Verpflichtungen gemäß der
ADA 2/2013 hingewiesen,
wie auch im Rahmen der Fortbildungen zur Antikorruption.
Hingewiesen wird auch auf die Tätigkeit des Vertrauensanwalts. Auf
dessen Funktion und Tätigkeit
wird auch im Internet unter
https://intranet.stadt-heilbronn.de/service /vertrauensanwalt
https:/Iwww.heilbronn.de/rathaus/stadtverwaltung-aemter-a-z/vertrauensanwalt.html
hingewiesen, sodass sowohl die Beschäftigten der Stadt wie auch externe
Dritte sich an diesen
wenden können.
6. Weshalb erfährt weder der Gemeinderat noch die Öffentlichkeit
unabhängig von der anwaltlichen
Verschwiegenheitspflicht zum Einzelfall etwas, z.B. über Umfang und
Sachgebiete, aus der Tätigkeit des Vertrauensanwalts?
Auf die Ausführungen zu Ziffer 6 wird verwiesen. Da keine strafrechtlich
relevanten Anzeigen an den
Vertrauensanwalt ergingen, Bestand für die Information des Gemeinderats
oder der Öffentlichkeit
keine Notwendigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Bauer
Rechtsamt
LeserFORUM:
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