An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
21.002
Corona-Tote
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
es wird berichtet, daß aus
einer Privatwohnung ein Leichnam von Personen in Schutzanzügen geborgen
wurde und der Sarg mit einem Warnhinweis vor Corona versehen war.
Außerdem sei die Wohnung desinfiziert worden.
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. In welcher Weise wird in solchen Fällen gehandelt;
2. wie wird in
solchen Fällen die Todesursache festgestellt, wenn
a) zuvor eine solche Erkrankung nicht bekannt war,
b) wenn doch bekannt, hätte die Schwere des Falles nicht vor Eintritt
des Todes andere Maßnahmen erforderlich gemacht und weshalb werden diese
unterlassen,
c) ist die Todesursache eine andere und Corona nur eine die Statistik
aufwertbare Begleiterscheinung;
3. wie wird der Persönlichkeitsschutz gewährleistet, wenn in dieser zur
Schau stellenden Weise ein Todesfall behandelt wird;
4. wie viele
derartige Fälle gab es seit Ausbruch der Corona-Epidemie;
5. werden Anwohner
eines solchen Falles informiert bzw. erhalten diese besonderen
Empfehlungen oder nicht;
6. welche besonderen Vergütungen erhalten in
solchen Fällen welche damit befaßten Personen bzw. Stellen;
7. welche besonderen Vergütungen erhalten für die Behandlung von
Corona-Patienten in welchen Fällen die SLK-Kliniken pauschal/pro
Patient?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*> zu
Ihren Fragen nehmen wir Stellung:
1. In welcher Weise wird in solchen Fällen gehandelt;
Hygienemaßnahmen beim direkten Kontakt mit dem Leichnam:
Barrieremaßnahmen (Einmalhandschuhe, Schürze und Schutzkittel, wenn ein
Risiko besteht,
dass Körperflüssigkeiten oder Sekrete freigesetzt werden: zusätzlich
Mund-Nasen- und
Augenschutz)
Strikte Händehygiene
Flächendesinfektion
Transport in einem ordnungsgemäß gekennzeichneten Sarg
2. wie wird in solchen Fällen die Todesursache festgestellt, wenn
a) zuvor eine solche Erkrankung nicht bekannt war
Die Todesursache wird durch ärztliche Leichenschau festgestellt.
b) wenn doch bekannt, hätte die Schwere des Falles nicht vor Eintritt
des Todes andere Maßnahmen erforderlich gemacht und weshalb werden diese
unterlassen,
Die o.g. Hygienemaßnahmen müssen sachgerecht durchgeführt werden, das
scheint der Fall gewesen zu sein.
c) ist die Todesursache eine andere und Corana nur eine die Statistik
aufwertbare Begleiterscheinung
Die ärztliche Leichenschau hat
ordnungsgemäß zu erfolgen.
3. wie wird der Persönlichkeitsschutz gewährleistet, wenn in dieser zur
Schau stellenden Weise
ein Todesfall behandelt wird
Ein mit SARS-CoV-2 infizierter Verstorbener muss als kontagiös angesehen
werden, entsprechend sind Hygienemaßnahmen zu ergreifen.
4. wie viele derartige Fälle gab es seit Ausbruch der Corona-Epidemie
Eine entsprechende Statistik ist dem Städtischen Gesundheitsamt nicht
bekannt.
5. werden Anwohner eines solchen Falles informiert bzw. erhalten diese
besonderen
Empfehlungen oder nicht;
Eine Infektionsgefahr besteht nur beim Betreten der Wohnung. Anwohner,
die die Wohnung nicht
betreten, müssen nicht informiert werden.
6. welche besonderen Vergütungen erhalten in solchen Fällen welche damit
befassten Personen
bzw. Stellen;
Für Bestattungsleistungen rund um Verstorbene mit Infektionsgefahr
erhalten die Mitarbeiter des
Grünflächenamtes/Abt. Friedhöfe keine besonderen Vergütungen, auch
werden vom Grünflächenamt
keine extra Gebühren hierfür in Rechnung gestellt.
7. welche besonderen Vergütungen erhalten für die Behandlung von
Corona-Patienten in
welchen Fällen die SLK-Kliniken pauschal / pro Patient?
Das Städtische Gesundheitsamt hat darüber keine Kenntnisse.
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Mehr
|
|