<*> vielen
Dank für Ihre Anfrage.
Die seit dem 03.11.20 laufenden Baggersondagen des Landesamtes für
Denkmalpflege (LAD) sind archäologische Voruntersuchungen gemäß den
Inhalten des Bebauungsplanes 46/15, C: Hinweise,
Punkt 5.
Der aktuelle Sachstand wird dem Bau und- Umweltausschuss im Januar
bekanntgegeben.
Anschließend werden Sie eine
schriftliche Beantwortung Ihrer Anfrage erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleitung
Amt für Straßenwesen
<*> vielen
Dank für Ihre Anfragen.
Sachstand
Um die Bestimmungen des Bebauungsplans 46/15 u.a. im Hinweisteil Punkt 5
zu erfüllen, wurden
durch das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) vom 03.11. bis 17.12.2020
archäologische VorunterÂ
suchungen im Baugebiet Klingenäcker in Heilbronn-Sontheim auf Kosten der
Stadt durchgeführt.
Hierbei wurde das gesamte Gebiet unabhängig der Gebietsstruktur
sondiert. Die GrundstückseiÂ
gentümer wurden am 27.10.2020 im Vorfeld dieser Untersuchung darüber in
Kenntnis gesetzt.
Diese Bodeneingriffe konnten erst eingeleitet werden, nachdem die
Voraussetzungen (u.a. im ArÂ
tenschutz) im Oktober 2020 vorlagen.
Die Auswertung der Untersuchung liegt der Stadt seit dem 29.01.2021 vor.
Nach Lage der Dinge
wurden umfangreiche archäologische Befunde gemacht, die als
Kulturdenkmale gemäß §2 DenkÂ
malschutzgesetz (DSchG) gelten und der Erhaltungspflicht nach §6 DSchG
unterfallen. Etwa bei der
Hälfte des Baugebietes wurden Denkmalsubstanzen nachgewiesen. Der Norden
ist dabei stärker
als der südliche Bereich betroffen.
Um dem öffentlichen Erhaltungsinteresse zu genügen und das Bauvorhaben
dennoch zu ermögliÂ
chen, bedarf es daher zum Erhalt des Dokumentwerts der zu erwartenden
Funde für künftige GeÂ
nerationen vor Beginn der Baumaßnahmen einer archäologischen
Rettungsgrabung unter Leitung
des LAD.
Die Erschließung sowie die Bebauung mit vielfältigen und tief reichenden
Bodeneingriffen würde
zur unwiederbringlichen Zerstörung geschützter Denkmalsubstanz führen.
Bautätigkeiten in den
Fundbereichen ohne vorherige Rettungsgrabungen sind gemäß § 8 DSchG
strikt untersagt.
Die Erschließungsmaßnahmen mit Straßen- und Leitungsbau sind erst nach
Durchführung der RetÂ
tungsgrabungen möglich. Dadurch wird sich der ursprünglich vorgesehene
Baubeginn bedauerliÂ
cherweise verzögern. Die Stadt hat beim LAD eindrücklich darauf
hingewirkt, den Umfang der RetÂ
tungsgrabungen noch einmal intensiv zu überprüfen und auf das Mindestmaß
zu beschränken.
Hierzu wird es zeitnah einen Abstimmungstermin geben.
Weiteres Vorgehen, Perspektive
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine Leistungsbeschreibung bzw.
-verzeichnis für eine AusÂ
schreibung der Rettungsgrabungen vom LAD erhalten. Die zu beauftragenden
Grabungsbaufirmen
würden die Fundbereiche komplett freilegen und dokumentieren die
Befunde. Der tatsächliche
Aufwand wird sich erst herausstellen, nachdem das Baugebiet komplett
freigelegt ist. Nach AusÂ
sage des Regierungspräsidiums Stuttgart können diese kostenintensiven
Maßnahmen erfahrungsÂ
gemäß ab Beginn bis zu einem Jahr andauern. Eine konkrete Aussage,
welche Zeit die Rettungsgra
bungen in Anspruch nehmen werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
möglich.
Das LAD strebt im Sinne von Zeit- und Kostenersparnis an, die
Rettungsgrabungen für die gesamte
Fläche in einem Zuge durchzuführen. Für jene Rettungsgrabungen ist jeder
Eigentümer auf seinem
Grundstück selbst verantwortlich. Die anteiligen Kosten sind daher von
jedem Eigentümer zu traÂ
gen. Grabungen können auf den betroffenen Grundstücken ohne Einwilligung
der Eigentümer nicht
beauftragt werden. Die Stadt hat alle Eigentümer angeschrieben und wirbt
um eine Beteiligung an
einer gemeinsamen Ausschreibung. DasAmtfür Straßenwesen bietet an die
Ausschreibung der RetÂ
tungsgrabungen zu koordinieren, durchzuführen und die Betreuung der
Baumaßnahme für alle BeÂ
teiligten zu übernehmen. Die fürdie Maßnahme anfallenden Kosten sollen
prozentual gemäßAnteil
der betroffenen Grundstücksfläche umgelegt werden. Hierfür sind vor der
AusschreibungVereinbaÂ
rungen zwischen dem jeweiligen Eigentümer und der Stadt zu schließen.
Die Stadt Heilbronn
möchte dabei in Vorleistung gehen und die Leistungen anschließend
zusammen mit den ErschlieÂ
ßungsbeiträgen in Rechnung stellen. Die Kosten können seitens des LAD
näherungsweise nur sehr
grob geschätzt und zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau beziffert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleitung
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
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