Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
20.11.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 20.114 Corona-Hotspots

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,


das deutliche Ansteigen der Corona-Infektionszahlen seit Oktober in Heilbronn kann nicht aus heiterem Himmel kommen, sondern muß Ursachen haben, zumal es im Umfeld keine derartig drastische Steigerungen gegeben hat..


Dazu wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:


1. Welche Ursachenermittlungen fanden seitens der Stadtverwaltung und zuständigen Ämter dazu statt oder wurden solche unterlassen;

2. welche Ursachen wurden ggf. ermittelt;
3. welche Ergebnisse hinsichtlich welcher "Hotspots" hatten sich ggf. daraus erschlossen;

4. weshalb werden der Bevölkerung zwar drastische Bußgelder bis hin zu Einweisungen in psychiatrische Anstalten nach Vorbild sozialistischer Despotenstaaten angedroht (siehe IM Strobl etc.), aber sie nicht vollständig, insbesondere über aktuelle Gefahrenpunkte informiert und so einer Gefahr ausgesetzt;

5. wie viele Infektionen und Todesfälle gab es in den vergangenen 10 Jahren in Heilbronn im Zusammenhang mit Influenza-Epidemien (verharmlosend als "Grippe-Wellen" bezeichnet) und weshalb wurden dazu nicht ähnlich drastische Maßnahmen erlassen?

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500

 

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 10.12.2020

Eingang nach  20 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> 1. Welche Ursachenermittlungen fanden seitens der Stadtverwaltung und zuständigen Ämter
dazu statt oder wurden solche unterlassen;

Das Städtische Gesundheitsamt ermittelt nicht nur im Rahmen der Umgebungsuntersuchung
Kontaktpersonen, die sich bei dem Fall angesteckt haben könnten, sondern erhebt auch, wo sich
ein Fall selbst angesteckt haben könnte (Quellensuche). Der wahrscheinliche Infektionsort wird
ebenfalls erhoben. Tatsächlich ist es in der Praxis für Gesundheitsämter und Betroffene oft sehr
schwer, den exakten Infektionsort zu bestimmen. Die Inkubationszeit ist mit bis zu 14 Tagen sehr
variabel und die Symptome beginnen schleichend und sind oft unspezifisch.

2. Welche Ursachen wurden ggf. ermittelt;

Bei ca. 25% der Fälle handelt es sich um familiäre Häufungen, dabei erfolgt die Ansteckung im
eigenen Wohnraum. Weitere Ansteckungsorte sind z.B. Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte, med.
Behandlungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie Arztpraxen, Arbeitsplätze, Ausbildungs­
stätten, Kindergärten sowie Verkehrsmittel. Oft ist der Ansteckungsort unbekannt.

3. Welche Ergebnisse hinsichtlich welcher .Hotspots" hatten sich ggf. daraus erschlossen;

Da viele Häufungen im privaten Umfeld stattfinden, umfasst die Testkonzeption des Städtischen
Gesundheitsamtes alle engen symptomatischen und asymptomatischen Kontaktpersonen von
Personen mit einer bestätigten SARS-Cov2-lnfektion. Damit soll erreicht werden, dass mögliche
Kontakte der positiv getesteten asymptomatischen Kontaktpersonen rechtzeitig in Quarantäne
geschickt werden.

4. Weshalb werden der Bevölkerung zwar drastische Bußgelder bis hin zu Einweisungen in
psychiatrische Anstalten nach Vorbild sozialistischer Despotenstaaten angedroht (siehe
IM Strobl etc.), aber sie nicht vollständig, insbesondere über aktuelle Gefahrenpunkte
informiert und so einer Gefahr ausgesetzt:

Entsprechend des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) sind Verstöße gegen Maßnahmen, die auf § 28
bzw. jüngst auf § 28a IfSG beruhen, unter Strafe gestellt. Mit Ordnungswidrigkeiten belegte
Maßnahmen ergeben sich aus § 731fSG, Straftaten aus § 741fSG.

Das Land Baden-Württemberg erließ und erlässt zu den Corona-Verordnungen des Landes jeweils
Bußgeldorientierungshilfen, die die Bußgeldhöhen und Bußgeldrahmen landeseinheitlich
festlegen. Die Stadt Heilbronn wendet diese Bußgeldvorgaben, unter Bewertung des Einzelfalls,
fach- und sachgemäß an.

Zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus werden infizierte Personen entsprechend des
Infektionsschutzgesetz durch Anordnung abgesondert (Quarantäneanordnung). Kommt ein/e
setroffene/r der Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem/ihrem
bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er/sie solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge
leisten wird, so sieht § 30 Abs. 2 IfSG vor, dass diese Person zwangsweise durch Unterbringung in
einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses/
Einrichtung abzusondern ist.

Die Bevölkerung wurde und wird seitens der Landesregierung über die Änderungen der
Rechtsverordnungen informiert. Die Stadt Heilbronn begleitet alle städtischen Maßnahmen mit
einer ausführlichen Pressearbeit. Darüber hinaus stellt die Stadt Heilbronn alle Informationen
betreffend der Corona-Pandemie im Internet unter www.heilbronn.de/coronavirus bereit. Des
Weiteren bietet das Ordnungsamt umfassende telefonische Information und Beratung zu den
Rechtsverordnungen und Nebenverordnungen des Landes und Allgemeinverfügungen der Stadt
Heilbronn betreffend die Corona-Pandemie an. Das Gesundheitsamt verfügt überdies über eine
telefonische Hotline.

5. Wie viele Infektionen und Todesfälle gab es in den vergangenen 10 Jahren in Heilbronn im
Zusammenhang mit Influenza-Epidemien (verharmlosend als "Grippe-Welle" bezeichnet) und
weshalb wurden dazu nicht ähnlich drastische Maßnahmen erlassen?

Anzahl der jährlich gemeldeten Influenzafälle und Todesfälle:


2020 wurden dem Städtischen Gesundheitsamt Heilbronn, Stand 01.12.2020, 2574 COVID-19-
Infektionen und 36 Todesfälle gemeldet.

Bei SARS-COV-2 handelt es sich um ein neuartiges Virus, das ansteckend ist, eine teils schwer
verlaufende Krankheit verursacht und gegen das es nur eine sehr begrenzte Immunität in der
Bevölkerung gibt. Das Virus kann bereits übertragen werden, bevor die Infizierten Symptome
entwickeln. Das macht es schwer, seine Ausbreitung zu kontrollieren. Durch die aktuell hohen
Fallzahlen nimmt auch die Zahl der schweren Verläufe, der Patienten auf Intensivstationen und der
Todesfälle zu. Das Gesundheitswesen könnte überlastet werden. Das Ziel von Maßnahmen ist, die
Zahl der Neuinfektionen auf ein Level zu bringen, mit dem das Gesundheitswesen umgehen kann. In
anderen Ländern ist es im Rahmen der Pandemie bereits zu Überlastungen gekommen, auch eine
massive Übersterblichkeit ist in anderen Ländern teilweise zu beobachten.

Freundliche Grüße

Harry Mergel

Oberbürgermeister


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