An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
20.114
Corona-Hotspots
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
das deutliche Ansteigen der Corona-Infektionszahlen seit Oktober in
Heilbronn kann nicht aus heiterem Himmel kommen, sondern muß Ursachen
haben, zumal es im Umfeld keine derartig drastische Steigerungen gegeben
hat..
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Ursachenermittlungen fanden seitens der Stadtverwaltung und
zuständigen Ämter dazu statt oder wurden solche unterlassen;
2. welche Ursachen
wurden ggf. ermittelt;
3. welche Ergebnisse hinsichtlich welcher "Hotspots" hatten sich ggf.
daraus erschlossen;
4. weshalb werden
der Bevölkerung zwar drastische Bußgelder bis hin zu Einweisungen in
psychiatrische Anstalten nach Vorbild sozialistischer Despotenstaaten
angedroht (siehe IM Strobl etc.), aber sie nicht vollständig,
insbesondere über aktuelle Gefahrenpunkte informiert und so einer Gefahr
ausgesetzt;
5. wie viele Infektionen und Todesfälle gab es in
den vergangenen 10 Jahren in Heilbronn im Zusammenhang mit
Influenza-Epidemien (verharmlosend als "Grippe-Wellen" bezeichnet) und
weshalb wurden dazu nicht ähnlich drastische Maßnahmen erlassen?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*> 1.
Welche Ursachenermittlungen fanden seitens der Stadtverwaltung und
zuständigen Ämter
dazu statt oder wurden solche
unterlassen;
Das Städtische Gesundheitsamt ermittelt nicht
nur im Rahmen der Umgebungsuntersuchung
Kontaktpersonen, die sich bei dem Fall
angesteckt haben könnten, sondern erhebt auch, wo sich
ein Fall selbst angesteckt haben könnte
(Quellensuche). Der wahrscheinliche Infektionsort wird
ebenfalls erhoben. Tatsächlich ist es in der
Praxis für Gesundheitsämter und Betroffene oft sehr
schwer, den exakten Infektionsort zu
bestimmen. Die Inkubationszeit ist mit bis zu 14 Tagen sehr
variabel und die Symptome beginnen
schleichend und sind oft unspezifisch.
2. Welche Ursachen wurden ggf. ermittelt;
Bei ca. 25% der Fälle handelt es sich um
familiäre Häufungen, dabei erfolgt die Ansteckung im
eigenen Wohnraum. Weitere Ansteckungsorte
sind z.B. Pflegeheime, Flüchtlingsunterkünfte, med.
Behandlungseinrichtungen und Krankenhäuser
sowie Arztpraxen, Arbeitsplätze, AusbildungsÂ
stätten, Kindergärten sowie Verkehrsmittel.
Oft ist der Ansteckungsort unbekannt.
3. Welche Ergebnisse hinsichtlich
welcher .Hotspots" hatten sich ggf. daraus erschlossen;
Da viele Häufungen im privaten Umfeld
stattfinden, umfasst die Testkonzeption des Städtischen
Gesundheitsamtes alle engen symptomatischen
und asymptomatischen Kontaktpersonen von
Personen mit einer bestätigten
SARS-Cov2-lnfektion. Damit soll erreicht werden, dass mögliche
Kontakte der positiv getesteten
asymptomatischen Kontaktpersonen rechtzeitig in Quarantäne
geschickt werden.
4. Weshalb werden der Bevölkerung zwar
drastische Bußgelder bis hin zu Einweisungen in
psychiatrische Anstalten nach
Vorbild sozialistischer Despotenstaaten angedroht (siehe
IM Strobl etc.), aber sie nicht
vollständig, insbesondere über aktuelle Gefahrenpunkte
informiert und so einer Gefahr
ausgesetzt:
Entsprechend des Infektionsschutzgesetzes
(lfSG) sind Verstöße gegen Maßnahmen, die auf § 28
bzw. jüngst auf § 28a IfSG beruhen, unter
Strafe gestellt. Mit Ordnungswidrigkeiten belegte
Maßnahmen ergeben sich aus § 731fSG,
Straftaten aus § 741fSG.
Das Land Baden-Württemberg erließ und erlässt
zu den Corona-Verordnungen des Landes jeweils
Bußgeldorientierungshilfen, die die
Bußgeldhöhen und Bußgeldrahmen landeseinheitlich
festlegen. Die Stadt Heilbronn wendet diese
Bußgeldvorgaben, unter Bewertung des Einzelfalls,
fach- und sachgemäß an.
Zur Verhinderung der Ausbreitung des Virus
werden infizierte Personen entsprechend des
Infektionsschutzgesetz durch Anordnung
abgesondert (Quarantäneanordnung). Kommt ein/e
setroffene/r der Absonderung betreffenden
Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem/ihrem
bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er/sie
solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge
leisten wird, so sieht § 30 Abs. 2 IfSG vor,
dass diese Person zwangsweise durch Unterbringung in
einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem
abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses/
Einrichtung abzusondern ist.
Die Bevölkerung wurde und wird seitens der
Landesregierung über die Änderungen der
Rechtsverordnungen informiert. Die Stadt
Heilbronn begleitet alle städtischen Maßnahmen mit
einer ausführlichen Pressearbeit. Darüber
hinaus stellt die Stadt Heilbronn alle Informationen
betreffend der Corona-Pandemie im Internet
unter www.heilbronn.de/coronavirus bereit. Des
Weiteren bietet das Ordnungsamt umfassende
telefonische Information und Beratung zu den
Rechtsverordnungen und Nebenverordnungen des
Landes und Allgemeinverfügungen der Stadt
Heilbronn betreffend die Corona-Pandemie an.
Das Gesundheitsamt verfügt überdies über eine
telefonische Hotline.
5. Wie viele Infektionen und Todesfälle
gab es in den vergangenen 10 Jahren in Heilbronn im
Zusammenhang mit Influenza-Epidemien
(verharmlosend als "Grippe-Welle" bezeichnet) und
weshalb wurden dazu nicht ähnlich
drastische Maßnahmen erlassen?
Anzahl der jährlich gemeldeten Influenzafälle
und Todesfälle:
2020 wurden dem Städtischen Gesundheitsamt
Heilbronn, Stand 01.12.2020, 2574 COVID-19-
Infektionen und 36 Todesfälle gemeldet.
Bei SARS-COV-2 handelt es sich um ein
neuartiges Virus, das ansteckend ist, eine teils schwer
verlaufende Krankheit verursacht und gegen
das es nur eine sehr begrenzte Immunität in der
Bevölkerung gibt. Das Virus kann bereits
übertragen werden, bevor die Infizierten Symptome
entwickeln. Das macht es schwer, seine
Ausbreitung zu kontrollieren. Durch die aktuell hohen
Fallzahlen nimmt auch die Zahl der schweren
Verläufe, der Patienten auf Intensivstationen und der
Todesfälle zu. Das Gesundheitswesen könnte
überlastet werden. Das Ziel von Maßnahmen ist, die
Zahl der Neuinfektionen auf ein Level zu
bringen, mit dem das Gesundheitswesen umgehen kann. In
anderen Ländern ist es im Rahmen der Pandemie
bereits zu Ãœberlastungen gekommen, auch eine
massive Ãœbersterblichkeit ist in anderen
Ländern teilweise zu beobachten.
Freundliche Grüße
Harry Mergel
Oberbürgermeister
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
Mehr
|
|