- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion |
abgesandt am
2.11.2020 |
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An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn
* 20.112 Unterfinanzierung der Schulen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Elternbeiratsvorsitzende der Mörike Realschule, Herr Steffen Kircher, hat sich mit einem Offenen Brief vom 24.10.2020 an Stadtverwaltung und alle Gemeinderatsmitglieder der Stadt Heilbronn gewandt und darin verschiedene Fragen aufgeworfen. Sie haben uns dazu ein Antwortschreiben zukommen lassen, in dem Sie zwar umfangreich die Leistungen der Stadt Heilbronn und deren Zustandekommen wie auch den Verteilmodus darstellen, gehen aber nicht auf die Kernfragen ein. Sie beantworten die Feststellung zur Lernmittelfreiheit mit dem Absatz: "Im Sinne von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit verweist die Stadt Heilbronn regelmäßig auf die Lernmittelfreiheit und bittet die Schulen, von Finanzierungsbeteiligungen durch die Eltern abzusehen. Für dringend erforderliche Beschaffungen haben wir im Dialog in der Regel Lösungen gefunden." Die Problematik dazu wurde im Schreiben des Elternbeiratsvorsitzenden deutlich hervorgehoben. Die Landesverfassung enthält in Artikel 14, Absatz 2 weder eine Bedarfsprüfung noch eine Beliebigkeitsklausel, sondern die klare Aussage zur Schulmittelfreiheit für alle gleich zu behandelnden Schüler, an die sich die Schulträger zu halten haben. Es kann nicht sein, daß die finanziellen Möglichkeiten der Eltern überstrapaziert werden und diese dann zur diskriminierenden Offenlegung ihrer Verhältnisse gegenüber Lehrkräften und Mitarbeitern der Schulverwaltung genötigt werden. Viele unterlassen dies aus Scham und schränken dazu lieber ihren Lebensunterhalt ein. Es steht nicht im Belieben der Entscheidungsträger, ob auf Good-Will "im Dialog in der Regel Lösungen gefunden" wird oder nicht, sondern es ist der Rechtsanspruch ohne Bedarfsprüfung zu erfüllen. Es ist auch nicht Aufgabe von Fördervereinen, für den Abmangel in diesem Bereich Sorge zu tragen - die Beiträge ihrer Mitglieder sind i.d.R. Freiwilligkeitsleistungen für andere, gesellschaftliche und soziale Zwecke und Projekte an der Schule. Dies alles betrifft nicht nur die Mörike Realschule, sondern alle Schulen des Schulträgers Stadt Heilbronn und gilt völlig unabhängig davon, ob der Gemeinde- oder Städtetag nicht in der Lage ist, das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" gegenüber der anordnenden Landesregierung durchzusetzen. Auch die Stadt Heilbronn kann dazu den Klageweg einschlagen, wenn sie zur Erfüllung der angeordneten Aufgaben nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung erhält. Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist die Stadt
Heilbronn von der Umsetzung von Artikel 14, Absatz 2 der
Landesverfassung entbunden;
3. ist die Stadt
Heilbronn bereit, ggf. gegen das die Aufgaben anordnende Land zu klagen
- wenn NEIN, weshalb nicht;
6. werden die
Aufwendungen der Fördervereine für Lernmittel von der Stadt Heilbronn
erstattet;
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
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