Bürger helfen Bürgern

Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
2.11.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 20.112 Unterfinanzierung der Schulen


Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

der Elternbeiratsvorsitzende der Mörike Realschule, Herr Steffen Kircher, hat sich mit einem Offenen Brief vom 24.10.2020  an Stadtverwaltung und alle Gemeinderatsmitglieder der Stadt Heilbronn  gewandt und darin verschiedene Fragen aufgeworfen.
Sie haben uns dazu ein Antwortschreiben zukommen lassen, in dem Sie zwar umfangreich die Leistungen der Stadt Heilbronn und deren Zustandekommen wie auch den Verteilmodus darstellen, gehen aber nicht auf die Kernfragen ein.

Sie beantworten die Feststellung zur Lernmittelfreiheit mit dem Absatz: "Im Sinne von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit verweist die Stadt Heilbronn regelmäßig auf die Lernmittelfreiheit und bittet die Schulen, von Finanzierungsbeteiligungen durch die Eltern abzusehen.
Für dringend erforderliche Beschaffungen haben wir im Dialog in der Regel Lösungen gefunden."

Die Problematik dazu wurde im Schreiben des Elternbeiratsvorsitzenden deutlich hervorgehoben. 
Die Landesverfassung enthält in Artikel 14, Absatz 2 weder eine Bedarfsprüfung noch eine Beliebigkeitsklausel, sondern die klare Aussage zur Schulmittelfreiheit für alle gleich zu behandelnden Schüler, an die sich die Schulträger zu halten haben. 
Es kann  nicht sein, daß die finanziellen Möglichkeiten der Eltern überstrapaziert werden und diese dann zur diskriminierenden Offenlegung ihrer Verhältnisse gegenüber Lehrkräften und Mitarbeitern der Schulverwaltung genötigt werden.
Viele unterlassen dies aus Scham und schränken dazu lieber ihren Lebensunterhalt ein.
Es steht nicht im Belieben der Entscheidungsträger, ob auf Good-Will "im Dialog in der Regel Lösungen gefunden" wird oder nicht, sondern es ist der Rechtsanspruch ohne Bedarfsprüfung zu erfüllen.
Es ist auch nicht Aufgabe von Fördervereinen, für den Abmangel in diesem Bereich Sorge zu tragen - die Beiträge ihrer Mitglieder sind i.d.R. Freiwilligkeitsleistungen für andere, gesellschaftliche und soziale Zwecke und Projekte an der Schule.

Dies alles betrifft nicht nur die Mörike Realschule, sondern alle Schulen des Schulträgers Stadt Heilbronn und gilt völlig unabhängig davon, ob der Gemeinde- oder Städtetag nicht in der Lage ist, das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" gegenüber der anordnenden Landesregierung durchzusetzen.
Auch die Stadt Heilbronn kann dazu den Klageweg einschlagen, wenn sie zur Erfüllung der angeordneten Aufgaben nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung erhält.

Wir bitten deshalb um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist die Stadt Heilbronn von der Umsetzung von Artikel 14, Absatz 2 der Landesverfassung entbunden;
2. was unternimmt die Stadtverwaltung zur Einhaltung des Artikel 14, Absatz 2 der Landesverfassung;

3. ist die Stadt Heilbronn bereit, ggf. gegen das die Aufgaben anordnende Land zu klagen - wenn NEIN, weshalb nicht;
4. weshalb hat die Stadtverwaltung den Gemeinderat bisher nicht auf diesen Abmangel hingewiesen;
5. wie hoch ist der Mehrbedarf an Mitteln, um die Einhaltung des Artikel 14, Absatz 2 der Landesverfassung in Heilbronn zu gewähleisten;

6. werden die Aufwendungen der Fördervereine für Lernmittel von der Stadt Heilbronn erstattet;
7. in welcher Weise wird jetzt für Abhilfe gesorgt werden?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail. 

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Dagenbach
Stadtrat - AfD-Fraktion

dagenbach@t-online.de
Telefon: 07131-920500
Dirk Schwientek
Stadtrat - AfD-Fraktion

dschwientek@afd-fraktion.hn

AfD-Fraktion:

Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 12.11.2020

Eingang nach 10 Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein    könnte besser sein

<*> ergänzend zum Antwortschreiben auf den Offenen Brief des Elternbeiratsvorsitzenden der Mörike-Realschule, Herrn Steffen Kircher, haben Sie weitere Fragen zu den Schulbudgets gestellt, insbesondere verweisen Sie auf Artikel 14 Abs. 2 der Landesverfassung.


Selbstverständlich gilt Artikel 14 Abs. 2 der Landesverfassung auch für die Stadt Heilbronn.

Die Vorgaben des Landes werden von der Stadt Heilbronn eingehalten und es gibt keinen Anlass, gegen das Land zu klagen.


Wie bereits ausgeführt, werden den Schulen in Trägerschaft der Stadt Heilbronn jährliche Budgets zur selbständigen Bewirtschaftung zugewiesen, die sich aus Klassensätzen für Lehr- und
Unterrichtsmaterial und aus Pro-Kopf-Beträgen für Lernmittel, Mietaufwendungen (z.B. für Kopierer)
und besondere schulische Aufwendungen, aus Pauschalen für Betriebsaufwand, für Lizenzen und
Konzessionen sowie für den schulischen Geschäftsaufwand zusammensetzen.

 

Aus dem Investivhaushalt erhält jede Schule eine Pauschale für die Beschaffung von größeren Lehrmitteln.

Jede Schule erhält mit der Zuweisung des Schulbudgets ein Berechnungsformular, aus dem die einzelnen Ansätze zu entnehmen sind. Für das Schulbudget gilt das Gesamtdeckungsprinzip.

Die Ansätze sind gegenseitig deckungsfähig.


Die Abschlüsse der einzelnen Schulbudgets variieren von Jahre zu Jahr.

In der Summe werden jedoch regelmäßig Schulbudgets in sechsstelliger Höhe nicht ausgeschöpft. Diese Mittel werden in der Regel ins nächste Haushaltsjahr übertragen.

Erstmals seit längerer Zeit wurde die Übertragung von 2019 nach 2020 nicht bewilligt.


Um Missverständnissen vorzubeugen, erläutere ich nachstehend auch nochmals die Struktur der
Landeszuweisungen:


Bei den Sachkostenbeiträgen für Schulen nach § 17 des Gesetzes über den kommunalen
Finanzausgleich (FAG) handelt es sich nicht um Zuweisungen des Landes an die Kommunen, sondern um interkommunale Ausgleichszahlungen.

 

Sämtliche Sachkostenbeiträge werden über die kommunale Gemeinschaft selbst finanziert - durch Vorwegentnahmen aus der kommunalen Finanzausgleichsmasse.

Sachkostenbeiträge stellen also lediglich eine Umverteilung der Finanzmasse der Kommunen dar. Erhöhungen der Sachkostenbeiträge führen zu Verminderungen an anderer Stelle und erhöhen - insgesamt gesehen - die finanziellen Spielräume der Kommune nicht.


Mit dieser Erläuterung erübrigt sich ein Großteil Ihrer Fragen.


Die Fördervereine der Schulen sind eigenständig und unterstützen nach eigenem Ermessen und
eigener Verantwortung.

Es gibt keine Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Fördervereinen.


Wie bereits angekündigt, werden wir die Zuteilung der Schulbudgets an die einzelnen Schularten
sorgfältig überprüfen und ggf. Umschichtungen innerhalb des Gesamtansatzes vornehmen.

Zur Abstimmung möglicher Veränderungen werden wir insbesondere die regelmäßigen Termine mit den geschäftsführenden Schulleitungen nutzen.


Freundliche Grüße
Agnes Christner
Bürgermeisterin


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