Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
29.10.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 20.109a Corona

 

Sehr geehrter  Herr Oberbürgermeister,

 

in den veröffentlichten Corona Zahlen ist immer die Rede von positiv Getesteten. 

1. Wie viele von den positiv getesteten Personen sind wirklich erkrankt und haben Symptome?

2. Uns wurde zugetragen, dass in der SLK Beatmungspatienten aus angrenzenden Ländern behandelt werden. Wie viele Beatmungspatienten stammen aus dem benachbarten Ausland?
Welche Stellungnahme gibt die Stadt dazu ab?

3. Welche Stellungnahme gibt die Stadt zur Veröffentlichung der Sterberate im statistischen Bundesamt ab, das eindeutig durch die Pandemie keinerlei erhöhte Sterberate meldet?

4. Was hat Sie veranlasst, eine Verordnung zu erlassen, die eben nicht durch die Zahlen des statistische Bundesamt bestätigt werden können?

5. Warum halten Sie an der 7-Tage Inzidenz fest, wo diese doch statistisch und wissenschaftlich angreifbar ist?

6. Gibt es ein Budget für die Kosten der Schadenersatzansprüche durch Ihre Verordnung?

 Ín welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?

 

Im Rahmen einer nachhaltigen und sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail

 

Mit freundlichen Grüßen

Michael Seher
Stadtrat - AfD-Fraktion

mseher@afd-fraktion.hn

 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

Eingang am 4.11.2020

Eingang nach 6 Tagen

    könnte besser sein

<*>  - zu Ihren Fragen:

1.    Wie viele von den positiv getesteten Personen sind wirklich erkrankt und haben Symptome?
           

Ca. 40% der Coronavirus-Infektionen verlaufen asymptomatisch.

2.    Uns wurde zugetragen, dass in der SLK Beatmungspatienten aus angrenzenden Ländern behandelt werden. Wie viele Beatmungspatienten stammen aus dem benachbarten Ausland? Welche Stellungnahme gibt die Stadt dazu ab?
           

Im SLK-Klinikum Gesundbrunnen wird aktuell kein Patient aus dem Ausland beatmet.

3.    Welche Stellungnahme gibt die Stadt zur Veröffentlichung der Sterberate im statistischen Bundesamt ab, das eindeutig durch die Pandemie keinerlei erhöhte Sterberate meldet?
           

Betrachtet man die Entwicklung im Jahr 2020 nach Kalenderwochen, dann haben sich von der 13. bis zur 18. Kalenderwoche (23. März bis 3. Mai) durchgehend und deutlich erhöhte Sterbefallzahlen im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 gezeigt. In der 15. Kalenderwoche (6. bis 12. April) war die Abweichung mit 14 % über dem vierjährigen Durchschnitt am größten. Auch die Zahl der COVID-19-Todesfälle, die beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet werden, erreichte in dieser Woche ihren Höchststand. Im gesamten April lag die Zahl der Gestorbenen mit derzeit etwa 83 700 gemeldeten Fällen deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre (+10 %).

4.    Was hat Sie veranlasst, eine Verordnung zu erlassen, die eben nicht durch die Zahlen des statistischen Bundesamtes bestätigt werden können?


Vermutlich soll mit dem Begriff „Verordnung“ die städtische Allgemeinverfügung zur Eindämmung und Bekämpfung des Corona-Virus im Stadtgebiet Heilbronn angesprochen werden. Diese beruht auf einem Erlass des Sozialministerium Baden-Württemberg vom 16.10.2020. Beim Vollzug des Infektionsschutzgesetzes handelt es sich um eine Weisungsaufgabe. Die Stadt Heilbronn ist als Ortspolizeibehörde verpflichtet, Weisungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg umzusetzen. Insoweit wird das Ermessen eingeschränkt. In der ersten Welle der Corona-Pandemie waren die Sterbefallzahlen erhöht.

5.    Warum halten Sie an der 7-Tage Inzidenz fest, wo diese doch statistisch und wissenschaftlich angreifbar ist?


Die 7-Tage-Inzidenz, die als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechender Kontrollmaßnahmen festgelegt wurde, liefert ein genaueres Bild zum aktuellen Infektionsgeschehen in einem Land- oder Stadtkreis als die Zahl der täglich übermittelten Fälle.
Sie bildet die Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner ab.

6.    Gibt es ein Budget für die Kosten der Schadenersatzansprüche durch Ihre Verordnung?


Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Heilbronn bestehen dann, wenn städtische Beschäftigte schuldhaft ihre Amtspflicht gegen über einer dritten Person verletzt haben (vgl. Art. 34 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Sollte die Stadt
Heilbronn gerichtlich zur Leistung eines Schadensersatzes verpflichtet werden, ist dies aus dem städtischen Haushalt zu leisten. Bei Schadensersatzleistungen handelt es sich um im Übrigen um Leistungen außerhalb der üblichen Verwaltungstätigkeit, die grundsätzlich nicht vorab veranschlagt werden können.

gez.Dr. Peter Liebert

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Sabine Goy
Städtisches Gesundheitsamt Heilbronn


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