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- zu Ihren Fragen:
1. Wie viele von den positiv getesteten Personen sind wirklich
erkrankt und haben Symptome?
Ca. 40% der Coronavirus-Infektionen verlaufen
asymptomatisch.
2. Uns wurde zugetragen, dass in der SLK Beatmungspatienten aus
angrenzenden Ländern behandelt werden. Wie viele Beatmungspatienten
stammen aus dem benachbarten Ausland? Welche Stellungnahme gibt die
Stadt dazu ab?
Im SLK-Klinikum Gesundbrunnen wird aktuell kein Patient
aus dem Ausland beatmet.
3. Welche Stellungnahme gibt die Stadt zur Veröffentlichung der
Sterberate im statistischen Bundesamt ab, das eindeutig durch die
Pandemie keinerlei erhöhte Sterberate meldet?
Betrachtet man die Entwicklung im Jahr 2020 nach
Kalenderwochen, dann haben sich von der 13. bis zur 18. Kalenderwoche
(23. März bis 3. Mai) durchgehend und deutlich erhöhte Sterbefallzahlen
im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 gezeigt. In der
15. Kalenderwoche (6. bis 12. April) war die Abweichung mit
14 % über dem vierjährigen Durchschnitt am größten. Auch die Zahl der
COVID-19-Todesfälle, die beim Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet
werden, erreichte in dieser Woche ihren Höchststand. Im gesamten April
lag die Zahl der Gestorbenen mit derzeit etwa 83 700 gemeldeten
Fällen deutlich über dem Durchschnitt der Vorjahre (+10 %).
4. Was hat Sie veranlasst, eine Verordnung zu erlassen, die
eben nicht durch die Zahlen des statistischen Bundesamtes bestätigt
werden können?
Vermutlich soll mit dem Begriff „Verordnung“ die
städtische Allgemeinverfügung zur Eindämmung und Bekämpfung des
Corona-Virus im Stadtgebiet Heilbronn angesprochen werden. Diese beruht
auf einem Erlass des Sozialministerium Baden-Württemberg vom 16.10.2020.
Beim Vollzug des Infektionsschutzgesetzes handelt es sich um
eine Weisungsaufgabe. Die Stadt Heilbronn ist als Ortspolizeibehörde
verpflichtet, Weisungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg
umzusetzen. Insoweit wird das Ermessen eingeschränkt. In der ersten Welle der Corona-Pandemie waren die
Sterbefallzahlen erhöht.
5. Warum halten Sie an der 7-Tage Inzidenz fest, wo diese doch
statistisch und wissenschaftlich angreifbar ist?
Die 7-Tage-Inzidenz, die als Messzahl für eine
Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechender Kontrollmaßnahmen
festgelegt wurde, liefert ein genaueres Bild zum aktuellen
Infektionsgeschehen in einem Land- oder Stadtkreis als die Zahl der
täglich übermittelten Fälle.
Sie bildet die Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000
Einwohner ab.
6. Gibt es ein Budget für die Kosten der Schadenersatzansprüche
durch Ihre Verordnung?
Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Heilbronn
bestehen dann, wenn städtische Beschäftigte schuldhaft ihre Amtspflicht
gegen über einer dritten Person verletzt haben (vgl. Art. 34 des
Grundgesetzes in Verbindung mit § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches).
Sollte die Stadt
Heilbronn gerichtlich zur Leistung eines
Schadensersatzes verpflichtet werden, ist dies aus dem städtischen
Haushalt zu leisten. Bei Schadensersatzleistungen handelt es sich um im
Übrigen um Leistungen außerhalb der üblichen Verwaltungstätigkeit, die
grundsätzlich nicht vorab veranschlagt werden können.
gez.Dr. Peter Liebert
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sabine Goy
Städtisches Gesundheitsamt Heilbronn
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
(bitte mit angeben, auf welchen Beitrag sich Ihre Meinung bezieht)
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