An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
20.109
Grundäckerstraße
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
aus der Grundäckerstraße
erreichen uns erneut Beschwerden über die dort herrschenden und von
Ihrer Stadtverwaltuntg offensichtlich nicht in den Griff zu bekommenden
Zustände.
Wörtlich wird mitgeteilt:
"Die Situation
LKW-Rastplatz scheint eine Beschlossene und Durchgesetzte zu sein; es
wird der Mantels des Schweigens darüber gelegt.
[a]*
Vorkommnisse in der Grundäckerstraße erscheinen auch in keinen
Polizeiberichten.
So gab es vor
einigen Wochen an der Ecke Pfaffenstraße-Grundäckerstraße wegen
fehlender Vorfahrtschildern mal wieder einen schwereren Verkehrsunfall.
Der PKW war Totalschaden, Personenschaden gab es Gott sei Dank keinen.
Wir hatten die
Stadtverwaltung mehrmals im Laufe der Jahre auf die immer wieder
gefährliche Situation und Gefahr aufmerksam gemacht und aufgefordert zur
Gefahrenabwehr diese Vorfahrtsituation Mittels Schilder deutlich zu
visualisieren. Vergebens.
[b]* Vergebens
auch alle Bemühungen bezüglich Einhalt gebieten des wilden
Transit-LKW-Rastplatzes Grundäckerstraße.
Ab der
Pfaffenstraße wird die Grundäckerstraße jede Nacht beidseitig
durchgehend zugeparkt; auch im Parkverbot. An den Wochenenden ist hier
ein LKW-Hotspot und mehr oder weniger Terror."
[c]* Beklagt wird auch ein Ãœbergriff auf einen Anwohner, der sich am
Samstag, 25.10.2020, nachts um 22:30 Uhr zugetragen hat.
Demnach hatten
dort LKW-Fahrer den ganzen Tag ihre Musik laut aufgedreht und als ein
Anwohner um 22:30 Uhr um Ruhe gebeten hatte, wurde er nicht nur
beschimpft, sondern auch zusammengeschlagen und dabei gewürgt, die
Polizei war vor Ort.
Gemachte Ratschläge seitens der Verwaltungsspitze, man solle doch mit
den LKW-Fahrern reden, anstelle für Abhilfe zu sorgen, erweisen sich
inzwischen als ein höchst riskantes Unterfangen.
[*
vom Unterzeiczhner eingefügt]
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. welche
Maßnahmen wurden seitens der Startverwaltung jeweils zu den Punkten [a]
und [b] ergriffen;
3. welche
Konsequenzen wurde zu Punkt [c] ergriffen (Verwarnung, Bußgeld,
Führerscheinentzug, Strafanzeige, Festnahme wegen versuchtemTotschlag?)
4. in welcher Weise wird für Abhilfe gesorgt, um künftig derartige
Vorfälle wie unter [c] dargestellt zu vermeiden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
auf Ihre Fragestellungen zur Anfrage
"Verkehrssituation in der Grundäckerstraße" wurden die
zuständigen Fachämter und die Polizei
angehört und es wurden folgende Stellungnahmen
abgegeben:
1. Grundsätzlich werden Sachverhalte, die
telefonisch der Polizei mitgeteilt werden, im
Einsatzleitrechner gespeichert und der
örtlich zuständigen Polizeidienststelle zum Zwecke der
Überprüfung/Durchführung von Maßnahmen übermittelt. Insofern werden
Vorkommnisse abgespeichert und können bis zu einer Dauer von 180 Tagen
recherchiert werden. Im Zusammenhang mit parkenden LKW in der
Grundäckerstraße wurde lediglich am Samstag, 27.06.20 gegen 22.19 Uhr
mitgeteilt, dass bei einem abgestellten LKW der Motor läuft und es zu
Lärmbelästigung kommt. Eine Streife der Polizei wurde dorthin entsandt,
Eintreffzeitpunkt 22.37 Uhr, welche sich dem Sachverhalt annahm. Weitere
Vorkommnisse, insbesondere Hinweise über
unerlaubtes Parken, sind dort nicht
eingegangen bzw. nicht recherchierbar.
Die Mitarbeiter*innen derVerkehrsüberwachung
des Ordnungsamtes überwachen im Rahmen ihrer Streifentätigkeiten zu
unterschiedlichen Zeiten Halt- und Parkverstöße. Kontrollen wegen
Nächtigen im LKW fällt in die Zuständigkeit der Landespolizei und wird
bei Feststellung auch geahndet.
Hinweise zu konkreten Störungen/Behinderungen
können während der Sprechzeiten unter der Tel. 56-2050 mitgeteilt
werden. Außerhalb der Dienstzeiten ist das Polizeirevier
Heilbronn-Böckingen unter der Tel. 204060 erreichbar.
3. Wie die Polizei mitteilt, kam es am
Samstag, 24.10.20 gegen 22.25 Uhr in der Grundäckerstraße zu einem
Körperverletzungsdelikt zwischen einem Anwohner und einem LKW-Fahrer.
Hierbei wurde der Anwohner leicht verletzt. Das noch laufende
Strafverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn anhängig, daher
können keine näheren Angaben hierzu gemacht werden.
4. Dem Beschwerdeführer wird dringend
empfohlen, bei Störungen/Beschwerden das Ordnungsamt oder die Polizei zu
rufen und nicht eigenständig tätig zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Rüdiger Muth
Ordnungsamt
<*>
zu Ihrer Anfrage vom 28. Oktober 2020 können wir Ihnen
hiermit die Fragen zur Verkehrsregelung beantworten.
Die übrigen Punkte wurden Ihnen bereits vom Ordnungsamt beantwortet.
Das Amt für Straßenwesen hat nach Rücksprache mit dem Polizeipräsidium
Heilbronn in der Grundäckerstraße / Einmündung Pfaffenstraße
vorfahrtregelnde Verkehrszeichen angeordnet.
Somit gilt zukünftig nicht mehr die Vorfahrtregel rechts vor links, die
dort offensichtlich von einigen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet
wurde.
Durch die Regelung der Vorfahrt mit Beschilderung und der Markierung
einer Wartelinie erhofft sich
die Straßenverkehrsbehörde eine wesentliche Verbesserung der Situation.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Ehrhardt
Amtsleiterin
Amt für Straßenwesen
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