An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
20.108
Kummerkasten
Sehr geehrter
Herr Oberbürgermeister,
im Rahmen der noch möglichen Meinungsfreiheit in unserem
Land erreicht uns folgende Klage aus dem Quartier nördlich der
Weinsberger Straße, wörtlich:
"... Radfahrer
dürfen sogar auf dem Radweg am Neckar nur noch mit Maske im Gesicht
fahren. Wer ohne fährt, wird angehalten und sofort mit einem Bußgeld
bedroht. Neben dem "kommunalen Ordnungsdienst" sind dort auch andere
grobschlächtig agierende Ordnungshüter -Bundeswehr?- tätig. Der
Alptraum DDR 2.0 ist Wirklichkeit geworden, bald geht es weiter
Richtung China, Putin, Nordkorea.
Hier in den "Wohnquartieren" ist die Parallelwelt der
Migrationshintergründler außer Kontrolle. Mitten in der Nacht um 2
Uhr etc. rasen Autokorsos mit Hupkonzerten durch die Wohnviertel.
Manchmal haben sie türkische Fahnen, manachmal sind es andere
Nationalitäten. Sie halten plötzlich als Kolonne an, schalten die
Warnblinkanlagen ein, es steigen 20 bis 30 Migrationshintergründler
aus ihren SUVs mit laufendem Motor und feiern auf der Straße,
niemand kommt durch. Dann rasen sie wieder weiter. Keine Polizei ist
da. Oder sie bleiben stehen und gehen in eine Privatwohnung, kommen
1/2 Stunde später wieder raus und rasen weiter.
Die
Ureinwohner haben schon lange keine Parkplätze mehr, obwohl sie für
die Parkausweise zahlen, sie können nicht einmal mehr schlafen,
obwohl sie schaffen müssen. Sie zahlen Steuern und stützen die
Gesellschaft und werden schickaniert und als Nazis diffamiert. Die
Unterlassungen, wo es gilt zu handeln und das Anstandsbürger
belastende und schikanierende Verwaltungshandeln und Exekutivhandeln
ist menschenverachtend. ..."
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung zu den einzelnen Kritikpunkten
ab;
2. in welcher
Weise wird für Abhilfe gesorgt werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung des
Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und Rückantwort
per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner |
Franziska Gminder MdB |
Dirk Schwientek |
Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*> zu
den von Ihnen genannten drei Kritikpunkten in Ihrer Anfrage vom
25.10.2020 können wir Ihnen
Folgendes mitteilen:
Der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert auch die Einhaltung von
Corona-Vorschriften. Hierzu
zählt auch die Einhaltung der "Mund-Nasenbedeckung" (sog.
Maskenpflicht). Diese Maskenpflicht
nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt im
Einzelhandel, im ÖPNV sowie in den Heilbronner Fußgängerzonen. Insofern
gilt diese Verpflichtung auch für einen Radfahrer in einer Fußgängerzone
sobald er den Mindestabstand nicht einhalten kann.
Beim Auftreten konkreter Lärmbelästigungen in den späten Abend- und
Nachtstunden kann die
Landespolizei telefonisch verständigt werden. Diese entscheidet dann
ggfs. vor Ort die Einleitung
konkreter Maßnahmen.
Mit der Einrichtung von Bewohnerparkzonen hat die Stadt Heilbronn eine
Bevorrechtigung zum
Parken für die Anwohner geschaffen. Eine "Unterlassung" können wir darin
nicht sehen.
Mit freundlichen Grüßen
In Stellvertretung
Rüdiger Muth
Ordnungsdienst
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
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