An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
An das Regierungspräsidium Stuttgart
*
20.104 Lageberichte
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
am 29.9.2020 schrieb ich Ihnen als Replik zu Ihrer Antwort auf unsere
Anfrage vom
25.08.2020 Covid-19-Transparenz u.a.:
"... Leider ist diese
Anfrage nicht in allen Punkten vollständig, sondern teils
ausweichend beantwortet, was einer Auskunftsverweigerung
gleichkommt.
Wir haben Sie zu
folgenden Punkten wie folgt befragt und kommentieren dies:
4.1 weshalb
erhalten nur Mitglieder des Ältestenrates seit 1.4.2020 den
täglichen Lagebericht und nicht alle Mitglieder des
Gemeinderates;
Die Kernfrage bleibt
unbeantwortet, Sie behandeln Mitglieder des ausschließlich für
die Beratung der Tagesordnung des Gemeinderates bevollmächtigten
Ältestenrates bevorzugt gegenüber allen anderen
Gemeinderatsmitgliedern.
4.2 sind
Mitglieder des Ältestenrates Briefträger der Verwaltungsspitze
und/oder von dieser über deren eindeutig begrenzte Aufgaben
hinaus deren bevorzugte Partner;
Die Beantwortung geht
an der Fragestellung vollständig vorbei. Mitglieder des
Ältestenrates beziehen Sie in Ihr Herrschaftswissen ein und
verweigern den übrigen Gemeinderatsmitgliedern deren
gleichzeitige und gleichberechtigte Unterrichtung, obwohl es
über den eMail-Verteiler ein Leichtes wäre, auch dann die
Transparenz sicherzustellen, wenn die von Ihnen offensichtlich
zu Ihren Briefträgern degradierten Begünstigten dies aus
verschiedensten Gründen eine Weiterleitung nicht leisten können.
ier wäre die Frage zuklären, obn es zu anderen Themen schon
ähnliche Vorgänge gegeben hat oder gibt.
5. in welcher
Weise wird für Abhilfe und mehr Tranparenz gesorgt werden, so
daß auch die Öffentlichkeit uneingeschränkt nicht nur über das,
von dem die Verwaltungsspitze behauptet, aktuell und transparent
zu berichten, informiert wird?
Im Gegensatz zu Ihrer
Darstellung erhält die Öffentlichkeit nicht alle Informationen,
sondern nur jene, die ihr ausgewählt bekannt gegeben werden.
..."
Unterdessen beibt diese Replik weiterhin
unbeantwortet.
Ich habe bereits mehrfach in und infolge von
Anfragen
(29.02.2020: Coronavirus II,
15.04.2020: Corona III ,
03.08.2020: Corona-Fakten) darauf verwiesen, daß die
von Ihnen gepflegte Praxis der einseitigen Unterrichtung von Mitgliedern
des in der Sache als solcher dafür nicht zuständigen Ältestenrates nicht
hinnehmbar ist.
Sie wissen: Aufgabe des Ältestenrats ist lediglich, den Bürgermeister in
Fragen der Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen im
Gemeinderat zu beraten - und sonst nichts.
Der Ältestenrat ist weder Organ der Gemeinde (er ist nur fakultativ und
hat zudem keine abschließenden Kompetenzen) noch beschließender
Ausschuss.
Andere Aufgaben als die in § 33a GemO genannten kann er nicht übernehmen
und daher kann die Beratung selbst unter Zuhilfenahme von vertikal oder
horizontal angesiedeltenen Organen nicht auf andere den
gleichberechtigten Mitglieder des Gemeinderates zustehende Aufgaben
ausgeweitet werden, gleich garnicht aus politisch motiviertem
Wunschdenken.
Ich habe auch Frau BMin Christner per eMail bereits am 07.08.2020, 13:51
in einer Replik u.a. mitgeteilt und um Änderung der Praxis nachgesucht:
"...
vielen Dank für Ihre Antwort,
ich wundere mich allerdings über den von Ihnen nicht gewohnten Stil.
Ich habe lediglich
in meinem von den Bürgern erteilten Auftrag die Anfrage eines
Bürgers weiter gegeben, der wohl kaum gefragt hätte, wenn er sich
von Seiten der Stadt ausreichend informiert gefühlt hätte.
Das ist
offensichtlich nicht der Fall.
Bekanntlich
erhalten entgegen den bei Einführung des Amtsblattes "Stadtzeitung"
getroffenen Beschlüssen auch nicht alle Bürger dieses
Informationsblatt.
Was Ihren Hinweis
auf die einseitige Unterrichtung der Mitglieder des Ältestenrates
betrifft, so habe ich allerdings schon einmal deutlich gemacht, daß
dessen Mitglieder nach § 33a GemO weder ein an Stelle des
Gemeinderates bevollmächtigtes Beschlußgremium noch der
Transmissionsriemen für ihre Fraktionskollegen sind, wobei zudem
fraktionslose Kollegen, wie es auch bis 31.1.2020 mich betroffen
hat, unter Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes keine dort als
Herrschaftswissen verbreitete Informationen erhalten.
Es ist daher auch
nicht nachvollziehbar, weshalb die nicht dem Ältestenrat angehörigen
Gemeinderatsmitglieder vom elektronischen Versand des von Ihnen
genannten "täglichen Lageberichts" ausgeschlossen sind.
Ich bitte zu
veranlassen, daß dies umgehend geändert wird, vielen Dank."
Auch dieser deutliche
Hinweis blieb ohne jegliche Resonanz, eine absichtliche Verweigerung
kann dazu unterstellt werden.
Ich bitte daher nunmehr, die per eMail über einen Verteiler an die von
Ihnen ausgesuchten Mitglieder des Gemeinderates versandten Lageberichte
der letzten 4 Wochen auch mir zukommen zu lassen und meine Adresse
ebenfalls in diesen Verteiler für künftige Sendungen aufzunehmen.
Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung darüber, ob es noch weitere
Bevorzugungen von Mitgliedern des Ältestenrates über deren
diesbezügliche Zuständigkeiten hinaus gibt und weshalb sowohl im Falle
Corona-Lageberichte als auch ggf. in anderen Fällen eine
diskriminierende Ungleichbehandlung gewählter Bürgervertreter
praktiziert wird.
Mit freundlichen
Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*>
zunächst bitten wir um Nachsicht, dass Ihre Replik auf die Beantwortung
Ihrer Anfrage bislang unbeantwortet blieb. Ich habe zu der Thematik mit
Herrn Oberbürgermeister Mergel Rücksprache gehalten.
Die Zahlen des Stadtkreises
Heilbronn sind über diverse Plattformen stets tagesaktuell seit Beginn
der Pandemie öffentlich abrufbar und dokumentiert.
Beispielhaft:
- Städtische Homepage (https://www.heilbronn.de/local-storage-stadt-heilbronn/coronavirus/informationen-zum-coronavirus.html
)
- Lageberichte des Landesgesundheitsamts (https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/Seiten/Lagebericht_covid-19.aspx
)
- COVID-19-Dashboard des
Robert-Koch-Instituts (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
)
Die regelmäßige Information des
Ältestenrats beschränkt sich auf den Lagebericht. Wir werden Ihrem
Wunsch entsprechen und Ihnen bzw. Ihrer Fraktion (Herr Stadtrat Seher
hatte sich am Freitag gemeldet) künftig die Lageberichte ebenfalls
zuleiten.
Freundliche
Grüße,
Thomas
Brändle
Stadt Heilbronn
Geschäftsstelle des Gemeinderats
Replik dazu:
Sehr geehrter Herr
Brändle,vielen Dank für die Nachricht und
die Aufnahme in den Verteiler.
Die Verweise
sind mir durchaus bekannt. sie decken jedoch nicht die "täglichen
Lageberichte" an die bevorzugten Mitglieder des Ältestenrates ab,
Deren
Sonderbehandlung ist nach wie vor nicht nachvollziehbar und ich bitte
dazu nochmals um die versandten Lageberichte der letzten 4 Wochen.
Gleichzeitig bitte ich nochmals um Mitteilung
darüber, ob es noch weitere Bevorzugungen von Mitgliedern des
Ältestenrates über deren diesbezügliche Zuständigkeiten hinaus gibt und
weshalb sowohl im Falle Corona-Lageberichte als auch ggf. in anderen
Fällen eine diskriminierende Ungleichbehandlung gewählter
Bürgervertreter praktiziert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred Dagenbach
Antwort dazu
Frau Stempel
hat Ihnen soeben die einzelnen Lageberichte der vergangenen 4 Wochen
zugesandt.
Zum
Ältestenrat: Nein, den Mitgliedern werden – bis auf den Lagebericht –
keine einzelnen oder auch regelmäßigen Informationen zugesandt. Seit der
letzten Sitzung des Gremiums Anfang Juli fand lediglich eine kurze,
unangekündigte Besprechung im Anschluss an die Sitzung des Gemeinderats
vom 12.10.2020 statt, in welcher es um die Einbringung zweier
Drucksachen für die Sitzungsrunde im November ging.
Freundliche
Grüße,
Thomas
Brändle
Stadt Heilbronn
Geschäftsstelle des Gemeinderats
26.10.2020
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
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