An den Oberbürgermeister
der Stadt
Heilbronn
*
20.101
Belästigungen
Sehr geehrter Herr
Oberbürgermeister,
eine Familie
beklagt sich über sich offenbar wiederholende Belästigungen durch eine
Person in er Innenstadt, wörtlich:
"... seit langem beobachte ich in der
Heilbronner Innenstadt eine Person, die besonders auffällt.
Bei einem Vorfall am Freitag, den 18
September 2020 gegen 17.00 Uhr an der S4 Haltestelle Harmonie
hat diese Person in der genannten Zeit mehrere wartende
Fahrgäste verbal und physisch angegriffen.
Er schrie, fluchte und drohte in seiner
Muttersprache und in sehr schlechtem Deutsch und suchte
absichtlich den Streit.
Die Person ging durch eine vierköpfige
Gruppe und tanzte unverschämt mitten in der Gruppe, somit
missachtete er auch den Mindestabstand, erst nachdem eine Mann
ihn laut aufforderte zu gehen, ging er auch anschließend.
Er ist meistens in 3er oder 4er Gruppen
unterwegs, zuletzt sah ich ihn vorm Backwerk/Rathaus (siehe Bilder
[Anm.: nicht öffentlich])
Müssen wir uns das gefallen lassen,
oder besser gesagt: müssen die Bürgerinnen und Bürgern so etwas
auf Dauer dulden ?
Je früher wir eine mögliche Gefahr
erkennen, umso größer ist die Chance, diese abzuwenden. ..."
Dazu wird um
Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche
Stellungnahme gibt die Stadtverwaltung dazu ab;
2. in welcher
Weise kann - etwa durch Polizei und KOD - für Abhilfe gesorgt
werden?
Im Rahmen einer nachhaltigen und
sparsamen Haushaltsführung und einer umweltfreundlichen Reduzierung
des Papierverbrauchs bitten wir um Abhilfe, Stellungnahme und
Rückantwort per zeit- und kostensparenden einfachem eMail.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska
Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher |
Alfred Dagenbach
<*> besten
Dank für Ihre Schilderung von Belästigungen von Passanten durch eine
Person im
Innenstadtbereich.
Ein Tätigwerden der Ordnungskräfte von
Landespolizei oder Kommunalem Ordnungsdienst setzt eine Störung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung, d.h. konkret eine Verletzung von
Vorschriften
voraus. Ob eine solche Voraussetzung
vorliegt, muss nach den Umständen im konkreten Einzelfall von den
Ordnungskräften beurteilt werden. Deshalb raten wir beim künftigen
Auftreten der von Ihnen
beschriebenen Vorkommnisse dazu, die
Landespolizei (Tel.: 1042500) oder den Kommunalen
Ordnungsdienst (Tel.: 56-2050) zu
informieren. Diese werden dann konkrete Maßnahmen vor Ort
treffen. Beim Fertigen von Straf- oder
Ordnungswidrigkeitenanzeigen isteine Personalienfeststellung
vor Ort erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Rüdiger Muth
Stv. Amtsleiter
Ordnungsamt
LeserFORUM:
Ihre Meinung dazu
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