Bürger helfen Bürgern

- Initiativen der Stadträte der AfD-Fraktion
Dr. Raphael Benner, Franziska Gminder MdB,
Dirk Schwientek, Michael Seher
und Alfred Dagenbach

abgesandt  am 
23.9.2020

Ihr Anliegen mitteilen

An den Oberbürgermeister der Stadt Heilbronn

 

 

* 20.099 Unterstützung der Gastronomie

Antrag zur Behandlung gem. § 34 Abs. 1 Gemeindeordnung in dem nach der Hauptsatzung zuständigen Gremium (erforderliches Quorum: namens einer Fraktion oder 1/6 der Stadträtinnen/Stadträte)

Auf Grund der anhaltenden Beschränkungen wegen der Corona-Krise wird zur weiteren Unterstützung der Gastronomie im Stadtkreis Heilbronn beantragt:

  1. Die Rechtsverordnung der Stadt Heilbronn über die Festsetzung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung von Gaststätten vom 18.05.2020 wird mit der Maßgabe fortgesetzt, daß sie für das gesamte Stadtgebiet Gültigkeit hat.

  2. Für die Außenbewirtschaftung werden Infrarot-Heizstrahler oder diesen vergleichbare Geräte zugelassen.

  3. Bei durch von Besuchern der Gastronomiebetriebe wiederholt ausgehenden Störungen durch Lärm, Autotürenschlagen usw. können zum Schutz der Anwohner die Befreiungen verkürzt bzw. zurückgenommen werden.

Begründung:

Die derzeit geltende zeit- und flächenbezogene Rechtsverordnung vom 18.5.2020 endet mit dem 30.9.2020.

Die heimische Gastronomie hat auch auf Grund der immer noch bestehenden Restriktionen ihre durch die Corona-Krise entstandenen Verluste noch bei weitem nicht egalisieren können.

Weitere Unterstützung ist daher vonnöten.

Laut einem Artikel auf Echo kommt die Start Heilbronn der Gastro-Szene entgegen. Demnach erlaube die Stadt, "die Terrassen während der Corona-Zeit zu heizen". Gesonderte Genehmigungen seien nicht erforderlich, wird u.a. erklärt.

Weiter heißt es: "Gegenüber der Heilbronner Gastronomie gestattet die Stadt im Hinblick auf die derzeitige Coronavirus-Ausnahmesituation befristet das Betreiben von freistehenden Heizpilzen".

In einer E-Mail, die echo24.de vorliege, soll Bürgermeisterin Agnes Christner erklärt haben: "Die Dauer der Zulässigkeit ist an die coronabedingte Ausweitung der Außenbewirtschaftungsflächen gebunden. Danach sind die Geräte wieder ersatzlos zu entfernen."

Der Einsatz elektrisch betriebener Heizstrahler, insbesondere mit Infrarot-Strahlung, gilt hingegen als umweltfreundlich, weshalb einer Genehmigung solcher oder gleichwertiger Geräte nichts entgegen stehen könnte.

Sollte es im Umfeld einzelner Gastronomiebetriebe wiederholt zu Störungen der Anwohner durch deren Besucher kommen, so können die Befreiungen eingeschränkt und zurückgenommen werden


 

AfD-Fraktion:
Dr. Raphael Benner | Franziska Gminder MdB | Dirk Schwientek | Michael Seher | Alfred Dagenbach

Antworten der Verwaltung

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Eingang nach   Tagen

Antwort mußte gescannt werden, weil nicht zeit- und kostenbelastend nicht mit per erbetenen einfachemeMail geantwortet wurde. Es kann daher auch fehlerbehaftet sein  noch nicht beantwortet bürgerfern: haben wir nicht können wir nicht wollen wir nicht könnte besser sein bürgernah: Danke!als PDF beantwortet

<*>  - es liegt noch keine Antwort vor -


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